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Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 11:39
von mikettr600
In meiner Zulassung vom Anhänger steht keine Höchstgeschindigkeit- also sollte es im Ausland auch keine Probleme geben, wenn man dort schneller fährt.

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 11:43
von H.Kowalski
@Andreas: vielleicht muss ich die Frage nochmals präzisieren, damit wir nicht aneinander vorbeireden:

Wir reden von zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten.

1. Die Höchstgeschwindigkeit, die für eine bestimmte Fahrzeugkategorie auf bestimmten Straßenkategorien gelten. Diese sind in dem von Dir bereitgestellten Link z.B. vom ÖAMTC beschrieben.

2. Die Höchstgeschwindigkeit, die die Bauart/Konstruktion bzw. die Zulassung eines ganz konkreten Fahrzeugs vorgibt - und zwar in sicherheitstechnischer Hinsicht.

Die Geschwindigkeit, die Du in der Praxis fahren kannst, ist nach meinem Verständnis jeweils die niedrigere Höchstgeschwindigkeit von beiden. Ein Anhänger, der für 25 km/h, für 80 km/h oder welche andere Höchstgeschwindkeit auch immer konstruiert und zugelassen ist, darf nach meinem Verständnis auch auf einer Straße, auf dem andere Anhänger schneller fahren dürfen, nur 25 bzw. 80 fahren.

Das verstehe ich auch so aus dem von Dir eingefügten Link vom ÖAMTC:
https://www.oeamtc.at/thema/vorschrifte ... h-16182124" onclick="window.open(this.href);return false;
ÖAMTC hat geschrieben:Für die Ausschöpfung dieser Höchstgeschwindigkeiten ist jedoch immer das Bestehen optimaler Verkehrsverhältnisse Bedingung. Der Lenker hat die Fahrtgeschwindigkeit den gegebenen Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Eine sog. bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Anhängers gehört zu diesen Fahrzeugeigenschaften, an die die Geschwindigkeit anzupassen ist. In Österreich heißt der Begriff Bauartgeschwindigkeit. Wie das auf französisch heißt - keine Ahnung. ;) Rein von der Logik dürfte dort jedoch nichts Anderes gelten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bauartbed ... windigkeit" onclick="window.open(this.href);return false;

Ich vermute, Du unterliegst einem Rechtsirrtum, wenn Du davon ausgehst, mit einem 80er-Anhänger in Österreich legal 100 fahren zu dürfen. Natürlich kann auch ich mich irren, würde mich in diesem Fall aber gerne eines Besseren belehren lassen. :)
mikettr600 hat geschrieben:Alles gut, ist immer wieder gut über das Thema zu sprechen.
:L :L
mikettr600 hat geschrieben:In meiner Zulassung vom Anhänger steht keine Höchstgeschindigkeit- also sollte es im Ausland auch keine Probleme geben, wenn man dort schneller fährt.
Das ist ein wertvoller Hinweis darauf, dass für diesen Anhänger zulassungsrechtlich keine Gschwindigkeitsbegrenzung einzutragen ist. Diese könnte sich aber auch aus dem (deutschen) Gesetzesstandard ergeben oder aus anderen Dokumenten, z.B. aus Vorgaben/Auflagen vom Hersteller oder TÜV-Gutachten, die der Zulassung nach deutschem Recht zugrunde lagen.

Allerdings wird es dann dem prüfenden Ordnungshüter im Ausland sehr schwierig nachvollziehen, dass es ein Limit geben könnte. Wo kein Kläger, da kein Richter.... :)

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 12:16
von Andreas W.
2. Die Höchstgeschwindigkeit, die die Bauart/Konstruktion bzw. die Zulassung eines ganz konkreten Fahrzeugs vorgibt - und zwar in sicherheitstechnischer Hinsicht.
Hihi, jetzt habe ich es verstanden, aber auch auf diese Idee wäre ich nie gekommen...
Ich glaube nicht, dass es irgend einen Anhänger gibt, bei dem in den Papieren eine Höchstgeschwindigkeit vermerkt ist :Mh:

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 12:37
von nairolF
Gibt es nicht auch Länder, in denen Busse oder Kleintransporter nur 70 fahren dürfen?
Man sieht jedenfalls immer wieder mal solche Fahrzeuge, die eine ganze Palette von diesen weißen Geschwindigkeitsschildern hinten drauf haben.
Die für die aktuelle Situation unpassenden sind dann jeweils mit einem schwarzen Klebeband "durchgestrichen".

Genauso müsste man es eigentlich mit einem 100er Hänger in Frankreich machen. Weil die 100 sind lediglich eine Restriktion in Deutschland.
In Frankreich darfst du mit jedem ungebremsten Baumarkthänger und seinen 12 Jahre alten Reifen 130 fahren.
Ergo, dann auch mit dem superstabilen Hochgeschwindigkeitsanhänger auf 225er Reifen und scharfer Bremse.

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 12:49
von Fat Lady
Aus der Praxis in Österreich. Mein Anhänger 750 Kg, ungebremst. Möglich sogar wahrscheinlich, dass eine Bauartgeschwindigkeit im Zualssungsschein eingetragen ist. Dann ist die sicher 100 Km/h. Sollt diese geringer sein (25 Km/h) so ist dies mittels einer Tafel am Heck kundzutun. Jetzt die Praxis, haben deutsche Anhänger eine 80 Km/h Tafel am Heck so würde eine Übertretung wohl auch geahndet werden. Ist nix am Heck geht mit Sicherheit jeder Polizist davon aus, dass dieser Hänger 100 fahren darf. So wie jeder österreichische Anhänger ohne Vermerk am Heck. Was ich jetzt spannend finde, ob mein 100 Km/h zugelassener ungebremste leichter Anhänger in D auch 100 fahren darf so wie in Ö?

LG, Hermann

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 13:12
von Dr. Doolittle
Fat Lady hat geschrieben:Was ich jetzt spannend finde, ob mein 100 Km/h zugelassener ungebremste leichter Anhänger in D auch 100 fahren darf so wie in Ö?

Grundsätzlich nein! Nur 80 km/h außer er hat eine Zulassung für 100 km/h ... dafür brauchst aber dann das 100er Pickerl am Hänger hinten drauf. Soweit zumindest mein Wissensstand.

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 13:17
von thund3rbird
Nicht nur das, auch die Gewichtsverhältnisse Zugfahrzeug - Anhänger müssen passen.
D.h. ein ungebremster 750 Kilo-Anhänger darf eine maximale zugelassene (!) Gesamtmasse von 0,3 des Leergewichts Zugwagen haben. Ist dies nicht so, darfst du auch nur 80 fahren.

Gut, wer einen schweren Zugwagen hat...

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 13:32
von ryna
In D weiteres Kriterium, ob der Anhänger gefedert oder ungefedert ist.
Für meinem Qashqai (2.0 Allrad) als Zugfahrzeug gab‘s keine 100er Zulassung für den gebremsten Hänger. Da ungefedert, hätte ich deutlich ablasten müssen. Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wäre bei 350kg rechnerisch die 100 km/h Zulassung erteilt worden.