Winterflucht 2021

Reisen auf dem Festland von den Alpen bis zum Absatz
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H.Kowalski
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Re: Winterflucht 2021

#49 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

qtreiber hat geschrieben:Puh, wenn zuviel vom Hauptthema abgewichen wird, darf Hein mich verwarnen. :D
H.Kowalski hat geschrieben: Außer in den heimischen Garten. Aber selbst das ist bei uns in BaWü zurzeit noch verboten (Verlassen der Wohnung nur mit triftigen Gründen erlaubt, die der Verordnungsgeber definiert hat).
ist das tatsächlich so? Darfst du nicht in deinen eigenen Garten rund um dein z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus um dort Luft zu schnappen und evtl. den Holunderbusch anzupinkeln? Es gibt auch Eigentumswohnungen in Wohnblocks, die unten direkt an dem Block einen eigenen Gartenbereich haben.

Kann doch nicht sein?
Hein hält sich gerade selbst nicht so richtig ans Thema, wird aber am Ende seiner Ausführungen wieder aufs Kernthema zurückkommen. :lol: :mrgreen:

Hast recht, bei nem Garten direkt am Haus wird es so streng wohl nicht gesehen, auch wenn es in der Verordnung nach so formuliert ist. FAQ und VO widersprechen sich in der Hinsicht.

Der Wortlaut der VO verbietet streng genommen den Aufenthalt außerhalb der Wohnung. Bewegung und Sport an der frischen Luft gelten von 5 bis 20 Uhr als triftige Ausnahmegründe. In dieser Zeit darfst Du also in Deinem Garten spazieren gehen oder im Kreis rumrennen.

Die FAQ schreiben dazu:
Was ist unter Wohnung zu verstehen?
Der Begriff „Wohnung“ umfasst auch die ihr zugeordneten Bereiche, wie zum Beispiel die Terrasse, den Balkon sowie den Garten(-anteil) und beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung. Vielmehr ist klargestellt, dass es sich bei den Regelungen um ein Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum handelt, dabei jedoch der Aufenthalt nicht zwingend in der eigenen Wohnung erfolgen muss.


Was allerdings nicht hervorgeht, ob mit "Garten(-anteil)" nur ein Gartenbereich gemeint ist, den ich ausschließlich nutzen darf (z.B. der an der Terrasse bei nem Reihenhaus), oder ob ich auch einen Gemeinschaftsgarten nutzen darf, den auch andere nutzen. Ich hab daheim nur nen Gemeinschaftsgarten, den ja auch andere gleichzeitig nutzen dürfen und denen ich da begegnen würde. Insofern ergibt das für mich alles nur bedingt Sinn.

Zudem schreiben die FAQ:

Darf man in den Garten/aufs Stückle fahren?
Der zum Haus gehörende Garten darf auf jeden Fall genauso wie Terrasse und Balkon tagsüber und nachts genutzt werden. Ein separater Garten wie ein Schrebergarten im Nachbardorf, ein Stückle, Grünfläche oder ein sonstiges nicht zur Wohnung/Unterkunft gehördendes Grundstück darf tagsüber zur Pflege und Erhaltung aufgesucht werden. Nachts dürfen diese Grundstücke mit triftigem Grund aufgesucht werden. Beispielsweise, wenn ein Tier versorgt werden muss, oder unaufschiebbare Sicherungsarbeiten nötig sind.


Also, den Garten daheim darf ich wohl nutzen. Aufs Stückle außerhalb darf ich nur zum Rasen mähen oder Hecke schneiden aufsuchen. So wie sich das für einen pflichtbewussten Schwaben gehört. :D
:Ir:

Ich würde für die Winterflucht (Kernthema :Hilf: ) aber eh freiwillig meine Wohnung bevorzugen als mein Zelt im Gemeinschaftsgarten aufzuschlagen. Insofern sehe ich das mehr als Theoriespiel an und nicht wirklich relevant. :mrgreen:

Die Ausgangsbeschränkungen in BaWü sehe ich aber als relevant an für eine eventuelle Winterflucht außerhalb des Wohnbereichs. Die Regelgungen sehe ich nämlich als Haupthinderungsgrund, überhaupt irgendwo hinzufahren, egal ob nach Italien oder aufs Stückle. Denn touristische Fahrten zählen nun mal nicht zu den triftigen Gründen, wegen denen man seinen Wohnbereich verlassen darf. Von der Anmelde- und Quarantänepflicht nach der Rückreise aus dem Ausland mal ganz abgesehen. Inwieweit das tagsüber kontrolliert, weiß ich nicht. Ich würde da keine Risiken eingehen wollen, hab genug Aum die Ohren. Ich bin mal gespannt, wie lange diese Regelungen noch Bestand haben werden. Im Frühjahrs-Lockdown war ich froh, dass wir in BaWü eine (wie ich finde) viel klügere Regulierung der Kontaktbeschränkungen hatte als damals Bayern mit seinen Ausgangsbeschränkungen. Aber jetzt ist es halt so, damit muss ich jetzt halt irgendwie umgehen und auf bessere Zeiten warten.

Quellen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se ... erordnung/
Es grüßt der Hein (alias Heiner Kowalski)
http://www.kowalskifilm.de | Dem Hein seine Reiseberichte hier im Forum

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Fat Lady
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Re: Winterflucht 2021

#50 Ungelesener Beitrag von Fat Lady »

In Österreich, das ja kleiner als Bayern ist, haben die Bundesländer beschlossen der Regierung die Verantwortung für die Durchfürung der Impfung abzunehmen. Die Regierung müsste das Zeug nur mehr beschaffen. In wien stehe ich schon länger auf der Warteliste. Derzeit werden die über 80 Jährigen geimpft. Mit den Pflegeheimen sollten sie durch sein. Ich mach mir hoffnungen da übergewichtig und somit Risikogruppe. Ich bin auch noch unter 65 und damit dürfen sie mir das Astra Zenica Zeug drücken. Österreich hat jetzt einen 7 Tage Inzidenzwert von kanpp über 100. Gut genug meint die Regierung. Ab Montag wird langsam wieder aufgesperrt.

LG, Hermann
there is someone in my head but it's not me

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TomK
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Re: Winterflucht 2021

#51 Ungelesener Beitrag von TomK »

steph hat geschrieben:<daf> ..Regensburg war gestern mit einer 7 Tage Inzidenz von 32,6 schon der erste grüne Fleck auf der bayrischen Karte :Ju:

Dennoch brauchen wir wohl noch sehr viel Geduld..

Geduld ist nicht die Fähigkeit warten zu können, sondern die Kunst beim Warten die gute Laune nicht zu verlieren :mrgreen:

...
Nun, meine gute Laune verschwindet wenn ich sehe, dass Freunde von mir um Ihre Existenz kaempfen, die vom Staat versprochenen Hilfen nicht eintreffen, dann aber hoehere Bezuege von Staatsekretaeren ins Spiel gebracht werden, immer weitere irre Massnahmen beschlossen werden und kein Ende in Sicht ist, da ja sicher irgendwo aus irgendeinem Eck wieder eine Mutation auftauchen koennte...
Das dicke Ende kommt dann, wenn die Insolvenzwelle rollt, die aktuell ja durch den Gesetzgeber verhindert wird...

Nix fuer Ungut und nun zurueck zur Winterflucht 2021 die dann wohl eher 2022 stattfinden wird.

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qtreiber
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Re: Winterflucht 2021

#52 Ungelesener Beitrag von qtreiber »

ja, erscheint mir auch angebrachter zur "Winterflucht" zurückzukehren.

Bin bester Laune!
Gruß
Bernd (AUR)

Günni
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Re: Winterflucht 2021

#53 Ungelesener Beitrag von Günni »

TomK hat geschrieben:
steph hat geschrieben:<daf> ..Regensburg war gestern mit einer 7 Tage Inzidenz von 32,6 schon der erste grüne Fleck auf der bayrischen Karte :Ju:

Dennoch brauchen wir wohl noch sehr viel Geduld..

Geduld ist nicht die Fähigkeit warten zu können, sondern die Kunst beim Warten die gute Laune nicht zu verlieren :mrgreen:

...
Nun, meine gute Laune verschwindet wenn ich sehe, dass Freunde von mir um Ihre Existenz kaempfen, die vom Staat versprochenen Hilfen nicht eintreffen, dann aber hoehere Bezuege von Staatsekretaeren ins Spiel gebracht werden, immer weitere irre Massnahmen beschlossen werden und kein Ende in Sicht ist, da ja sicher irgendwo aus irgendeinem Eck wieder eine Mutation auftauchen koennte...
Das dicke Ende kommt dann, wenn die Insolvenzwelle rollt, die aktuell ja durch den Gesetzgeber verhindert wird...

Nix fuer Ungut und nun zurueck zur Winterflucht 2021 die dann wohl eher 2022 stattfinden wird.

das sehe ich genau wie Tom.
VG Guenni

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Andreas W.
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Re: Winterflucht 2021

#54 Ungelesener Beitrag von Andreas W. »

Vorstellen könnte ich mir eine Winterflucht auch in Deutschland - so lange es knapp unter- oder über 2-stellige Temperaturen hat.
Das müsste man im März natürlich kurzfristig entscheiden...
In den Weinanbaugebieten soll es doch am frühesten warm werden.... Mosel, Rhein, Pfalz, Baden...
Schwedische Forscher (für Insider) haben angeblich kürzlich sogar ein Weinbaugebiet an der Alster bis Ostfriesland entdeckt ;)

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qtreiber
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Re: Winterflucht 2021

#55 Ungelesener Beitrag von qtreiber »

früher hat Udo Jürgens geträllert "Friesischer Wein". 8-)
Gruß
Bernd (AUR)

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Andreas W.
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Re: Winterflucht 2021

#56 Ungelesener Beitrag von Andreas W. »

:LoL: :LoL: :LoL:

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