Servus Max,
ich will Dir ja Deine Kreise nicht zerstören, aber...
Reifenfreigaben haben keine Aussagekraft mehr. Die meisten Hersteller geben, entweder keine mehr raus, oder sie versehen die Bescheinigungen mit dem Vermerk, dass diese bei einen Überwachungsverein (TÜV & Co.) eingetragen werden müssen.
Mit der nicht vorhandenen Reifenbindung ist das so eine Sache. Selbst schon erlebt, dass die Daten, die dem
TÜV vorlagen, genau was anderes sagten, als das, was bei mir in der Zulassungsbescheinigung stand
Es ist also, wie mittlerweile in vielen Bereichen unseres Lebens, NICHT EINDEUTIG zu beantworten.
Letzten Endes wäre ich da auch etwas vorsichtig mit unterschiedlichen Reifenfabrikaten.
Reifenbreiten, und -konturen verschiedener Fabrikate differiern teilweise sehr stark. Hinzu kommen noch Abrollumfang Eigendämpfunf, Lastverhalten, der Reifen in Mitte, Seite, Teilschräglage, tiefe Schräglage,... Passen die relevanten und Hersteller-spezifischen Parameter dann nicht wirklich zusammen, wirkt sich das natürlich auf das Fahrverhalten aus, u.U sehr stark.
Beispiel:
Michelin Reifen fallen in der Regel sehr breit aus. So ist ein 180er Pilot Power tatsächlich ~186mm breit auf 5,5" Felge (selbst gemesssen)
Conti Sport Attack, hatte ich, mal mit 177mm gemessen, auf der gleichen Felge.
Metzeler lagen ziemlich genau bei der definierten Breite von 180mm.Allein das beeinflußt schon das Fahrverhalten stark.
Auch wenn rechtlich eigentlich keine wirklichen Hürden bestehen, sollte man ein wenig über den Tellerrand schauen.
Was passiert, wenn es zu einem Unfall kommt? Ich hoffe man, es kommt nie dazu!
Versicherungen zieren sich gern mal vei der Regulierung von Schäden, sprich, sie forschen nach (bestenfalls), oder stellen erst mal steile Thesen auf, die es dann zu entkräften gilt.
Die Frage ist: Spielt die Mischbereifung hier eine Rolle?
Tatsächlich können unterschiedliche Reifen bei der Klärung der Schuldfrage und Haftungszuständigkeit von Bedeutung sein, weil sie sich eben auf das Fahrverhalten gerade bei Motorrädern u.U. stark auswirken kann und meist auch tut.
Dadurch ergibt sich dann die Frage, ob dem Fahrer eine Mitschuld am Unfall zugesprochen werden kann. Z.B. evtl. nachteiliges Verhalten beim Bremsen, inhomogenes Verhalten in gewissen Situationen, oder im Nassen.
Fremdschäden werden gewiss übernommen, aber bei einer Kasko, da sind die sicher schnell dabei, einen Regress einzufordern.
FAZIT:
Ich würde es NICHT machen. Muss aber jeder selbst entscheiden
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LH