Re: Anhänger für 2 Mopeds
Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 11:39
In meiner Zulassung vom Anhänger steht keine Höchstgeschindigkeit- also sollte es im Ausland auch keine Probleme geben, wenn man dort schneller fährt.
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Eine sog. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Anhängers gehört zu diesen Fahrzeugeigenschaften, an die die Geschwindigkeit anzupassen ist. In Österreich heißt der Begriff Bauartgeschwindigkeit. Wie das auf französisch heißt - keine Ahnung.ÖAMTC hat geschrieben:Für die Ausschöpfung dieser Höchstgeschwindigkeiten ist jedoch immer das Bestehen optimaler Verkehrsverhältnisse Bedingung. Der Lenker hat die Fahrtgeschwindigkeit den gegebenen Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
mikettr600 hat geschrieben:Alles gut, ist immer wieder gut über das Thema zu sprechen.
Das ist ein wertvoller Hinweis darauf, dass für diesen Anhänger zulassungsrechtlich keine Gschwindigkeitsbegrenzung einzutragen ist. Diese könnte sich aber auch aus dem (deutschen) Gesetzesstandard ergeben oder aus anderen Dokumenten, z.B. aus Vorgaben/Auflagen vom Hersteller oder TÜV-Gutachten, die der Zulassung nach deutschem Recht zugrunde lagen.mikettr600 hat geschrieben:In meiner Zulassung vom Anhänger steht keine Höchstgeschindigkeit- also sollte es im Ausland auch keine Probleme geben, wenn man dort schneller fährt.
Hihi, jetzt habe ich es verstanden, aber auch auf diese Idee wäre ich nie gekommen...2. Die Höchstgeschwindigkeit, die die Bauart/Konstruktion bzw. die Zulassung eines ganz konkreten Fahrzeugs vorgibt - und zwar in sicherheitstechnischer Hinsicht.
Fat Lady hat geschrieben:Was ich jetzt spannend finde, ob mein 100 Km/h zugelassener ungebremste leichter Anhänger in D auch 100 fahren darf so wie in Ö?