Filmen in Österreich verboten?

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klauston
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Re: Filmen in Österreich verboten?

#9 Ungelesener Beitrag von klauston »

Ich weiß wir haben das schon mal öfters diskutiert, ich finde das aber nicht, deswegen hier rein:

Sehr interessant ein neues Urteil in Deutschland:
Also Dashcams doch ok

Dashcams nun erlaubt

In Österreich gab es das schon das nach einem Unfall die Auswertung zur Suche nach dem Verursacher vorgenommen wurde und in so einem Fall das Bildmaterial aus Dashcams für Gerichtsverwertbar erklärt wurde ( da hat ein Autofahrer auf der Autobahn einen Motorradfahrer abgedrängt und zu Sturz gebracht )
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.

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H.Kowalski
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Re: Filmen in Österreich verboten?

#10 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Ah, interessant!

Essenziell finde ich folgendes Zitat aus dem verlinkten Artikel:
https://www.mz-web.de/wirtschaft/finanzen/recht/bgh-urteil-dashcam-videos-sind-als-beweismittel-vor-gericht-zulaessig-30404228 hat geschrieben:Das heißt aber nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Die Richter verwiesen auf das Datenschutzgesetz. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall. – Quelle: https://www.mz-web.de/30404228" onclick="window.open(this.href);return false; ©2018
Ergänzung von mir: Beim "permanenten Aufzeichnen" kommt es nach meinem Kenntnisstand auch darauf an, für welchen Zweck die Aufzeichnung geschieht. Für den Zweck der Verkehrsüberwachung oder Beweismittelführung stellt es meines Wissens ohne Genehmigung der Datenschutzbehörde einen Verstoß dar. Die Aufzeichnung für persönliche Zwecke, wie z.B. für unsere Videos, fällt hingegen nicht unter dieses Verbot. Die Rechtslage in D und AT ist meines Wissens vom Grundsatz her die gleiche, unterscheidet sich nur in der Auslegung durch die Behörden im Detail.

Dass jeder Einzelfall für sich abgewogen werden muss, ist dabei wohl immer richtig. Der beabsichtige Zweck ist dabei in subjektives (inneres) Tatabestandsmerkmal. Im Bußgeldverfahren ist die Datenschutzbehörde in der Beweispflicht, den subjektiven Zweck der (unzulässigen) Verkehrsüberwachung nachzuweisen. Neulich habe ich von einem Urteil gelesen, mit dem ein Beschuldigter Motorradfahrer sich erfolgreich vor Gericht gegen diese Anschuldigung gewehrt hat und Recht bekommen hat, weil im diese Absicht nicht nachgewiesen werden konnte.
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CrazyPhilosoph
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Re: Filmen in Österreich verboten?

#11 Ungelesener Beitrag von CrazyPhilosoph »

Das Urteil ist schon spannend, aber....

Die Bilder sind als Beweismittel im Zivilprozess durchaus zulassbar. Aber ausdrücklich wird damit nicht die dauerhafte Aufzeichnung erlaubt. Diese ist aus datenschutzrechtlichen Gründen noch immer nicht erlaubt.

Nicht meine Meinung, sondern so die Richter.

Meiner Meinung nach eh totaler Quatsch und Praxisfremd. Heute wird man ohnehin überall gefilmt. Da habe ich auch nichts dagegen. Die Vorschriften sollten dann einsetzen wenn es darum geht was mit den Bildern gemacht wird. Dort sollte man auch auf die Einhaltung der Vorschriften achten. Da dass aber keiner kann......

Wie absurd das Verbot der Kameras ist wird an einem Beispiel deutlich:
Es gibt Menschen mit einem Hyperthymestischen Syndrom. Also der perfekten Erinnerung an alles. Diese müssten sich also aus datenschutzrechtlichen Gründen beim Fahren die Augen zu halten.

Meiner Meinung nach geht es also um den Missbrauch von Bildern und Daten, nicht um deren Erhebung.

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H.Kowalski
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Re: Filmen in Österreich verboten?

#12 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Ich sehe das Thema auch eher als rechtstheoretisches Problem, weniger als praxisrelevant.

Für mich persönlich handhabe ich es so, dass ich auf meinen Aufnahmen sowieso so wenig wie möglich Aufnahmen anderer Verkehrsteilnehmer drauf haben will - schon alleine aus ästhetischen Gründen. Im Übrigen nehme ich das Persönlichkeitsrecht eh schon sehr genau, also was die Abbildung von Personen auf Bildern angeht. Da sehe ich kein Risiko für mich, in Konflikte zu geraten.

An einer Aufzeichnung als Beweismittel vor Gericht habe ich persönlich keinerlei Interesse. Sollte mal - z.B. in Folge einer Polizeikontrolle - irgend eine Behörde mit ner Bußgeldandrohung dumm daher kommen, muss man sich halt dagegen wehren. Im Zweifel für den Beschuldigten. Wenn ein Verstoß gegen Datenschutzrecht nicht bewiesen werden kann, gibt's auch kein Bußgeld.

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Re: Filmen in Österreich verboten?

#13 Ungelesener Beitrag von mikettr600 »

Ist aber generell schön, daß er da jetzt in D endlich Rechtssicherheit gibt.
gugst Du- wenn Du mehr über mich wissen willst:
Youtube: Mike-auf-Tour oder auf: https://mike-auf-tour.jimdo.com/" onclick="window.open(this.href);return false;

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H.Kowalski
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Re: Filmen in Österreich verboten?

#14 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

mikettr600 hat geschrieben:Ist aber generell schön, daß er da jetzt in D endlich Rechtssicherheit gibt.
Hm, als Rechtssicherheit empfinde ich das Urteil nicht. Darin geht es nur um die Verwertbarkeit der Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht. Was die erlaubte Nutzung angeht, kann jedes Gericht abhängig vom Einzelfall auch anders entscheiden.

Ich sag ja, das ist meiner Meinung nach ein rechtstheoretisches Urteil ohne praktische Relevanz für Amateurfilmer wie wir.
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H.Kowalski
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Re: Filmen in Österreich verboten?

#15 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Tagesschau.de klärt in für juristische Laien leicht verständlicher Sprache auf, worum es genau geht:
https://www.tagesschau.de/inland/dashcam-117.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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Frido
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Re: Filmen in Österreich verboten?

#16 Ungelesener Beitrag von Frido »

Hallo,

mal angenommen jeder dürfte während der Fahrt eine Dash Cam laufen lassen und die so erhobenen Beweise wären gerichtsverwertbar, was für eine Prozessflut würde dann auf die Gerichte einstürzen? Jeder der meint, dass sich ein Verkehrsteilnehmer nicht regelkonform verhalten hat und bestraft werden muß würde dann zum Hilfssheriff, seine Anzeige mit dem entsprechenden Videobeweis untermauern und die Behörden müssten darauf reagieren. :Hilf:

Könnte man nicht einfach eine Kamera durchgehend laufen lassen und die Loop Funktion aktivieren? Wer will dann nachträglich nachweisen, dass man die Kamera permanent mitlaufen läßt?

Gruß
Frido
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