Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
- pässefahrer
- Beiträge: 4153
- Registriert: Samstag 19. Oktober 2013, 22:21
- Wohnort: Allgäu
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Der Trail Attack war schon vor 15 Jahren auf der V-Strom ein toller Reifen.
Der Trail Attack ist langlebiger als der Road Attack, ohne Nachteile.
Wenn die Zulassungsbescheinigung keine gegenteilige Bemerkung aufweist, ist es meines Wissens nach erlaubt zu mischen.
(Ich lasse mich aber natürlich mit einem Beweis aus einem Verordnungstext vom Gegenteil überzeugen.
Ich war gerade in einer Polizeikontrolle mit vorne Heidenau, hinten Mitas, kein Problem.)
Der Trail Attack ist langlebiger als der Road Attack, ohne Nachteile.
Wenn die Zulassungsbescheinigung keine gegenteilige Bemerkung aufweist, ist es meines Wissens nach erlaubt zu mischen.
(Ich lasse mich aber natürlich mit einem Beweis aus einem Verordnungstext vom Gegenteil überzeugen.
Ich war gerade in einer Polizeikontrolle mit vorne Heidenau, hinten Mitas, kein Problem.)
Gruß Bernd
meine Reiseberichte
Unterwegs mit KTM 890 Adventure R und Yamaha WR 450 F
Ein Urlaub ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos.
meine Reiseberichte
Unterwegs mit KTM 890 Adventure R und Yamaha WR 450 F
Ein Urlaub ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos.
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Diese Küstenstraße... Ein Träumchen aus dem man nicht aufwachen möchte. So etwas muss es in einer Endlosschleife geben.
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Wie's halt so ist.
Ich stelle ein Frage:
Weiß jemand sicher, ob ich nach der "Reifenverordnung" vorne den Pirelli Scorpion Trail 2 und hinten nen Continental Trail Attack fahren darf.
Hab vergessen das "sicher" zu unterstreichen und bekomme ne glasklare Antwort:
Das mischen zwischen zwei Herstellern ist in Deutschland nicht erlaubt.
Eindeutiger geht's nicht.
Dann krieg ich die nächste Antwort:
Nicht so eindeutig, lässt es einen Spielraum bzw. ein Hintertürchen .
Wenn die Zulassungsbescheinigung keine gegenteilige Bemerkung aufweist, ist es meines Wissens nach erlaubt zu mischen.
Also guck ich selber nach.
Im "Mobilitätsmagazin von bussgeldkatalog.org" steht:
Und auch, wenn Sie am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig. In manchen Fällen sollte jedoch ein genauer Blick in die Zulassungsbescheinigung geworfen werden. Ist hier eine Reifenfabrikatsbindung vermerkt, ist bei diesem Motorrad von einer Mischbereifung abzusehen. Sollten Sie trotzdem verschiedene Reifen vorne und hinten anbauen wollen, könnten Sie eine Reifenfreigabe beantragen. Dies können Sie sowohl beim Reifen- als auch beim Motorradhersteller vornehmen. Auf diese Weise erhalten möglicherweise die Bestätigung, dass der beantragte Pneus angebracht werden darf.
Da in meinem nix von Reifenfabrikatsbindung steht ... muss es also zulässig sein.
Also ist des Pässerfahrers Wissen korrekt.
Es sei denn, die vom "Bussgeldkatolog" kennen sich nich so richtig aus.
Ich stelle ein Frage:
Weiß jemand sicher, ob ich nach der "Reifenverordnung" vorne den Pirelli Scorpion Trail 2 und hinten nen Continental Trail Attack fahren darf.
Hab vergessen das "sicher" zu unterstreichen und bekomme ne glasklare Antwort:
Das mischen zwischen zwei Herstellern ist in Deutschland nicht erlaubt.
Eindeutiger geht's nicht.
Dann krieg ich die nächste Antwort:
Nicht so eindeutig, lässt es einen Spielraum bzw. ein Hintertürchen .
Wenn die Zulassungsbescheinigung keine gegenteilige Bemerkung aufweist, ist es meines Wissens nach erlaubt zu mischen.
Also guck ich selber nach.
Im "Mobilitätsmagazin von bussgeldkatalog.org" steht:
Und auch, wenn Sie am Motorrad unterschiedliche Reifen hinsichtlich Modell und –hersteller montieren, ist dies im Regelfall zulässig. In manchen Fällen sollte jedoch ein genauer Blick in die Zulassungsbescheinigung geworfen werden. Ist hier eine Reifenfabrikatsbindung vermerkt, ist bei diesem Motorrad von einer Mischbereifung abzusehen. Sollten Sie trotzdem verschiedene Reifen vorne und hinten anbauen wollen, könnten Sie eine Reifenfreigabe beantragen. Dies können Sie sowohl beim Reifen- als auch beim Motorradhersteller vornehmen. Auf diese Weise erhalten möglicherweise die Bestätigung, dass der beantragte Pneus angebracht werden darf.
Da in meinem nix von Reifenfabrikatsbindung steht ... muss es also zulässig sein.
Also ist des Pässerfahrers Wissen korrekt.
Es sei denn, die vom "Bussgeldkatolog" kennen sich nich so richtig aus.
- Lord Helmchen
- Beiträge: 920
- Registriert: Freitag 14. Dezember 2012, 10:59
- Wohnort: OAL
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Servus Max,
ich will Dir ja Deine Kreise nicht zerstören, aber...
Reifenfreigaben haben keine Aussagekraft mehr. Die meisten Hersteller geben, entweder keine mehr raus, oder sie versehen die Bescheinigungen mit dem Vermerk, dass diese bei einen Überwachungsverein (TÜV & Co.) eingetragen werden müssen.
Mit der nicht vorhandenen Reifenbindung ist das so eine Sache. Selbst schon erlebt, dass die Daten, die dem TÜV vorlagen, genau was anderes sagten, als das, was bei mir in der Zulassungsbescheinigung stand
Es ist also, wie mittlerweile in vielen Bereichen unseres Lebens, NICHT EINDEUTIG zu beantworten.
Letzten Endes wäre ich da auch etwas vorsichtig mit unterschiedlichen Reifenfabrikaten.
Reifenbreiten, und -konturen verschiedener Fabrikate differiern teilweise sehr stark. Hinzu kommen noch Abrollumfang Eigendämpfunf, Lastverhalten, der Reifen in Mitte, Seite, Teilschräglage, tiefe Schräglage,... Passen die relevanten und Hersteller-spezifischen Parameter dann nicht wirklich zusammen, wirkt sich das natürlich auf das Fahrverhalten aus, u.U sehr stark.
Beispiel:
Michelin Reifen fallen in der Regel sehr breit aus. So ist ein 180er Pilot Power tatsächlich ~186mm breit auf 5,5" Felge (selbst gemesssen)
Conti Sport Attack, hatte ich, mal mit 177mm gemessen, auf der gleichen Felge.
Metzeler lagen ziemlich genau bei der definierten Breite von 180mm.Allein das beeinflußt schon das Fahrverhalten stark.
Auch wenn rechtlich eigentlich keine wirklichen Hürden bestehen, sollte man ein wenig über den Tellerrand schauen.
Was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt? Ich hoffe man, es kommt nie dazu!
Versicherungen zieren sich gern mal vei der Regulierung von Schäden, sprich, sie forschen nach (bestenfalls), oder stellen erst mal steile Thesen auf, die es dann zu entkräften gilt.
Die Frage ist: Spielt die Mischbereifung hier eine Rolle?
Tatsächlich können unterschiedliche Reifen bei der Klärung der Schuldfrage und Haftungszuständigkeit von Bedeutung sein, weil sie sich eben auf das Fahrverhalten gerade bei Motorrädern u.U. stark auswirken kann und meist auch tut.
Dadurch ergibt sich dann die Frage, ob dem Fahrer eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden kann. Z.B. evtl. nachteiliges Verhalten beim Bremsen, inhomogenes Verhalten in gewissen Situationen, oder im Nassen.
Fremdschäden werden gewiss übernommen, aber bei einer Kasko, da sind die sicher schnell dabei, einen Regress einzufordern.
FAZIT:
Ich würde es NICHT machen. Muss aber jeder selbst entscheiden
Back to top:
LH
ich will Dir ja Deine Kreise nicht zerstören, aber...
Reifenfreigaben haben keine Aussagekraft mehr. Die meisten Hersteller geben, entweder keine mehr raus, oder sie versehen die Bescheinigungen mit dem Vermerk, dass diese bei einen Überwachungsverein (TÜV & Co.) eingetragen werden müssen.
Mit der nicht vorhandenen Reifenbindung ist das so eine Sache. Selbst schon erlebt, dass die Daten, die dem TÜV vorlagen, genau was anderes sagten, als das, was bei mir in der Zulassungsbescheinigung stand
Es ist also, wie mittlerweile in vielen Bereichen unseres Lebens, NICHT EINDEUTIG zu beantworten.
Letzten Endes wäre ich da auch etwas vorsichtig mit unterschiedlichen Reifenfabrikaten.
Reifenbreiten, und -konturen verschiedener Fabrikate differiern teilweise sehr stark. Hinzu kommen noch Abrollumfang Eigendämpfunf, Lastverhalten, der Reifen in Mitte, Seite, Teilschräglage, tiefe Schräglage,... Passen die relevanten und Hersteller-spezifischen Parameter dann nicht wirklich zusammen, wirkt sich das natürlich auf das Fahrverhalten aus, u.U sehr stark.
Beispiel:
Michelin Reifen fallen in der Regel sehr breit aus. So ist ein 180er Pilot Power tatsächlich ~186mm breit auf 5,5" Felge (selbst gemesssen)
Conti Sport Attack, hatte ich, mal mit 177mm gemessen, auf der gleichen Felge.
Metzeler lagen ziemlich genau bei der definierten Breite von 180mm.Allein das beeinflußt schon das Fahrverhalten stark.
Auch wenn rechtlich eigentlich keine wirklichen Hürden bestehen, sollte man ein wenig über den Tellerrand schauen.
Was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt? Ich hoffe man, es kommt nie dazu!
Versicherungen zieren sich gern mal vei der Regulierung von Schäden, sprich, sie forschen nach (bestenfalls), oder stellen erst mal steile Thesen auf, die es dann zu entkräften gilt.
Die Frage ist: Spielt die Mischbereifung hier eine Rolle?
Tatsächlich können unterschiedliche Reifen bei der Klärung der Schuldfrage und Haftungszuständigkeit von Bedeutung sein, weil sie sich eben auf das Fahrverhalten gerade bei Motorrädern u.U. stark auswirken kann und meist auch tut.
Dadurch ergibt sich dann die Frage, ob dem Fahrer eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden kann. Z.B. evtl. nachteiliges Verhalten beim Bremsen, inhomogenes Verhalten in gewissen Situationen, oder im Nassen.
Fremdschäden werden gewiss übernommen, aber bei einer Kasko, da sind die sicher schnell dabei, einen Regress einzufordern.
FAZIT:
Ich würde es NICHT machen. Muss aber jeder selbst entscheiden
Back to top:
LH
Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum Recht haben. (Arthur Schopenhauer)
- pässefahrer
- Beiträge: 4153
- Registriert: Samstag 19. Oktober 2013, 22:21
- Wohnort: Allgäu
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Für mich klingt das nach typisch deutscher Bedenkenträgerei.Lord Helmchen hat geschrieben: ↑Montag 25. Oktober 2021, 20:39 Servus Max,
ich will Dir ja Deine Kreise nicht zerstören, aber...
Reifenfreigaben haben keine Aussagekraft mehr. Die meisten Hersteller geben, entweder keine mehr raus, oder sie versehen die Bescheinigungen mit dem Vermerk, dass diese bei einen Überwachungsverein (TÜV & Co.) eingetragen werden müssen.
Mit der nicht vorhandenen Reifenbindung ist das so eine Sache. Selbst schon erlebt, dass die Daten, die dem TÜV vorlagen, genau was anderes sagten, als das, was bei mir in der Zulassungsbescheinigung stand
Es ist also, wie mittlerweile in vielen Bereichen unseres Lebens, NICHT EINDEUTIG zu beantworten.
Letzten Endes wäre ich da auch etwas vorsichtig mit unterschiedlichen Reifenfabrikaten.
Reifenbreiten, und -konturen verschiedener Fabrikate differiern teilweise sehr stark. Hinzu kommen noch Abrollumfang Eigendämpfunf, Lastverhalten, der Reifen in Mitte, Seite, Teilschräglage, tiefe Schräglage,... Passen die relevanten und Hersteller-spezifischen Parameter dann nicht wirklich zusammen, wirkt sich das natürlich auf das Fahrverhalten aus, u.U sehr stark.
Beispiel:
Michelin Reifen fallen in der Regel sehr breit aus. So ist ein 180er Pilot Power tatsächlich ~186mm breit auf 5,5" Felge (selbst gemesssen)
Conti Sport Attack, hatte ich, mal mit 177mm gemessen, auf der gleichen Felge.
Metzeler lagen ziemlich genau bei der definierten Breite von 180mm.Allein das beeinflußt schon das Fahrverhalten stark.
Auch wenn rechtlich eigentlich keine wirklichen Hürden bestehen, sollte man ein wenig über den Tellerrand schauen.
Was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt? Ich hoffe man, es kommt nie dazu!
Versicherungen zieren sich gern mal vei der Regulierung von Schäden, sprich, sie forschen nach (bestenfalls), oder stellen erst mal steile Thesen auf, die es dann zu entkräften gilt.
Die Frage ist: Spielt die Mischbereifung hier eine Rolle?
Tatsächlich können unterschiedliche Reifen bei der Klärung der Schuldfrage und Haftungszuständigkeit von Bedeutung sein, weil sie sich eben auf das Fahrverhalten gerade bei Motorrädern u.U. stark auswirken kann und meist auch tut.
Dadurch ergibt sich dann die Frage, ob dem Fahrer eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden kann. Z.B. evtl. nachteiliges Verhalten beim Bremsen, inhomogenes Verhalten in gewissen Situationen, oder im Nassen.
Fremdschäden werden gewiss übernommen, aber bei einer Kasko, da sind die sicher schnell dabei, einen Regress einzufordern.
FAZIT:
Ich würde es NICHT machen. Muss aber jeder selbst entscheiden
Back to top:
LH
Was ist das maximale Risiko bei einem Kaskoschaden? Der Zeitwert des Motorrades. Ich denke nicht, dass ML damit ruiniert wären.
Gruß Bernd
meine Reiseberichte
Unterwegs mit KTM 890 Adventure R und Yamaha WR 450 F
Ein Urlaub ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos.
meine Reiseberichte
Unterwegs mit KTM 890 Adventure R und Yamaha WR 450 F
Ein Urlaub ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos.
- Lord Helmchen
- Beiträge: 920
- Registriert: Freitag 14. Dezember 2012, 10:59
- Wohnort: OAL
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Na, ja, Du kannst das ja machen, wie Du willst. Habe das ja auch genau so geschrieben! Die Dinge sind nun mal so, wie sie sind.
Für mich liest sich das, was Du darauf geantwortet hast, wie der kleine politische Ungehorsam, der gelebt werden will.
Was, wenn es zu Personenschäden kommt, ..... Ist das dann immer noch eine Frage des monetärem Ruins? Dinge wollen auch ZU ENDE gedacht werden.
Max wollte rechtlich belastbare Info`s, die es eben SOOO eindeutig nicht gibt! Wohl aber diverse mögliche Nebenwirkungen.
Ich habe mehrheitlich technische Hintergründe beleuchtet, die GEGEN Mischbereifung sprechen. Infolge noch mögliche Folgen aufgezeigt.
Habe fertig!
Für mich liest sich das, was Du darauf geantwortet hast, wie der kleine politische Ungehorsam, der gelebt werden will.
Was, wenn es zu Personenschäden kommt, ..... Ist das dann immer noch eine Frage des monetärem Ruins? Dinge wollen auch ZU ENDE gedacht werden.
Max wollte rechtlich belastbare Info`s, die es eben SOOO eindeutig nicht gibt! Wohl aber diverse mögliche Nebenwirkungen.
Ich habe mehrheitlich technische Hintergründe beleuchtet, die GEGEN Mischbereifung sprechen. Infolge noch mögliche Folgen aufgezeigt.
Habe fertig!
Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, obwohl alle zum Recht haben. (Arthur Schopenhauer)
- Dr. Doolittle
- Beiträge: 1623
- Registriert: Samstag 3. November 2018, 21:51
- Wohnort: Österreich-Europa-Erde
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Auch wenn ich in der dt. Gesetzgebung dahingehend nicht so richtig firm bin, gebe ich zu den zitierten Abschnitten ganz kurz meinen Senf dazu.Lord Helmchen hat geschrieben: ↑Montag 25. Oktober 2021, 20:39 Letzten Endes wäre ich da auch etwas vorsichtig mit unterschiedlichen Reifenfabrikaten.
Reifenbreiten, und -konturen verschiedener Fabrikate differiern teilweise sehr stark. Hinzu kommen noch Abrollumfang Eigendämpfunf, Lastverhalten, der Reifen in Mitte, Seite, Teilschräglage, tiefe Schräglage,... Passen die relevanten und Hersteller-spezifischen Parameter dann nicht wirklich zusammen, wirkt sich das natürlich auf das Fahrverhalten aus, u.U sehr stark.
-------------------------------
Auch wenn rechtlich eigentlich keine wirklichen Hürden bestehen, sollte man ein wenig über den Tellerrand schauen.
Was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt? Ich hoffe man, es kommt nie dazu!
....
Hier in Österreich ist Mischbereifung ja schon immer erlaubt. Ich selbst fahre an meinen Motorrädern oft Mischbereifung ... und entweder bin ich zu wenig sensibel, oder es gibt die von dir angeführten Unterschiede zumindest bei den Reifendimensionen die ich verwende nicht. Am Stärksten merke ich tatsächlich nur den Unterschied zw. alt zu neu (neue Kontur zu "verhuzelter" Kontur). Das aber wiederum nur, wenn ich zu einem gebrauchten HR ein neues VR aufziehe. Im umgekehrten Fall (und so ist es von Max angedacht) merke ich da gar nix.
Bei einem Unfall kommt zuerst mal ein Sachverständiger, der dann auch die Unfallkausalität einer Mischbereifung darlegen muss. Ist bei einem Unfall wo z.B. die Vorfahrt genommen wird aber wohl eher sehr unwahrscheinlich.
Und letztlich reden wir hier auch nicht über ein 180PS-Supersportmonster mit 180er od. 190er Reifen, sondern um eine NC750 mit atemberaubenden 53 PS.
Also, wenn der Max das ausprobieren will, und es gesetzlich möglich ist, dann soll er das tun ... so meine 2ct dazu.
Re: Ende September / Oktober 2021 ML in Schpanien
Dr. jetzt mach mei Mopped net so runter.
Immerhin 40KW = knapp 55 PS
Und hinten hab ich nen 160/60ZR17 Schlappen drauf.
Immerhin 40KW = knapp 55 PS
Und hinten hab ich nen 160/60ZR17 Schlappen drauf.