Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

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networker
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#9 Ungelesener Beitrag von networker »

Moin in die Runde,

danke für diese prima Zusammenfassung - nach dem was ich gelesen habe kommt für mich dann "nur" CC BY für meine Filme in Frage.
Jetzt eine Detailfrage - und ja - mir ist klar das wir kein Juristenforum sind.....

Damit ich jetzt meine Bibliothek mit ein paar Tracks füllen kann.
Wenn ich auf der Youtube Plattform die CC_BY auswähle unter runterlade - dann soll das die "bessere" Qualität sein. Das ist dann doch
auch weiterhin frei - oder?

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H.Kowalski
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#10 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

networker hat geschrieben:Jetzt eine Detailfrage - und ja - mir ist klar das wir kein Juristenforum sind.....

Damit ich jetzt meine Bibliothek mit ein paar Tracks füllen kann. Wenn ich auf der Youtube Plattform die CC_BY auswähle unter runterlade - dann soll das die "bessere" Qualität sein. Das ist dann doch auch weiterhin frei - oder?
Wie genau meinst Du die Frage?

Die Dateien (MP3 mit 320kibt/s), die Du bei YouTube herunterladen kannst, stehen genauso wie die Dateien aus der Originalquelle unter einer CC BY Lizenz. Hinweise zur Namensnennung und Verlinkung des Lizenztextes findest Du bei der jeweiligen Quelle, aus der Du die Datei herunterlädst.

Daran ändert sich nichts, wenn Du die Dateien ein einer eigenen Bibliothek sammelst. Ich würde darauf achten, die Infos zur Namensnennung und den Link zur Lizenz der eigenen Bibliothek hinzufügen.
Es grüßt der Hein (alias Heiner Kowalski)
http://www.kowalskifilm.de | Dem Hein seine Reiseberichte hier im Forum

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networker
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#11 Ungelesener Beitrag von networker »

Moin Hein,

dann habe ich die Frage nicht richtig formuliert.

Es wurde gesagt das auf den anderen Plattformen die CC BY Track häufig in "schlechter" Qualität verfügbar sind - 180KBit/s...
Auf Youtube sollen Sie in 320kBit/S verfügbar sein.

Wenn ich jetzt also den Track bei Youtube runterladen - bleiben dann Rechte von Youtube "kleben"....?

Mein Ziel:
Ich möchte mein Video so benutzen wie ich es mit vorstellen - ohne das dritte daran Rechte habe - es steckt ja viel von meiner Zeit in einem Video..

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H.Kowalski
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#12 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Aus welcher Quelle Du das Musikstück herunterlädst und in welcher Qualität, darf nach meinem Rechtsverständnis eigentlich keinen Unterschied machen. An dem Musikstück, vielmehr an dem urheberrechtlich geschützten Werk, "klebt" diejenige CC Lizenz, die der Urheber bestimmt hat. Diese Lizenz räumt Anderen, einschließlich YouTube, das Recht ein, das Stück weiterzuverbreiten. YouTube selbst hat dadurch aber keinerlei eigene Rechte an der Musik erlangt, die Du dort herunterlädst. Insofern können auch keine Rechte von YouTube an der Musik "kleben" bleiben. Die CC Linzenz sieht auch nicht vor, dass Du die Downloadquelle angeben musst. Vielmehr muss der Urheber namentlich genannt werden. Mit welchem Wortlaut die Nennung gewünscht ist, wird häufig angegeben.

Das ist ja genau das geniale an der Creative Commons Lizenzierung. Der Urheber bestimmt die Lizenz, die Anderen Nutzungsrechte einräumt. Jeder darf (unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen) das Werk verbreiten, wo, wie und auf welchem Weg er will. Die Rechte aber behält der Urheber.

Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel eines Musikstücks "Dangerous" von Kevin MacLeod (incompetech.com).
incompetech.com hat geschrieben:Credit this piece by copying the following to your credits section:

"Dangerous" Kevin MacLeod (incompetech.com)
Licensed under Creative Commons: By Attribution 3.0 License
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
https://www.youtube.com/audiolibrary/music hat geschrieben:Du kannst diesen Song in jedem deiner Videos verwenden. In deiner Videobeschreibung muss allerdings Folgendes enthalten sein:

Dangerous von Kevin MacLeod ist unter der Lizenz "Creative Commons Attribution" (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/" onclick="window.open(this.href);return false;) lizenziert.
Quelle: http://incompetech.com/music/royalty-fr ... UAN1100414" onclick="window.open(this.href);return false;
Interpret: http://incompetech.com/" onclick="window.open(this.href);return false;
Der verlinkte CC Lizenztyp "BY" ist jeweils der selbe. YouTube gibt lediglich eine andere Versionsnummer an als incompetech.com. Das könnte daran liegen, dass der Urheber bei der Veröffentlichung auf YouTube die Lizenzversion aktualisiert hat. Entscheidend ist aber, dass in beiden Quellen "Kevin MacLeod" übereinstimmend als Urheber für die Namensnennung angegeben ist. Die Ursprungs-Quelle incompetech.com ist ebenfalls in beiden Downloadquellen angegeben, was dem Wunsch des Urhebers hinsichtlich der Namensnennung entspricht.

Zwar könnte es streng genommen einen Unterschied machen, dass die 128kbit/s MP3 der Version 3.0 unterliegt und die 320kbit/s MP3 der Version 4.0. Wahrscheinlich wäre das dann von Bedeutung, wenn Du vorhast, die MP3-Datei weiterzuverbreiten, z.B. wenn Du sie auf Deiner eigenen Internetseite zum Herunterladen anbieten willst. Dann müsstest Du die zutreffende Lizenzversion auch angeben.

Beim Videoproduzieren macht es in der Praxis meiner Meinung nach aber keinen Unterschied. Wenn Du die MP3-Datei in einem Video verwendest, geht es dort eh in einem Derivat auf. Technisch gesehen wird der Inhalt entkomprimiert und in der Videodatei in einem anderen MPEG-Verfahren neu komprimiert.

Ich habe mich für mich entschieden - unabhängig davon, wo ich die Datei heruntergeladen habe - im Abspann meiner Videos immer die Lizenzinformationen anzugeben, die der Urheber in seiner eigenen Internetpräsenz angibt. Woher und in welcher Qualität ich technisch die Datei bezogen habe, ist im Video später eh nicht mehr nachvollziehbar. Da kommt es dann auf den Inhalt an, der im Video zu hören ist.

Ich hoffe, ich habe die Frage diesmal richtig verstanden und bin darauf eingegangen. Wenn nicht, tut's mir leid, dann darfst Du Deine Frage gerne nochmal anders formulieren. :D

Edit:
networker hat geschrieben:Mein Ziel:
Ich möchte mein Video so benutzen wie ich es mit vorstellen - ohne das dritte daran Rechte habe - es steckt ja viel von meiner Zeit in einem Video..
Genau das ist auch mein eigenes Ziel und dafür ist die CC BY Lizenz ideal geeignet. Denn die Rechte an der Musik behält zwar der Urheber der Musik. Urheber Deines Films bist aber Du, ohne dass ein Dritter Rechte an Deinem Film beanspruchen kann.
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Motorradprofis48
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#13 Ungelesener Beitrag von Motorradprofis48 »

HI HEIN,

endlich komme ich jetzt mal dazu diese doch schon wissenschaftliche Abhandlung zu lesen. Ich für mich habe in letzter Zeit immer mehr die Audio Bibliothek von You Tube verwendet. Außerdem gibt es noch andere viele Quellen wo man mit Nennung des Urhebers der Musik bzw. des Erschaffers... genehmigt bekommt diese gewünschte Musik in seinem Video abzuspielen. Das You Tube dort mit der Werbung Geld verdient ist mir eigentlich egal. Du hattest ja schon gesagt, dass Dir die Musik von Sascha Ende TV ..... https://www.ende.tv/start" onclick="window.open(this.href);return false;?
schon gefällt, aber die Downloadqualität für Dich ungenügend ist. Dein akustischer Anspruch spielt akustisch in jedem Falle in einer anderen Liga. ( Wenn es im Mittelalter schon Tontechnicker gegeben hätte, dann hätte ich gesagt, dass Du im vorigen Leben einer solcher gewesen sein musst.) :Hilf:

Da ich jetzt ja beim Filmclub Hohenlohe bin , habe ich eine CD von Kayser Medienverlag über den BDFA zur Begrüßung bekommen.. die Musik CD umfasst erstaunlich viele Musikstücke... natürlich instrumental und ohne trendige bzw. moderne Musik. Der Text wegen der Gema Sache klingt. wie folgt:
Die Nutzungsrechte sind nicht exclusiv. Sie erwerben an den Titeln zeitlich und weltweit uneingeschränkte Nutzungsrechte . Dies umfasst insbesondere jedwede Kino-, Vorführ- und Aufführungsrechte, Fernsehrechte (Free-TV, Pay-TV, Pay-per-view-TV), Videorechte, DVD Rechte, Video On Demand Rechte, Internetrechte und sonstige Onlinerechte in Verbindung mit Wort und Bild in Ihren Produktionen. Die Rechtsübertragung gilt ohne zeitliche Einschränkung für sämtliche technische Verfahren und Datenträger
So kann ich zur Zeit gut damit leben... man muss sich natürlich schon lange vorher Gedanken um die Musik machen, aber Dir das zu erzählen ist " Eulen nach Athen zu tragen"
Lg. J.K.

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H.Kowalski
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#14 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

So eine CD inkl. Nutzungsrechte ist bestimmt eine gute Sache, wenn die Musik gefällt und für das eigene Videoprojekt passt :L

Bei dem Link zu Sascha Ende steht steht beim ersten Stück, das ich angeklickt habe:
https://www.ende.tv/music/3347-Tuesday.html hat geschrieben:Lade diesen Song für private Zwecke kostenlos runter oder bestelle schon ab 19 Euro unkompliziert eine gewerbliche Lizenz für Dein Projekt.
19 Euro sind die günstigste Lizenz und geht je nach Verwendungszweck aufwärts, lt. Preisliste:
https://www.ende.tv/preise" onclick="window.open(this.href);return false;

Die Veröffentlichung auf YouTube ist urheberrechtlich keine private Verwendung, sondern eine öffentliche. Je nachdem, welchen kostenlosen MP3-Downloadlink man anklickt, stehen aber noch unterschiedliche Nutzungsbedingungen dabei:
Du darfst diesen Song nur für private, nicht gewerbliche Zwecke nutzen, insofern Du den Urheber (Interpret), den Titel und die Webseite http://www.ende.tv" onclick="window.open(this.href);return false; für mindestens 3 Sekunden deutlich sichtbar in Deinem Projekt nennst. Private Nutzer sind natürliche Personen, welche die Musik nicht für eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwenden. Ferner ausgeschlossen ist die Nutzung zu Werbezwecken oder zu politischen Zwecken. Mit dem Download stimmst Du diesen Nutzungsbedingungen und unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen hat unter Umständen rechtliche Konsequenzen.
Die Nutzung dieses Songs ist kostenlos für alle Menschen, Firmen und Organisationen unter folgenden Bedingungen, denen Du mit dem Download zustimmst:
Im Video oder Audioprojekt muss deutlich sichtbar für zwei Sekunden der Urheber Sascha Ende und die Webseite http://www.filmmusic.io" onclick="window.open(this.href);return false; genannt werden. Mit einem Channel oder Premium Account entfällt die Pflicht zur Urhebernennung.
Die Nutzung für politische Zwecke ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers ist nicht erlaubt
Die Monetarisierung bei Youtube wird durch den Urheber (faktory.tv) wahrgenommen. Die Monetarisierung von Youtube Videos ist mit einem Channel oder Premium Account möglich.
Tipp: Bessere Audioqualität wenn Du Dich (kostenlos) registrierst - MP3 mit bis zu 320kbit/s anstatt nur 128kbit/s
Es mag also erlaubt sein, die Musik in einem YouTube-Video zu verwenden, wenn man die Monetarisierung in Kauf nehmen will. Als kostenlos würde ich die Musik dann aber nicht mehr bezeichnen, wenn die Einnahmen nur auf anderem Weg generiert werden.

Und mal ganz ehrlich, eine MP3 (MPEG-1 Layer 3) mit 128 kbit/s halte ich für die Postproduktion qualitativ für vollkommen ungeeignet. Man muss keinen besonders hohen Qualitätsanspruch haben, um die Komprimierungsartekfate deutlich herauszuhören. Die Qualität ist so unterirdisch schlecht, das es in etwa damit vergleichbar ist, also ob man mit Videomaterial in der Auflösung 480p aufgenommen hat und für sein Videoprojekt auf 1.080p hochskaliert. Bei der Komprimierung des fertigen Films mit MPEG-2 (Video und Audio) wird der Ton ein zweites Mal komprimiert, wobei zusätzlich Daten verloren gehen.

Die kostenlosen MP3-Dateien eignen sich hervorragend für die Entwurfs- und Entwicklungsstadien während der Postproduktion eines Projekts, ehe man sich endgültig für die Verwendung des Stücks entschieden hat. Nach der Entscheidung kann es einem wert sein, 19 Euro für ein Stück zu bezahlen, um es in unkomprimiertem .wav Format zu erhalten. Vorausgesetzt, das Filmbudget erlaubt es . Gerade, wenn man viele Musikstücke benötigt, stellt sich halt schon die Kostenfrage.
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klauston
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#15 Ungelesener Beitrag von klauston »

ich wollte keinen eigenen Tread aufmachen und dachte, es passt auch hier rein.

ich habe in letzter Zeit das Problem, das bei Youtube Musik aus deren Audio Library keine Künstlerinfos mehr mit downgeloaded werden.

Also nur der Titelname, sonst nix.

hat das sonst noch wer ausser mir?
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.

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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#16 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

@Klaus: Du meinst, die ID3-Tags fehlen in den MP3-Dateien? Ich hole meine Musik zwar meist von YouTube, aber dass die Infos fehlen, war mir bislang nicht aufgefallen. Das mag daran liegen, dass ich die Stücke in Final Cut importiere und ich dort eh nicht weiß, wie ich dort die Tags anzeigen lassen kann. Für die Namensnennung im Filmabspann habe ich mir die Infos manuell in der YouTube Bibliothek nachgelesen, auch wegen der Links zu den Ursprungsquellen. Wenn man die Musik in iTunes verwalten will, ist es natürlich blöd, die Titelinfos alle manuell einzutippen.

Zu deiner Frage kann ich deshalb leider wenig beitragen.... aber evtl. jemand anders? Ich erweitere die Frage mal: wie verwaltet Ihr die Filmmusik, die ihr aus dem Internet heruntergeladen habt - inkl. der erforderlichen Infos zur Namensnennung, Lizenz, Urheber und Quelle? Stehen diese Infos vollständig in den Tags, z.B. im Kommentarfeld?
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