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Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 21:39
von ryna
AlterHeizer hat geschrieben:Und Parkplätze mit dem Zusatzschild "PKW" haben mich bislang nicht davon abgeschreckt, dort zu parken - da läßt sich doch oft ein bescheidenes Plätzchen fürs Mopped finden ...

Ist der Sinn des Schilds nicht den WoMos und dem Schwerverkehr das Zuparken der u.a. nicht für den Bodendruck ausgelegten Flächen zu verhindern?
Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 22:11
von H.Kowalski
ryna hat geschrieben:AlterHeizer hat geschrieben:Und Parkplätze mit dem Zusatzschild "PKW" haben mich bislang nicht davon abgeschreckt, dort zu parken - da läßt sich doch oft ein bescheidenes Plätzchen fürs Mopped finden ...

Ist der Sinn des Schilds nicht den WoMos und dem Schwerverkehr das Zuparken der u.a. nicht für den Bodendruck ausgelegten Flächen zu verhindern?
Am Beispiel des Parkplatzes in Kappishäusern gut möglich, oder es geht schlicht um die Platzverhältnisse, die für große Fahrzeuge unzureichend sind. Deshalb steht vor der Parkplatzzufahrt Vorschriftszeichen Nr. 253: "Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse."

(Quelle des verlinkten Bildes:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo ... age_2.html" onclick="window.open(this.href);return false;)
Dass mit dem eigentlich völlig unnötigen Zusatzschild "nur Pkw" auch noch ohne Sinn und Zweck weitere Fahrzeugklassen ausgeschlossen werden, daran hat in den Amtsstuben vermutlich keiner gedacht. Über derartige Amtsdummheit könnte ich mich zu tode amüsieren
Und - ja klar würde mich das auch in keiner Weise davon abhalten, dort zu parken

Wenn jemand Ärger machen sollte, würde ich mich darauf berufen, dass Vorschriftszeichen Nr. 314 "Parken" zwar nur Personenkraftwagen die ausdrückliche Erlaubnis erteilt, hier zu parken - doch von einem Parkverbot für Motorräder ist weit und breit nichts zu lesen
In jeden Fall taugen dämliche Beschilderungen meiner Belustigung
In diese Kategorie passt auch dieser Schwachsinn:

- Wanderparkplatz für Landwirte
Gesehen in der Nähe von Löwenstein. Man beachte das Wanderparkplatz-Schild im Hintergrund. Hier dürfen nur Landwirte mit einer tatsächlichen Gesamtmasse von höchstens 10 Tonnen parken!

Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 22:32
von maxmoto
Hier dürfen nur Landwirte mit einer tatsächlichen Gesamtmasse von höchstens 10 Tonnen parken!
Die Gesamtmasse von höchstens 10 Tonnen bezieht sich auf die Fahrzeuge, nicht auf die Landwirte. - .... Vermutlich.
(Ich mach jetzt keinen Smily - wer den vermisst, versteht mich sowieso nicht.)
Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Montag 24. Oktober 2016, 23:50
von H.Kowalski
Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Dienstag 25. Oktober 2016, 07:32
von thund3rbird
H.Kowalski hat geschrieben:
Dass mit dem eigentlich völlig unnötigen Zusatzschild "nur Pkw" auch noch ohne Sinn und Zweck weitere Fahrzeugklassen ausgeschlossen werden, daran hat in den Amtsstuben vermutlich keiner gedacht. Über derartige Amtsdummheit könnte ich mich zu tode amüsieren
(...)
Das steht da nicht wegen Dummheit, sondern aus voller Absicht. Da ein Wohn- / Reisemobil lt. Zulassung eben kein PKW ist (auch wenn unter 3,5 to) , darf es dort, genau genommen, nicht parken. Der Dorfsheriff darf sein Knöllchen verteilen. "Die sollen doch auf den Campingplatz gehen" heißt es landauf, landab, auch wenn man nur tagsüber parken will.
Mit dem Motorrad wäre mir das aber auch reichlich egal.
Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Dienstag 25. Oktober 2016, 08:13
von H.Kowalski
thund3rbird hat geschrieben:H.Kowalski hat geschrieben:
Dass mit dem eigentlich völlig unnötigen Zusatzschild "nur Pkw" auch noch ohne Sinn und Zweck weitere Fahrzeugklassen ausgeschlossen werden, daran hat in den Amtsstuben vermutlich keiner gedacht. Über derartige Amtsdummheit könnte ich mich zu tode amüsieren
(...)
Das steht da nicht wegen Dummheit, sondern aus voller Absicht. Da ein Wohn- / Reisemobil lt. Zulassung eben kein PKW ist (auch wenn unter 3,5 to) , darf es dort, genau genommen, nicht parken. Der Dorfsheriff darf sein Knöllchen verteilen. "Die sollen doch auf den Campingplatz gehen" heißt es landauf, landab, auch wenn man nur tagsüber parken will.
Mit dem Motorrad wäre mir das aber auch reichlich egal.
Interessanter Einwand

Wenn es speziell um Wohnmobile oder Wohnwagen ginge, könnte man das mit einem Zusatzschild regeln. § 39 Abs. Abs. 3 Satz 2 StVO regelt dazu allgemein:
Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Die Kombination der Aufschrift "ausgenommen" mit dem entsprechenden Sinnbild aus dem Zusatzzeichenkatalog würde dem Regelungssinn gerecht werden:
Zusatzzeichen 1048-17:

Zusatzzeichen 1010-13:

Quelle der verlinkten Grafiken:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel ... er_1000.29" onclick="window.open(this.href);return false;
Den Parkraum ausschließlich Pkw vorzuhalten, schießt über den Regelungszweck hinaus und schließt auch andere Fahrzeugkategorien aus, die dadurch benachteiligt werden, z.B. Krafträder, Quads, Zugmaschinen, Krankenfahrstühle. An die hat offensichtlich niemand gedacht, weil sie in Kappelshäusern nicht von Bedeutung sind. Wohnmobile spielen in Kappelshäusern übrigens genausowenig eine Rolle. Glaub mir, auf der schrägen Parkfläche am Hang stellt sich freiwillig keiner mit seinem Wohnmobil hin, um zu übernachten
Reisebusse schon eher, die vom Verbotsschild "3,5 to." ausgenommen sind. Der Parkplatz hat lediglich Bedeutung für ein Restaurant, das von dort aus zu Fuß errreichbar ist. Aber auch das hätte man mit einem Zusatzschild unter dem Vorschriftszeichen regeln können, mit den Worten "auch" und diesem Sinnbild:

Quelle der verlinkten Grafik:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 11:15
von Frido
Hallo,
wenn es dich so sehr interessiert frag doch einfach mal bei der zuständigen Behörde nach warum das Schild da steht, evtl. gibt es eine vernünftige Begründung? Ansonsten können wir alle über den Sinn dieser Regelung nur spekulieren, daher ist die Aussage, dass das Schild über den Regelungszweck hinausschiesst sehr gewagt. Geparkte Krankenfahrstühle hab ich auf solchen Parkplätzen bisher nicht gesehen und ob es jamanden interessiert wenn da ein Quad/ATV parkt oder z.B. ein Opel Combo mit LKW-Zulassung?
Unter dem Schild mit dem Wanderparkplatz sieht man, dass da wohl noch ein Schild angebracht war, evtl. ein weisses Zusatzschild mit einer Entfernungsangabe das auf das Verbot in 100 m Entfernung hinweist? Auch da wäre eine Anfrage bei der Behörde hilfreich, evtl. wurde das Zusatzschild ja auch geklaut, soll es geben. Ich würde mir da gar keine Gedanken machen und den ausgewiesenen Parkplatz bei Bedarf nutzen.
Geht es uns nicht richtig gut wenn wir keine anderen Probleme haben und uns über Schilder diese Gedanken machen?
Gruss
Frido
Re: Pfälzer Wald - wo Motorradfahrer nicht willkommen sind
Verfasst: Freitag 28. Oktober 2016, 11:33
von H.Kowalski
Frido, ehrlichgesagt interessiert mich ein ernsthafter Sinn und Zweck hinter solchen Beschilderung herzlich wenig. Mir dienen sie vor allem zum Amüsement. Da ich von Berufswegen tagtäglich mit Behördenirrsinn, Paragraphendschungeln und Rechtsfolgewirkungen zu tun habe, weiß ich wovon ich rede. Humor in der Form, mich darüber lustig zu machen, ist eine wunderbare Strategie, mit diesem Irrsinn klarzukommen.
Ich empfinde Spaß dabei, mehr steckt nicht dahinter. Ich erwarte allerdings von niemanden, diese Art von Humor mit mir zu teilen
Die Frage, ob wir nicht wichtigere Probleme haben, stelle ich mir dann, wenn belastende Verwaltungsakte die Rechtsfolgewirkung von Behördenirsinn werden. Beispiele spare ich mir
