Mimoto hat geschrieben: ... Ja kann er,
nur er darf es nicht ohne Deine Genehmigung.

...
Na ja, für ein "Bildzitat" im Sinne des Urheberrechtes, darf er das auch ohne Genehmigung, jedoch darf das Bild nicht verändert werden und es muß mit einer Quellenangabe versehen sein ...
Das Thema "Fotorecht" ist sehr komplex und wird nicht nur in den zahlreichen Fotoforen immer wieder diskutiert, sondern z.B. auch hier:
http://www.law-blog.de/category/fotorecht/" onclick="window.open(this.href);return false;
Ob diese Ausführungen aber in der Schweiz genauso gültig sind, kann ich nicht sagen.
Welche Ansprüche der Urheber hat, wird wohl von der Art des Fotos und dem Umfang der mißbräuchlichen Verwendung abhängen, so wird z.B. die unzulässige Nutzung eines "Lichtbildes" eines Amateurfotografen auf einer privaten Website, außer der Forderung nach Löschung / Unterlassung oder einem Hinzufügen der Quelle, kaum weitergehende Ansprüche generieren. Ein solches Foto, unzulässigerweise genutzt z.B. in Printmedien oder in der Werbung mit hohen Stückzahlen, wird sicherlich auch eine finanzielle Entschädigung generieren.
Bei einem "Lichtbildwerk" sieht`s natürlich anders aus, aber das muß erst einmal als Solches definiert werden, was für einen unbekannten Fotokünstler beliebig schwierig ist.
@ yessi: Um was für ein Bild geht`s denn dabei?