Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 15:49
naja:
Da heißt es nur: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“
Strafe droht also nicht erst beim Verbreiten – sondern schon beim Auslösen. Doch das ist nicht das einzige Problem, denn es ist ziemlich unklar, was das Gesetz eigentlich meint. Was genau beispielsweise „Hilflosigkeit“ bedeutet, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen. „Unbefugt“ ist so eine Aufnahme nicht, wenn vorher eine Einwilligung eingeholt wird. Als Einwilligung kann schon gelten, dass der Fotografierte freundlich in die Kamera winkt.