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Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Mittwoch 17. Februar 2021, 21:47
von Tigertrail
Kurare79 hat geschrieben: Mittwoch 17. Februar 2021, 21:36 Nachdem der Pascal den A2 hat... kommt dann das hier:

Bild

:lol: :L
:LoL: :Sl:

Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Freitag 19. Februar 2021, 21:04
von Quhpilot
Diese Woche kam die mail.......jetzt bin ich auch hochoffiziell komplett........ :mrgreen:

Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Freitag 19. Februar 2021, 23:19
von oggimann
Hallo Jürgen ,
meine Zulassung fehlt noch :No: :No:
Eventuell bekomme ich sie ja in den nächsten 14 Tagen in Homburge / Saarpfalz ;)
Karlsberg Brauerei , Montage . :D
Gruß
Jürgen

Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Samstag 20. Februar 2021, 08:44
von Quhpilot
Ooooh Jürgen......bei mir um die Ecke (8 km)......bin halt von Mo bis Fr. nie daheim. :mrgreen: Ich persönlich trinke die Biere aus der Heimat nicht
mehr so häufig. Wenn dann lieber bayerische Spezialitäten....... :Hilf:

Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Samstag 20. Februar 2021, 12:23
von Tigertrail
Quhpilot hat geschrieben: Samstag 20. Februar 2021, 08:44 Ooooh Jürgen......bei mir um die Ecke (8 km)......bin halt von Mo bis Fr. nie daheim. :mrgreen: Ich persönlich trinke die Biere aus der Heimat nicht
mehr so häufig. Wenn dann lieber bayerische Spezialitäten....... :Hilf:
Oder sardische... :Pr:

Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Samstag 20. Februar 2021, 13:37
von Quhpilot
...genau ! Keine Korsischen.....dieses Kastanien-Dings.......da wird mir.......blümerant..... :mrgreen:

Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Dienstag 16. März 2021, 15:45
von ryna
Stimmt es, dass derzeit geltendes EU-Recht durch Mitgliedschaft in einem Verein temporär ausgehebelt werden kann?
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken im xyz betreiben, dies während der Übergangsfrist (bis 31.12.2022) weiterhin nach den bekannten, derzeitig geltenden nationalen Gesetzen tun.
Das würde bei <250g-Drohnen Flüge außerhalb der direkten Sichtkontrolle unterhalb 30m Flughöhe erlauben.

Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, 30. März 2017
...Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.
...

Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Verfasst: Freitag 2. April 2021, 12:01
von ssuchi
Nach meinem Kenntnisstand (ohne jede Gewähr) lautet der Passus wohl "im Rahmen eines Modellflugverbandes" und es ist strittig, was damit gemeint ist:
- Wenn ich Mitglied bin fliege ich immer und überall wahlweise nach den alten Regeln
- Das gilt nur für Flüge z.B. auf einem Modellfluggelände oder bei angemeldeten Veranstaltungen des Verbandes

Kundige Juristen tendieren eher zur zweiten Auslegung...