Artikel 13: Urheberrechtsreform

Vergleichsfilme, Erfahrungsaustausch, Befestigungsmöglichkeiten, sonstiges zum Thema Filmen
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Tigertrail
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Artikel 13: Urheberrechtsreform

#1 Ungelesener Beitrag von Tigertrail »

So, Artikel 13 wurde im im EU-Parlament durchgewunken, sprich vom EU-Parlament angenommen. Bin gespannt wie es weiter geht und wie Youtube und Co in 2 Jahren aussehen.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 59677.html" onclick="window.open(this.href);return false;
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(Henry Ford)

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ryna
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Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform

#2 Ungelesener Beitrag von ryna »

Dafür gibts eine neue Gas-Pipeline :roll:
https://www.golem.de/news/kuhhandel-zu- ... 40244.html" onclick="window.open(this.href);return false;

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Frido
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Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform

#3 Ungelesener Beitrag von Frido »

Hallo,

bei der öffentlichen Diskussion über Art. 11 und 13 ist m.E. viel Halbwissen im Spiel, ich schließe mich da nicht aus.

Sehe ich das richtig, dass davon nur Plattformen betroffen sind die Gewinn erzielen, z.B. durch Werbung?

Hat diese Regelung Auswirkungen auf private Internetseiten, wie z.B. ein Forum, mit denen kein Gewinn erzielt wird? :Mh:

Wie immer wird man Gockel und Konsorten damit nicht treffen. Z.B. wird der Verlag der Geld haben möchte kurzerhand gesperrt und schon ist der wirtschaftliche Nachteil größer als die möglichen Einnahmen und man verzichtet auf die Geltendmachung der Ansprüche.


Gruss
Frido
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.

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thund3rbird
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Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform

#4 Ungelesener Beitrag von thund3rbird »

Bevor man die Frage beantworten kann, ob und wie nichtkommerzielle Foren davon betroffen sind, muss man die Umsetzung in nationales Recht abwarten.

Solange sähe ich keine großen Sorgen als die, die heute schon gelten. Copyrightvergehen schnell zu löschen bzw. die User darauf hinweisen, selbst daraufzu achten.

Was man sicher noch kritisch beurteilen muss, sind links zu Nachrichtenseiten, wie sie zum Beispiel viel im Elektrospielzeugthread vorkommen. Hier erwarten die Verlage ja eine striktere Enthaltung von fremden Seiten.
Viele Grüße aus dem Allgäu
Peter

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2wheeler
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Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform

#5 Ungelesener Beitrag von 2wheeler »

Aus einem Fotoforum
https://www.systemkamera-forum.de
Ausnahmen nur für Plattformen, die…

weniger als 5 Mio Besucher pro Monat haben (Check)
weniger als 10 Mio € im Jahr Umsatz machen (Check)
nicht älter als 3 Jahre sind (reingefallen)
Heißt:

Jedes einzelne Diskussionsforum, das ich kenne, wird betroffen sein und darf

entweder Lizenzvereinbarungen mit jedem möglichen Lizenzinhaber abschließen (kurz: unmöglich) oder
muss vorab sicherstellen, dass nichts urheberrechtlich geschütztes hochgeladen wird, indem alles automatisch vorab kontrolliert wird (vulgo: Uploadfilter)
Den weiteren Verlauf werden wir sehen. :Ni:
Bild 3,3 L /100 km

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Fat Lady
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Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform

#6 Ungelesener Beitrag von Fat Lady »

Frido hat geschrieben:Hallo,

bei der öffentlichen Diskussion über Art. 11 und 13 ist m.E. viel Halbwissen im Spiel, ich schließe mich da nicht aus.

Sehe ich das richtig, dass davon nur Plattformen betroffen sind die Gewinn erzielen, z.B. durch Werbung?

Hat diese Regelung Auswirkungen auf private Internetseiten, wie z.B. ein Forum, mit denen kein Gewinn erzielt wird? :Mh:

Wie immer wird man Gockel und Konsorten damit nicht treffen. Z.B. wird der Verlag der Geld haben möchte kurzerhand gesperrt und schon ist der wirtschaftliche Nachteil größer als die möglichen Einnahmen und man verzichtet auf die Geltendmachung der Ansprüche.


Gruss
Frido
Ich empfehle dir diese Videos

LG Hermann
there is someone in my head but it's not me

https://www.youtube.com/channel/UCSbi1R ... lymer=true

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Frido
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Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform

#7 Ungelesener Beitrag von Frido »

Hallo,

die Videos von diesem m.E. kompetenten RA kenne ich und daher glaube ich, dass die angesprochenen Neuregelungen nur kommerzielle Plattformen betreffen.

@2wheeler - Die Kriterien gelten m.E. nur für kommerzielle Plattformen und daher nicht für private Foren ohne Einnahmen. Ebenso gelten m.E. die Einschränkungen bei Verlinkungen auch nur für kommerzielle Seiten.

Gruss
Frido
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.

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2wheeler
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Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform

#8 Ungelesener Beitrag von 2wheeler »

Was ich bisher davon begriffen habe - gilt alles für Foto's - also Foto's von der Intermot etc. wo Abbildungen mit inbegriffen sind, die dem Urheberrecht unterliegen. Private Video's - die auch wenn nur kurz im Bild - Urhebergeschützte Inhalte gezeigt werden.

Zitate aus Zeitungen - oder die Abbildungen vom FMWAG mit den E-mobilen.

Alles muss erst mal durch den Upladfilter laufen - und dann muss man sich von den gesperrten Inhalten eine Erlaubnis einholen das diese Inhalte auf der Plattform gezeigt werden dürfen.

Aber dies alles nur unter vorbehalt.

:Pr:
Bild 3,3 L /100 km

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