...es kommen da ja noch ein paar weitere Punkte dazu,
a. ist der Fahrer zu erkennen,
b. Zeitpunkt des Verstoßes eindeutig geklärt (Verjährung)
c. Örtlichkeit - wo war das genau, somit Zuständigkeit Östereicher, Schweizer, Franzosen, Deutsche
c. ist immermal möglich zuzuordnen dann muss aber auch b. greifen d.h. man fährt an einer Apotheke vorbei wo Datum und Uhrzeit gerade angezeigt werden aber ob dann auch noch gerade der Fahrer erkannt werden kann... ist schon recht dünne das man bei den normalen Vergehen, die ja immer nur aus versehen passieren (hüstel), einer sich Aufmacht zu ermitteln halt ich für recht unwahrscheinlich.
Soweit meine Gedanken und Sorgen dazu.
GRüße