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Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 14:38
von mikettr600
In D hat sich das ganze vor ein paar Jahren geändert. Mittlerweile ist wohl so, daß der Hänger eine Abnahme braucht, daß er 100 fahren darf. Die wird eingetragen- was genau dazu gehört muß man mal google fragen. ABER- danach darf man nicht einfach 100 fahren! Früher war die 100er Zulassung auf das Gespann, also Zugfahrzeug mit Hänger, eingeschrieben- es galt nur für diese Kombi. Das ist jetzt andere. Darf der Hänger offiziell 100, dann muß man sehen, wie schwer das Zugfahrzeug sein muß. Da gibt es Umrechnungstabellen. Schwer wird es für ungebremste Anhänger. Hat der wie meiner ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg und ist NICHT gebremst, muß das Zugfahrzeug ein LEERgewicht von 2500kg haben. Daran scheitern die meisten. Wenn Anhänger gebremst ist, ist es leichter in den erlaubten Rahmen zu kommen. Wenn das Moped recht leicht ist, kann man den Hänger ablasten- hat Kumpel gemacht, Moped wiegt aber auch nur 200kg und Hänger 80- die Stützlast wird vom Gewicht was der Anhänger getragen wird abgezogen. Mit einer Goldwing also fast nicht zu machen- da geht höchstens Anhänger auf Goldwing stellen.
Bei ausländischen Anhängern braucht man also eine Zulassung auf 100km- in wie weit die dann in D anerkannt wird- fraglich- ebenso ob man sio einen Panzer von 2500kg hat.

Wo wir gerade bei Anhängern sind- ein Motorrad, was einen Anhänger zieht, darf in D NICHT auf die Autobahn, da die Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h ist (Autobahn muß Höchstgeschwindigkeit über 60 liegen). Also wenn ihr sowas auf der Autobahn seht, dann versucht (z.B. auf Raststätte) die Leute darauf hin zu weisen- gerade die Holländer sind immer wieder so unterwegs. Was anderes ist wenn es z.B. bei Goldwing hinten 2 Räder hat- dann kann es als Trike eingetragen sein (müßte man nach schauen) und dann dürfen die auf Autobahn und 80 fahren.

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 15:30
von Fat Lady
mikettr600 hat geschrieben:Wo wir gerade bei Anhängern sind- ein Motorrad, was einen Anhänger zieht, darf in D NICHT auf die Autobahn, da die Höchstgeschwindigkeit max. 60 km/h ist (Autobahn muß Höchstgeschwindigkeit über 60 liegen). Also wenn ihr sowas auf der Autobahn seht, dann versucht (z.B. auf Raststätte) die Leute darauf hin zu weisen- gerade die Holländer sind immer wieder so unterwegs. Was anderes ist wenn es z.B. bei Goldwing hinten 2 Räder hat- dann kann es als Trike eingetragen sein (müßte man nach schauen) und dann dürfen die auf Autobahn und 80 fahren.
Kann es sein, dass ihr in der Bundesrepublik die Bürokratie so richtig gut drauf habt?
Das mit Motorradanhänger und Autobahn stimmt so nicht ganz. Sinngemäß steht in eurem Gesetz, dass ein Fahrzeug schneller als 60 Km/h fahren können muss. Können tun sie dürfen tun sie halt nicht. Ist ein oft diskutiertes Thema in einschlägigen Goldwingforen. Nicht nur Holländer sind mit Hänger an ihren Wings unterwegs. Auch der Rest der Europäer nutzt D-Autobahnen mit Hänger hinter der Wing.

LG, Hermann

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 15:43
von neo71
Nicht nur die Deutschen können das gut. Aber wir geben uns größte Mühe das wir die dabei "BESTEN" sind :mrgreen:

Einspurfahrzeuge (z.B. die Goldwing) mit Anhänger dürfen hier in Deutschland nur 60km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Auf der Autobahn gilt eine "Mindestgeschwindigkeit" von 60km/h - ergo dürfen Einspurfahrzeuge mit Anhänger auf der deutschen Autobahn auch fahren.

Das mal dazu :lol: und abgesehen davon das ich mir so etwas garantiert nicht antun würde :No:

VG Arne

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 15:49
von mikettr600
Stimmt nicht- da muß irgendwo in der Vorschrift stehen HÖHER als 60- sonst dürften die DDR-Mopeds auch auf die Autobahn, die dürfen 60 fahren. Manchmal sieht man auch so große schere Kräne- die haben dann ein Schild mit 61 oder 62 dran kleben.

Ich zitiere: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, «wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt»

Der ganze Artikel: https://www.stvo.de/strassenverkehrsord ... hrstrassen" onclick="window.open(this.href);return false;

Und genau dieses mehr als ist das entscheidende- wenn was nur 60 fahren darf, ist es nicht 61 oder ... und ab 61 darfst dann auf die Autobahn.

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Montag 20. Mai 2019, 20:41
von Frido
Hallo,

§ 30 StVZO
[...]
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
[...]

§ 58 StVZO
[...]
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.
[...]


Zumindest neuere Pkw-Anhänger sind wohl für mindestens 100 kmh geeignet, m.W. wird im Fahrzeugschein im Gegensatz zu Kfz keine Höchstgeschwindigkeit angegeben. Ich habe auch noch nirgendwo gelesen, dass ein Hersteller erwähnt, dass mit dem Anhänger nicht schneller als xxx kmh gefahren werden darf. Daher sollte es zulässig sein mit einem in Deutschland zugelassenem Anhänger in Frankreich die dort erlaubten 130 kmh zu fahren - ist aber nur meine Meinung, Nachweise dafür habe ich nicht.

Für ältere Anhänger gibt es vom Hersteller keine Bescheinigung, dass die Anhänger für 100 kmh geeignet sind, ob die aber nachträglich mit Geschwindigkeitsschildern ausgerüstet werden müssen ist für mich unklar.

Die wurden seinerzeit ohne Geschwindigkeitsschild zugelassen - m.E. sollte da Bestandsschutz gelten.

Ich habe 2 alte Anhänger ohne 100er-Zulassung, da wurde bei der HU noch nie ein fehlendes Geschwindigkeitsschild bemängelt.

Die grosse Mehrheit der Gespannfahrer orientiert sich wohl an den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes und macht sich keine Gedanken ob es evtl. eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gibt - so halte ich es auch.

Gruss
Frido

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Dienstag 21. Mai 2019, 18:22
von Michl
Mal unabhängig davon, dass ich inzwischen "V" Reifen drauf habe. So sieht so ein TÜV Bericht aus, also 130 km/h in Frankreich kein Problem!
TÜV_100.jpg

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2019, 08:20
von H.Kowalski
:L Danke Euch allen für die vielen wertvollen Infos. Da hätte es sich fast gelohnt, doch ein eigenes Thema aufzumachen.... :Mh:

Wie auch immer, es ist doch alles noch komplizierter, als selbst ich je gedacht hätte. :lol:

Wenn man es auf einem Punkt bringen will: eine pauschale Aussage, wie schnell man mit einem Anhänger fahren darf, lässt sich wohl für kein Land in Europa treffen. Es kommt auf den Anhänger und das Zugfahrzeug und die jeweiligen Landesvorschriften an.
:Dy:

Ich hatte die Frage u. A. ja auch deshalb gestellt, weil ich seit Jahren mit dem Gedanken spiele, mir selbst einen Hänger zuzulegen. Als der Hänger aus diesem Thread hier zum Verkauf stand, hatte ich auch mal kurz gezuckt... Mit dem ganzen komplizierten Rechtsgedöns bleib ich mit dem Moped aber lieber wie bisher auf der Straße. :mrgreen: Von versicherungsrechtlichen Fragen (Transportversicherung) will ich erst gar nicht anfangen... :mrgreen:
:Ir: :Hilf:

Re: Anhänger für 2 Mopeds

Verfasst: Mittwoch 22. Mai 2019, 08:46
von CrazyPhilosoph
Will man nicht die letzten km/h rauskitzeln und gesetzeskonform unterwegs sein ist es fanz einfach. 80km/h in ganz Europa und es gibt kein Knöllchen. Allerdinds bekommt man dann öfter mal den Vogel gezeigt :lol:

Ich war mit meinem 100er zugelassenen Anhänger gerade beim Tüv. Da habe ich mal wg den Reifen gefragt. Der Wahnsinn hat Methode: Wenn meine Reifen am Anhänger älter als 5 Jahre sind darf ich Sie natürlich noch benutzen, aber eben nicht mehr 100 sondern nur noch 80 fahren.

https://www.kuhnert-anhaenger.de/tempo100.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Eine prima Zusammenfassung des Wahnsinns