Drohnen - sehr begrenzter legaler Flugspaß?

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Quhpilot
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Re: Drohnen - sehr begrenzter legaler Flugspaß?

#25 Ungelesener Beitrag von Quhpilot »

Jawoll....wird gemacht. ;) :L 39,--€ Jahresbeitrag ist ja überschaubar für eine spezielle Drohnenversicherung..... ;)

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Bäda
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Re: Drohnen - sehr begrenzter legaler Flugspaß?

#26 Ungelesener Beitrag von Bäda »

Tigertrail hat geschrieben:ein Unfall mit einer Drohne kann sehr schnell sehr, sehr teuer werden.
Und genau das ist der Punkt, der mich abhält. Nicht die Strafen für den (folgenlosen) Flug, die sind ja pipifax. Aber zahlt die Versicherung auch, wenn ich da eigentlich nicht hätte fliegen dürfen?

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H.Kowalski
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Re: Drohnen - sehr begrenzter legaler Flugspaß?

#27 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Bäda hat geschrieben:
Tigertrail hat geschrieben:ein Unfall mit einer Drohne kann sehr schnell sehr, sehr teuer werden.
Und genau das ist der Punkt, der mich abhält. Nicht die Strafen für den (folgenlosen) Flug, die sind ja pipifax. Aber zahlt die Versicherung auch, wenn ich da eigentlich nicht hätte fliegen dürfen?
Wichtige Frage, auf die ich keine allgemeingültige Antwort habe. Es kommt halt immer auf den Einzelfall an.

Zur Risikoeinschätzung könnte aber hilfreich sein, sich bewusst zu machen, was eigentlich eine Schadensersatzpflicht auslösen kann. Hilfreich finde ich das Prinzip zu verstehen, dass eine Schadensersatzpflicht überhaupt erst durch eine verbotene Handlung eintritt. "Haftpflicht" bedeutet nämlich Ersatz des Schadens eines Anderen, der durch eine widerrechtliche Handlung verursacht wurde. Eine Schadensersatzpflicht, für die die Haftpflichtversicherung aufkommen soll, setzt also schuldhaftes Handeln voraus. Juristen sprechen dabei von einer sog. Delikthaftung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Beispiel 1: ein anderes Auto nimmt Dir die Vorfahrt (verbotswidrig), Dein Schaden muss Dir die gegnerische Haftpflichtversicherung ersetzen.

Beispiel 2: Du fährst gegen einen Baum, der nach einem Sturm auf die Fahrbahn gestürzt ist. Hier fehlt es an einem Schuldigen, also bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen.

Beispiel 3: wie Beispiel 2, allerdings hat die Verkehrsbehörde gegen Verkehrssicherungspflichten verstoßen, weil sie die Straße nicht abgesperrt hat, obwohl der Baum da schon eine Weile wissentlich da rumliegt. Das kann eine Schadensersatzpflicht begründen.

Bei Coptern kann wie bei Kraftfahrzeugen zur Delikthaftung auch noch eine sog. Gefährdungshaftung dazukommen, ohne dass es auf eine schuldhafte Handlung ankommt.

Ob eine Versicherung beim Verursacher Regress fordern kann, dürfte von der Schwere der Schuld abhängen. Bei einfacher Fahrlässigkeit eher nicht, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglicherweise schon eher. Wenn man ein Flugverbot missachtet, kann wohl nur am Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sein, inwieweit von grober Fahrlässigkeit oder gar vom Vorsatz auszugehen ist, dass dabei jemand zu schaden kommt.

Und da kommt dieses Zitat von Karim ins Spiel:
Kurare79 hat geschrieben:Die Regeln zu kennen, halte ich insofern für wichtig, dass man sich auch Gedanken darüber macht, wieso es überhaupt diese und jene Regel gibt und was dadurch vermieden werden soll. Das schafft ein Bewusstsein für potentielle Gefahren und wie man diese auch selbst vermeiden oder zumindest auf ein Minimum reduzieren kann.
Indem man objektive Gefahren vermeidet, vermeidet man auch Schäden. Das beste ist also dafür zu sorgen, es erst gar nicht so weit kommen zu lassen, dass etwas passiert. Und falls doch, dann kann man wenigstens guten Gewissens behaupten, nach besten Wissen und Gewissen alle seine Sorgfaltspflichten erfüllt zu haben. Dann braucht man sich auch nicht um den Verlust des Versicherungsschutzes fürchten.

Juristen nennen diese Strategie Haftungsprävention. ;)
Es grüßt der Hein (alias Heiner Kowalski)
http://www.kowalskifilm.de | Dem Hein seine Reiseberichte hier im Forum

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