Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

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H.Kowalski
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Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#1 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Angeregt durch den >> Kurzfilm der Woche KW 2 2018 << möchte ich hier mein Erfahrungswissen teilen zum Thema Urheberrecht und Verwendung von Musik in Amateurvideoproduktionen. Da ich schon selbst Musik auf CD und Videos auf YouTube mit Creative Commons Lizenz veröffentlich habe, habe ich mich dazu ausführlich informiert und möchte mein Wissen gerne an andere Künstler hier im Forum weitergeben.

Meine Motivation, das Urheberrecht zu achten, besteht in erster Linie darin, das geistige Eigentum des Schöpfers eines künstlerischen Werks und dessen Willen zu respektieren, als Anerkennung für dessen künstlerische Leistung. Auf genau diesen Schutz des geistigen Eigentums zielt das Urheberrecht ab. Aus dieser ideellen Zielsetzung lege ich persönlich Wert auf die Einhaltung des Urheberrechts, und nicht in erster Linie etwa aus Furcht vor Konsequenzen bei Rechtsverstößen.

Wenn Amateurfilmer wie ich und viele andere hier im Forum Musik ihren Videos hinzufügen, stellt sich immer die urheberrechtliche Frage, was erlaubt ist, was YouTube und GEMA daraus machen und welche unangenehmen Konsequenzen eine Verletzung des Urheberrechts nach sich ziehen könnte. Natürlich versuche ich auch deshalb, immer einen Weg zu finden, den ich als urheberrechtlich vereinbar betrachte.

Was ich hier ausführe, ist das, was ich über das in Deutschland gültige Urheberrecht zu wissen meine. In anderen Staaten dieser Welt gibt es ähnliche gesetzliche Regelungen, die sich im Detail von Land zu Land unterscheiden können. Alle Angaben erfolgen Gewähr, sie geben meine persönliche Ansicht wieder und stellen keine Rechtsberatung dar. Für Rechtsfragen empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. :)

Allgemeines zum Urheberrecht

Das Urhebergesetz schützt die Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Bearbeitungen eines Werkes gelten als eigene, neu geschaffene Werke. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Urheber ist der Schöpfer des Werkes. Die Urhebereigenschaft ist ein höchstpersönliches Recht, das nicht veräußerbar oder übertragbar ist. Es ist aber vererbbar und erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der Urheber kann bestimmen, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Er kann Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen. Eine Möglichkeit, ein Musikstück in einem Video bzw. Film zu verwenden, wäre, den Urheber um individuelle Erlaubnis zu bitten.

Das Urheberrecht dient zugleich aber auch der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes. Schranken des Urheberrechts können die Nutzung auch ohne ausdrückliche Einwilligung erlauben (z.B. Radiosendung, Musikgruppe spielt Coverversion live). Auch durch diese gesetzlich erlaubte Nutzung entstehen Vergütungsansprüche. Für die Eintreibung der Vergütungsansprüche kommt die GEMA ins Spiel (Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte). Ein Urheber könnte, wenn er das will und wenn er seine Ansprüche nicht an die GEMA abgetreten hat, auch auf den Vergütungsanspruch verzichten und die unentgeltliche Nutzung erlauben.

Für Amateurfilmer würde das bedeuten, mit dem Urheber eine individuelle Vereinbarung über die kostenlose Nutzung abzuschließen. Wenn der Urheber Mitglied der GEMA ist, geht das meines Wissens aber nicht (sog. GEMA-geschützte Musik). Diese ganzen individuellen Vereinbarungen zu treffen wäre für uns Amateurfilmer jedoch mit einem relativ hohen Aufwand verbunden, wenn man den Urheber nicht gerade persönlich kennt.

Wenn ich ein Musikstück käuflich erwerbe (z.B. auf CD, oder als Download), beinhaltet das in der Regel das Nutzungsrecht für rein private Zwecke. Privat ist die Nutzung nur, so lange sie meine Privatsphäre nicht verlässt, z.B. das Musikhören im heimischen Wohnzimmer, auch wenn Besuch anwesend ist, oder im Auto. Sobald die Nutzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, geht dies über eine private Nutzung hinaus. Dann liegt eine Aufführung, Sendung oder Veröffentlichung vor - darunter fällt z.B. die Beschallung einer Gaststätte, eines Ladengeschäfts, der Straße davor oder einer Veranstaltung wie auch eben auch das Nutzbarmachen auf YouTube.

Quelle: Urhebergesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg" onclick="window.open(this.href);return false;)

Creative Commons

Während professionelle Künstler, z.B. Berufsmusiker, die ihren Lebensunterhalt durch ihre Tätigkeit bestreiten, darauf angewiesen sind, Vergütungen für die Nutzung der von ihnen geschaffenen Werke zu erhalten, sind bestimmte Amateurkünstler gar nicht an Einnahmen interessiert. Die Verbreitung der eigenen Werke dient diesen Künstlern vielmehr dem ideellen Zweck, die Welt zu bereichern, manchen zusätzlich sogar, die Werke im Internet frei verfügbar zu machen. Freie Inhalte sind wichtig für Menschen, die kein Geld für Texte, Bilder, Musik usw. ausgeben können oder wollen – die meisten Amateurfilmer gehören wahrscheinlich zu diesen Menschen.

Genau dafür wurden die „Creative Commons“ Lizenzen (CC) erfunden. CC ist eine gemeinnützige Organisation in den USA, die 2001 gegründet wurde. Die Organisation veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Urheber der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann. Diese Lizenzen sind nicht auf einen einzelnen Werktyp zugeschnitten, sondern für beliebige Werke anwendbar.

Entgegen einem häufigen Missverständnis ist Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz. Die verschiedenen Lizenzen von Creative Commons weisen vielmehr große Unterschiede auf. Einige CC-Lizenzen schränken die Nutzung relativ stark ein, andere wiederum sorgen dafür, dass auf das Urheberrecht so weit wie möglich verzichtet wird. Bestimmte CC-Lizenzen erlauben es, Inhalte unter bestimmten CC-Lizenzen zu verändern und weiterzuverarbeiten. Das ist wichtig für Menschen, die künstlerisch mit den Inhalten umgehen wollen – dazu gehören beispielsweise wir Amateurfilmer.

Der Urheber entscheidet, unter welcher der 6 verschiedenen CC-Lizenzen ein Werk erstmals veröffentlicht wird. Diese Lizenz haftet dem Werk lebenslang an; die einmal durch die Lizenz eingeräumten Nutzungsrechte können später nicht weiter eingeschränkt werden.

Die Vorteile der Verwendung dieser Lizenzen bestehen darin, dass sie international gültig sind und nationale Unterschiede im Urheberrecht somit kaum noch eine Rolle spielen. Es handelt sich um standardisierte Lizenztexte, sodass anhand von Icons und Abkürzungen der Inhalt der Lizenz sofort erkennbar ist, sofern man sich mit den Unterschieden der Lizenzvarianten einmal befasst hat. Die originalen Lizenztexte sind in englischer Sprache verfasst. Es existieren Übersetzungen in andere Sprachen. Die aktuelle Versionsnummer lautet 4.0. Die Texte dieser Versionsnummer wurden vor ca. einem Jahr auch ins Deutsche übersetzt.

Quellen: https://de.creativecommons.org/" onclick="window.open(this.href);return false;, z.T. zitiert aus https://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons" onclick="window.open(this.href);return false;

Die Unterschiede der 6 Creative-Commons-Lizenzen

Im Grunde genommen gibt es 2 x 3 Lizenztypen. Die 3 Lizenztypen gibt es nämlich jeweils in der Variante mit dem Zusatz „NC“ für Non-commercial – dann ist die kommerzielle Nutzung des Werks verboten – oder ohne diesen Zusatz, dann ist auch die kommerzielle Nutzung des Werks erlaubt.

Quelle: https://creativecommons.org/licenses/" onclick="window.open(this.href);return false;


Bild
Namensnennung
Attribution
CC BY

Diese Lizenz erlaubt, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird. Dies ist die freieste Lizenz, empfohlen für maximale Verbreitung und Nutzung des lizenzierten Werkes.
Überblick erlaubt/nicht erlaubt (englisch): https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
Deutscher Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by ... galcode.de" onclick="window.open(this.href);return false;


Bild
Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Attribution-ShareAlike
CC BY-SA

Diese Lizenz erlaubt es anderen, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird und die auf dem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.
Alle neuen Werke, die auf dem ursprünglichen aufbauen, werden unter derselben Lizenz stehen, also auch kommerziell nutzbar sein. Dies ist die Lizenz, die auch von der Wikipedia eingesetzt wird.
Überblick erlaubt/nicht erlaubt (englisch): https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
Deutscher Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by ... galcode.de" onclick="window.open(this.href);return false;


Bild
Namensnennung - Keine Bearbeitung
Attribution-NoDerivatives
CC BY-ND

Diese Lizenz erlaubt anderen die Weiterverbreitung des Werkes, kommerziell wie nicht-kommerziell, solange dies ohne Veränderungen und vollständig geschieht und der Urheber genannt wird.
Überblick erlaubt/nicht erlaubt (englisch): https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
Deutscher Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by ... galcode.de" onclick="window.open(this.href);return false;


Bild
Namensnennung - Nicht kommerziell
Attribution-NonCommercial
CC BY-NC

Diese Lizenz erlaubt es, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, allerdings nur nicht-kommerziell. Und obwohl auch bei den auf dem Werk basierenden neuen Werken der Namen des Urhebers genannt werden muss und nur nicht-kommerziell verwendet werden dürfen, müssen diese neuen Werke nicht unter denselben Bedingungen lizenziert werden.
Überblick erlaubt/nicht erlaubt (englisch): https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
Deutscher Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by ... galcode.de" onclick="window.open(this.href);return false;


Bild
Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Attribution-NonCommercial-ShareAlike
CC BY-NC-SA

Diese Lizenz erlaubt es anderen, das Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, allerdings nur nicht-kommerziell und solange der Urheber des Originals genannt wird und die auf dem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.
Überblick erlaubt/nicht erlaubt (englisch): https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
Deutscher Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by ... galcode.de" onclick="window.open(this.href);return false;


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Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung
Attribution-NonCommercial-NoDerivatives
CC BY-NC-ND

Dies ist die restriktivste der sechs Kernlizenzen. Sie erlaubt lediglich Download und Weiterverteilung des Werkes unter Nennung des Namens, jedoch keinerlei Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung.
Überblick erlaubt/nicht erlaubt (englisch): https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
Deutscher Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by ... galcode.de" onclick="window.open(this.href);return false;


Welche CC-Lizenz ist für Amateurfilmer geeignet?

Wenn das Video auf YouTube oder einer anderen Plattform veröffentlicht werden soll, funktioniert meiner Meinung nach nur die Lizenz „Namensnennung“ (CC BY).

Schauen wir uns zunächst die mögliche Lizenzierung an, mit dem das Filmwerk bei YouTube veröffentlicht werden soll. YouTube selbst bietet die Auswahl zwischen zwei Lizenzformen:
1. Standard-YouTube-Lizenz
2. Creative Commons Namensnennung

Bei 1. gelten die hauseigenen Bestimmungen, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte. Bei 2. Ist die CC BY Lizenz gemeint. YouTube will aus gutem Grund keine weiteren Einschränkungen zulassen. Die Einschränkung „NC“ kommt nicht in Betracht, da YouTube durch Werbeeinnahmen ein kommerzielles Angebot ist und somit die Nutzung immer kommerziell ist. Damit scheiden 3 von 6 Lizenzvarianten aus. Die Einschränkung „ND“ (no derivates – keine Bearbeitung) steht dem Zweck entgegen, das Videomaterial für die kreative Weiterverarbeitung (z.B. Zusammenstellung von Compilations, Verwendung in anderen Produktionen) frei verfügbar zu machen. Die Variante „SA“ (share alike – Weitergabe zu gleichen Bedingungen) würde zumindest zu unpraktikablen Einschränkungen führen, wenn das verfügbare Material weiterverarbeitet wird.

Bei der Auswahl von Musik, die unter einer CC Lizenz veröffentlicht wurde und in einem Videoprojekt verwendet und bei YouTube veröffentlicht werden soll, verhält es sich ähnlich. Meiner Meinung nach scheiden alle 3 CC NC (non commercial) Lizenzen aus, da die Veröffentlichung auf YouTube immer eine kommerzielle Nutzung ist. Auch wenn ich als Urheber des Filmwerks selber damit keine Einnahmen erziele, der Betreiber der YouTube-Plattform tut das, und möglicherweise auch andere Rechteinhaber durch das Content-ID-System bei YouTube.

Inwieweit die Einschränkung „CC ND“ (no derivates, keine Weiterbearbeitung) für Videos immer gilt, könnte rechtlich nicht immer eindeutig abgrenzbar sein. Die Lizenz schreibt die „unveränderte“ Weitergabe des Werks vor. Allein schon die Tatsache, dass sich das Dateiformat einer Audiodatei bei Verwendung als Videodatei ändern würde (z.B. aus .mp3 wird .mp4), liegt zumindest in technischer Hinsicht eine Veränderung vor. Im Hinzufügen von Bildern zum Ton könnte aber auch inhaltlich eine Veränderung gesehen werden, also eine Bearbeitung im Sinne dieser Lizenz vorliegen. Ganz sicher liegt eine Bearbeitung vor, wenn die Musik mit Filmgeräuschen gemischt wird, wenn Sprache hinzugefügt wird, wenn das Musikstück gekürzt, geschnitten oder ausgeblendet wird. Die Plattform jamendo.com geht grundsätzlich davon aus, dass die „CC BY-ND“ Lizenz eine Verwendung in Videos nicht erlaubt und bietet hierfür den Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz an.

Stücke, die mit der Einschränkung „CC SA“ (ShareAlike – Weitergabe unter gleichen Bedingungen) lizenziert sind, scheiden für die Veröffentlichung auf YouTube schon allein deshalb aus, da YouTube die Kennzeichnung dieser Lizenzform nicht anbietet. Für die Veröffentlichung auf anderen Plattformen, z.B. Vimeo, würde ich schon aus praktischen Gründen auf diese Einschränkung verzichten wollen.

Für die Veröffentlichung auf YouTube bleibt meiner Meinung nach nur Musik, die unter „CC BY“ veröffentlicht wurde.

Wie komme ich an CC BY Musik?

YouTube selbst bietet seit geraumer Zeit CC BY lizenzierte Musik in der Audio-Bibliothek im „Creator Studio“ zum Herunterladen an:
https://www.youtube.com/audiolibrary/music" onclick="window.open(this.href);return false;

Wenn in der Spalte „Namensnennung“ die Auswahl „Quellenangabe erforderlich“ gefiltert wird, werden nur CC BY lizenzierte Stücke angezeigt.

Die Auswahl „Quellenangabe nicht erforderlich“ hingegen liefert Musik, die unter den YouTube Nutzungsbedingungen stehen. Diese Bedingungen erlauben die Verwendung in Videos und verbieten die Weitergabe auf anderem Weg. Nach meinem Rechtsverständnis decken die Bedingungen nur die Verwendung auf dieser Plattform ab – die Nutzung auf anderen Plattformen wie Vimeo dürfte nicht erlaubt sein.

CC BY lizenzierte Musik gibt es aber auch auf anderen Portalen wie Soundcloud, möglicherweise auch auf Jamendo. Jedoch habe ich noch kein Portal gefunden, das eine komfortable Suche unter Filterung der passenden Lizenz anbietet. Falls jemand einen Tipp hat – gerne her damit. :) Daneben gibt es noch Künstler, die ihre Werke zum direkten Herunterladen mit CC BY anbieten, z.B. http://audionautix.com/" onclick="window.open(this.href);return false; oder http://incompetech.com/" onclick="window.open(this.href);return false; - dort jedoch meist nur in eingeschränkter Komprimierungsqualität von 128 kbit/s (MP3). Bei YouTube bekommt man die gleichen Stücke immerhin mit 320 kbit/s. Wenn es unkomprimierte Qualität sein soll, bleibt nur der Kauf.

Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz

Wer sich als Amateurfilmer entscheidet, eine Lizenz käuflich zu erwerben, schließt er einen individuellen Nutzungsvertrag ab. Es kommt also darauf an, was genau in den Lizenzbedingungen geregelt ist. Ob die Nutzung in nur einem Videoprojekt erlaubt ist, oder ob für die Verwendung als Erkennungsmusik in einer Videoserie eine andere Lizenzvariante erworben muss, die mehr kostet, hängt von den individuellen Bedingungen ab.

Meiner Erfahrung nach sind solche Lizenzmodelle darauf ausgelegt, dass die Werke in kommerziell verwerteten Produktionen verwendet werden, z.B. TV-Werbespots, Imagefilme, oder auf YouTube eine hohe Zuschauerzahl zu erwarten ist. Dementsprechend hoch sind zum Teil die Lizenzgebühren, die sich für einen Amateurfilmer kaum lohnen werden.

Vielleicht findet sich aber auch ein bezahlbares Angebot mit einer Lizenz, das den eigenen Anforderungen entspricht. Wer sucht, wird vielleicht fündig.
Es grüßt der Hein (alias Heiner Kowalski)
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Mimoto
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#2 Ungelesener Beitrag von Mimoto »

Hein - DU bist ein Knaller, vielen Lieben Dank <daf> .


Viele Grüße
Michael /mimoto

Sterbe mit Erinnerungen, nicht mit Träumen.


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maxmoto
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#3 Ungelesener Beitrag von maxmoto »

Hein, dieses Thema tangiert mich gar nicht.
Trotzdem habe ich es gelesen - und evtl. sogar verstanden.
Ganz ohne Ironie: Ich bin wirklich beeindruckt, wie Du dieses komplexe Thema so verständlich aufgedröselt und erklärt hast.
:App: :App: :App: DD DD DD :L :L :L
Der Max tät jetzt ehrfürchtig fragen: Darf ich Dich zukünftig Siezen? :Ni: :Ni: :Ni:
maxmoto
was ist was wert


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mikettr600
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#4 Ungelesener Beitrag von mikettr600 »

Toll mal die rechtlichen Grundlagen etwas näher dargelegt zu bekommen- Respekt.

Bisher bin ich immer davopn ausgegangen, daß Musik von Jamendo frei verwendbar in meinen Videos ist, solange ich mit denen kein Geld verdiene. Aber dem ist nicht ganz so- jetzt hatte ich die Melduung:

In deinem Video können Anzeigen eingeblendet werden.

In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden.

Der Anspruchsteller lässt die Verwendung seiner Inhalte in deinem YouTube-Video zu. Es könnten allerdings Werbeanzeigen eingeblendet werden.

WIEDERGABEBESCHRÄNKUNGEN
Keine


Zur Erklärung dieser Lizenz gibt es hier was:

https://support.google.com/youtube/answer/6013276?hl=de" onclick="window.open(this.href);return false;


Mehr Warnungen hatte ich bisher nicht- werde also auf Jamendo weiterhin nicht die Lizenzen versuchen zu verstehen- ich bin immer im Portal unterwegs, was mit
Kostenloses Streaming
Kostenloser Download

überschrieben ist. Beim Download fragt er dann auch immer noch, ob ich es für den privaten Gebrauch runterladen will oder eine Lizenz erwerben- wer also professionell was braucht, hier auf die richtige Schaltfläche klicken.
Bisher hatte ich max. die oben erwähnten Benachrichtigungen- dann müßte ich damit leben, daß Werbung eingeblendet wird vom Künstler- damit kann ich leben. Was vielleicht zu beachten ist und ich hatte es auch schon, daß man dann z.B. das Video nicht auf einem Smartphone ansehen konnte. Aber ok- kann man umgehen- einfach Seite aufrufen in CROME und dann DESKTOPVERSION anfordern, dann läuft es auch da.

Wo ich mich immer wundere, daß teilweise Youtube-Filme aus NICHTdeutschland einfach so normale Musik reinschneiden, die aus Funk und Fernsehen bekannt sind... Da macht anscheinend Youtube nix- vielleicht weil keine GEMA Druck macht...
gugst Du- wenn Du mehr über mich wissen willst:
Youtube: Mike-auf-Tour oder auf: https://mike-auf-tour.jimdo.com/" onclick="window.open(this.href);return false;

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CrazyPhilosoph
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#5 Ungelesener Beitrag von CrazyPhilosoph »

Super Zusammenfassung! DD
Ich kann das so bestätigen. Ich kann meine Musik ja leider nicht selber machen und habe daher gerade ausführlich geforscht um mein Cevennen-video zu vertonen.
Dabei bin ich rechtlich zum gleichen Ergebnis gekommen. Ich selber mache zwar keine Musik, aber Software und bin daher auch ein Freund davon, Urheberrechte einzuhalten.
Eine kleine Ergänzung noch:
Es kann passieren, dass der Künstler die Lizenz seines Werkes später verändert. Das führt beispielsweise in einigen meiner Filme dazu, dass Einnahmen für eingeblendete Werbung zum Teil dem Künstler zu Gute kommen, obwohl ich meinen Kanal nicht kommerzialisiert habe.
Ich habe mir tatsächlich auch schon von Künstlern den Einsatz der Musik per Mail genehmigen lassen, und das an Youtube weitergegeben. Ist einfacher als man denkt.

Dazu noch der ein oder andere nützlicher Link:
Ein bisschen Recht und eine Linksammlung mit Quellen für die Musik: https://www.medienpaedagogik-praxis.de/ ... eie-musik/
Für mich eine Alternative zu Jamendo auf der man nicht nur CC Musik findet, sondern auch Rechte für kleines Geld kaufen kann: https://bandcamp.com/" onclick="window.open(this.href);return false;

Jamendo war früher super, gerade wegen der Suche. Leider gibt es die Oberfläche so nicht mehr, aber:
https://www.jamendo.com/explore die neue Suche
Ansonsten würde ich über einen mir bekannten Künstler einsteigen und "ähnliches" suchen. Ich mache das über meinen Favoriten: https://www.jamendo.com/artist/437152/t ... anguage=de

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H.Kowalski
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#6 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Danke für die positiven Rückmeldungen zu meinem Beitrag! :L Dass meine Ausführungen verständlich zu sein scheinen, scheint mir zu bestätigen, dass ich die urheberrechtlichen Zusammenhänge nun selbst endlich verstanden habe. :D

Max, das mit dem siehzen lassen wir lieber - sonst würde ich mir so alt vorkommen :lol:

Das Conten-ID-System von YouTube ist nochmal ein eigenes Thema für sich. Meldungen im Zusammenhang mit In deinem Video wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden stehen in Zusammenhang mit diesem YouTube-internen System zur Identifizerung von Urheberansprüchen, das mehr der Generierung von werbefinanzierten Einnahmen dient, und weniger dem ideellen Schutz des geistigen Eigentums. Derartige Meldungen bringen nämlich lediglich zum Ausdruck, dass ein Anspruchssteller Rechte für sich geltend macht. YouTube prüft nicht einmal, ob die Ansprüche überhaupt berechtigt sind. Die Auswirkungen können nach Willkür des Anspruchsstellers unterschiedlich sein, von der Einblendung von Werbung, über die Sperrung in bestimmten Regionen bis hin zur Löschung des Videos. Nur weil YouTube die Wiedergabe zulässt, erlaubt das nicht den Rückschlus, dass die Verwendung der Musikdatei urheberrechtlich erlaubt ist. Woher die Datei stammt, kann YouTube gar nicht nachvollziehen - sie kann genausogut aus einer illegalen Quelle stammen wie auch gegen teures Geld legal erworben sein (Videolizenz). Wenn ein Nutzungsrecht zur "privaten Verwendung" erworben wurde - egal ob gegen Entgelt oder kostenlos - ist die Verwendung auf YouTube meiner Meinung nach nicht erlaubt, es sei denn, der Urheber hat die Einwilligung erteilt.

Ich habe persönlich schon erlebt, dass ein Anspruchssteller aus Russland Content-ID Ansprüche auf die Musik erhoben hat, von der ich selbst der Urheber bin (selbst komponiert, selbst produziert). Über meinen Widerspruch entschied nicht Youtube, sondern der Anspruchssteller - natürlich zu seinen eigenen Gunsten. Dieses System ist vollkommen absurd. Erst Monate später verschwand der Anspruch wie von alleine, die Gründe sind mir nicht bekannt.

GEMA ist auch nochmals ein eigenes Thema. Verwertungsgesellschaften wie diese gibt es in vielen Staaten dieser Erde. Viele davon haben Lizenzvereinbarungen mit YouTube getroffen, um die Verwendung von Musik mit Lizenzzahlungen zu vergüten. Diese Zahlungen schließen auch illegale Musikverwendung mit ein, sodass auch daraus kein Rückschluss gezogen werden kann, dass die Verwendung erlaubt sei. Die vielen Jahre, als GEMA und YouTube sich nicht einig wurden, waren regionale Sperrungen des Videos die Folge, die entweder die Verwertungsgesellschaft oder Musikverlage selbst zivilrechtlich gegen YouTube erwirkt hatten, um Druck auf YouTube auszuüben. Diese Zeiten sind zum Glück vorbei.

Auch bei der GEMA gibt es absurde Auswirkungen, die sich "GEMA-Vermutung" nennt. Wenn Rechtswissenschaftler von Vermutungen reden, dann ist damit gemeint, dass man nach allgemeinen Erfahrungswerten davon ausgeht, dass eine Tatsache gegeben ist. Vermutungen sind aber widerlegbar, die Beweistlast liegt dann bei denjenigem, der die Vermutung wiederlegen will. Bei der GEMA-Vermutung wird davon ausgegangen, dass die GEMA Ansprüche darauf hat, wenn Musik vervielfältigt, veröffentlicht, aufgeführt oder gesendet wird. So musste ich meine eigene Musik, von mir persönlich komponiert und produziert, ohne dass die GEMA Ansprüche darauf hat, von der GEMA genehmigen lassen, um sie von einem Medienhaus auf CD verfielfältigen zu lassen. Ich bekam dafür sogar eine Rechnung von der GEMA, aus der sich ein Anspruch auf Lizenzzahlungen in Höhe von genau 0,00 € ergab, welch Überraschung.

Diese Absurditäten führe ich weniger auf das Urheberrecht als solches zurück, als vielmehr auf die Auswüchse einer von Geldgier geprägten kapitalistischen Gesellschaft. Und sie machen das ganze Rechtssystem für Amateure wie uns so unverständlich und schwer durchschaubar. Das prangere ich an.
Es grüßt der Hein (alias Heiner Kowalski)
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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#7 Ungelesener Beitrag von mikettr600 »

Da komponierst Du selber Musik und dann ist die verboten- wie krank ist das System denn?

Andererseits stellen andere komplette Musikvideos, Konzertmitschnitte, Dance- Versionen, ... rein und daß anscheinend ohne Probleme (aber nie aus Deutschland), irgendwie verstehe ich die Leute die einfach probieren und dann, wenn was kommt, reagieren. Letztendlich wollen da glaube ich einfach zu viele Leute Geld mit verdienen ...- ok, manche müssen ja auch Geld damit verdienen, aber irgendwie ist das jetzige System verwirrend und für einen rechtlich nicht ausgebildeten fast nicht zu durchschauen. Wäre doch so einfach- sobald einer Geld mit seinen Videos verdient soll er auch anderen was abgeben, aber unsere kleinen Urlaubsvideos ... Aber wir haben halt Marktwirtschaft. Wollen wir mal hoffen, daß sich keine Anwaltskanzelei mal ranmacht und dann wie den bei Pornoplattformen oder Streamingdiensten Abmahnungen und Kostenbescheide raushaut...
gugst Du- wenn Du mehr über mich wissen willst:
Youtube: Mike-auf-Tour oder auf: https://mike-auf-tour.jimdo.com/" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

#8 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

Verboten war die selbst komponierte Musik ja eben nicht. Nur ein anderer hat unberechtigterweise Rechte daran geltend gemacht. Das lag daran, dass ich (durch Nutzungslizenz erlaubte und frei verwendbare) "Loops" aus meiner Musiksoftware in einem Musikstück verwendet hatte. Ein anderer tat offenbar das selbe in seiner Musik. Beide dürfen das. Beide haben als Urheber ihrer eigenen Musik auch Rechte an ihrer jeweils eigenen Musik, aber eben nicht an der des anderen. Der andere hat seine Musik beim Content-ID-System angemeldet, und das System hat auf einer Dauer von mehreren Sekunden Übereinstimmung mit meiner Musik identifiziert. Das Content-ID-System kann nicht erkennen, dass der Anspruchssteller gar nicht der Urheber meiner Musik ist und YouTube selbst hält sich bei der urheberrechtlichen Beurteilung raus. Rechtsstreitigkeiten dürfen die Nutzer dann unter sich austragen, entscheiden darf im Zweifelsfall ein Richter.

Andererseits finden auf Plattformen wie YouTube, Facebook etc. massenweise Urheberrechtsverletzungen statt. Verhindern wird sich das nicht lassen, und ob duch die Verletzungen immer jemand (finanziell) geschädigt wird, wie es gerne behauptet wird, sei dahin gestellt. Denn von Seiten der Medienindustrie wird versucht, aus den Verletzungen wenigstens Profit zu schlagen. So gesehen profitiert die Branche paradoxerweise gerade auch von diesen Rechtsverstößen. Diese von Geldansprüchen geprägten Erscheinungen machen es wahrlich schwer, sich als Laie zurechtzufinden.

Deshalb finde ich, jeder sollte für sich entscheiden, wie er seine eigenen Handlungen mit dem Urheberrecht und dem eigenen Gewissen am besten vereinbaren kann. Ich habe für mich entschieden, der im Eingangsbeitrag formulierten Zielsetzung treu zu bleiben:
H.Kowalski hat geschrieben:Meine Motivation, das Urheberrecht zu achten, besteht in erster Linie darin, das geistige Eigentum des Schöpfers eines künstlerischen Werks und dessen Willen zu respektieren, als Anerkennung für dessen künstlerische Leistung. Auf genau diesen Schutz des geistigen Eigentums zielt das Urheberrecht ab. Aus dieser ideellen Zielsetzung lege ich persönlich Wert auf die Einhaltung des Urheberrechts, und nicht in erster Linie etwa aus Furcht vor Konsequenzen bei Rechtsverstößen.
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