Seite 3 von 3
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 20:23
von jojo
klauston hat geschrieben:Wer definiert jetzt Hilflosigkeit ???
Der gesunde Menschenverstand.
Grüssle
Jojo
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 20:26
von Frido
Hallo,
diese Definition der Hilflosigkeit passt in diesem Fall sicher nicht, eine Person im Vollrausch wäre z.B. nur vorübergehend hilflos, jemand mit einem Krampfanfall auch.
Es ist sicher ein Unterschied ob ein Pressefotograf eine Situation zur objektiven Berichterstattung fotografiert oder ein Privatmann dies zu seinem Vergnügen macht. Um auf soziale Misstände oder Notsituationen hinzuweisen muß man keine hilflosen Personen fotografieren, man kann den Obdachlosen ja ablichten wenn er noch nicht sternhagelvoll und hilflos ist.
Gruß
Frido
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 20:39
von ryna
Zumindest dürfte jetzt Schluss mit den selbsternannten 1414-BILDReportern sein.
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 20:46
von Andre
Ich immer noch der Überzeugung, dass es am Ende ein Richter ist, der das Urteil spricht.
Und noch habe ich das Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit nicht ganz verloren bzw. das die Gesetzgebung so angewandt wird, wie sie gedacht ist. Der Rest drumherum ist - mMn viel Geblubber um nichts.