Stimmt es, dass derzeit geltendes EU-Recht durch Mitgliedschaft in einem Verein temporär ausgehebelt werden kann?
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken im xyz betreiben, dies während der Übergangsfrist (bis 31.12.2022) weiterhin nach den bekannten, derzeitig geltenden nationalen Gesetzen tun.
Das würde bei <250g-Drohnen Flüge außerhalb der direkten Sichtkontrolle unterhalb 30m Flughöhe erlauben.
Auszug aus Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, 30. März 2017
...Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das unbemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt und
1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hingewiesen werden kann.
...