Eine Unklarheit hätte ich gerne noch geklärt!
Mein Gespann soll laut Online-Rechner passen. Die Zulassungsbestimmungen werden alle erfüllt.
Selbst eine Antischlingerkupplung wurde am Hänger nachgerüstet.
Ist es nicht so das ich mit der 100 Plakette anzeige das ich 100 km/h in Deutschland max. fahren darf,
in Frankreich die Plakette aber auch anzeigt das dieses Gespann max. 100 km/h fahren darf.
Mein Dekra-Prüfer meinte ich solle die 100 Plakette abdeckbar / abnehmbar anbringen.
Da mein Gespann regelkonform für beide Länder sei, in Deutschland max.100, in Frankreich max. 130,
mit abdeckbar / abnehmbarer 100er Plakette. Er meint das bei Kontrollen dann Eindeutigkeit besteht.
Grüße Manfred
Anhänger für 2 Mopeds
Re: Anhänger für 2 Mopeds
Mit Verlaub:CrazyPhilosoph hat geschrieben:...Wenn meine Reifen am Anhänger älter als 5 Jahre sind darf ich Sie natürlich noch benutzen, aber eben nicht mehr 100 sondern nur noch 80 fahren...
Über 6 Jahre und das gilt nur für Deutschland!
Und zu dem Thema mit Frankreich:
Ich wurde da schon von hinten wegen Geschwindigkeitsübertretung geblitzt. Da wurde nichts wegen dem 100'er Aufkleber moniert!
Also locker durch die Hose atmen

Gruß Michl
Re: Anhänger für 2 Mopeds
Hallo,
Das gesiegelte 100 kmh-Schild gilt m.E. nur in Deutschland, unabhängig von dem Schild gilt das jeweilige Landesrecht.
Man kann natürlich ewig und 3 Tage diskutieren wie schnell man im Ausland fahren darf, ich mach mir da aber keinen Kopp und richte mich nach den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes, z.B. die besagten 130 kmh in Frankreich. Allerdings nutze ich die 130 idR. nicht voll aus und rolle wie üblich mit gemütlichen 100 kmh vor mich hin.
Gruß
Frido
ich kenne die genaue Rechtslage nicht, aber das kann ich mir so nicht vorstellen, denn dann könnte man auch Reifen mit einem zu niedrigen Geschwindigkeitsindex auf einem Kfz montieren und sagen, dass man ja nicht schneller fährt als der Reifenindex erlaubt oder man montiert Reifen mit einem geringeren Tragkraftindex und belädt den Anhänger nur noch entsprechend geringer - das ist aber nicht zulässig.CrazyPhilosoph hat geschrieben:Wenn meine Reifen am Anhänger älter als 5 Jahre sind darf ich Sie natürlich noch benutzen, aber eben nicht mehr 100 sondern nur noch 80 fahren.
Das gesiegelte 100 kmh-Schild gilt m.E. nur in Deutschland, unabhängig von dem Schild gilt das jeweilige Landesrecht.
Man kann natürlich ewig und 3 Tage diskutieren wie schnell man im Ausland fahren darf, ich mach mir da aber keinen Kopp und richte mich nach den jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes, z.B. die besagten 130 kmh in Frankreich. Allerdings nutze ich die 130 idR. nicht voll aus und rolle wie üblich mit gemütlichen 100 kmh vor mich hin.
Gruß
Frido
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
Re: Anhänger für 2 Mopeds
Doch, das ist so.Frido hat geschrieben:Hallo,
ich kenne die genaue Rechtslage nicht, aber das kann ich mir so nicht vorstellen, denn dann könnte man auch Reifen mit einem zu niedrigen Geschwindigkeitsindex auf einem Kfz montieren und sagen, dass man ja nicht schneller fährt als der Reifenindex erlaubt oder man montiert Reifen mit einem geringeren Tragkraftindex und belädt den Anhänger nur noch entsprechend geringer - das ist aber nicht zulässig.CrazyPhilosoph hat geschrieben:Wenn meine Reifen am Anhänger älter als 5 Jahre sind darf ich Sie natürlich noch benutzen, aber eben nicht mehr 100 sondern nur noch 80 fahren.
Allerdings nicht 5, sondern 6 Jahre, ausgehend von der DOT auf dem Reifen.
Es ist ja auch nicht so, dass du eine Zulassung für 100kmh erwirbst, sondern eine Ausnahmegenehmigung, die nur unter bestimmten Bedingungen gilt.
Neben den Reifen zählt da noch das Zugfahrzeug zu dem variablen Posten.
Ist das Zugfahrzeug in der falschen Gewichtsklasse, gilt das 100er Schild auch nicht und du darfst die Ausnahmegenehmigung nicht nutzen.