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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Mittwoch 23. Dezember 2015, 12:07
von ryna
Der Kopter fiel ohne jeglichen Vortrieb in Seitenlage wie ein Stein zu Boden. Das deutet auch einen technischen Defekt hin.
Bestimmt werden die Sicherheitskonzepte überdacht. Künftig wären Sicherheitsnetze in den Flugkorridoren denkbar.
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 13:57
von Schippy
Neue Zusammenfassung der rechtlichen Situation in Österreich: (Danke Hannes!!)
http://orf.at/m/stories/2265410/2265426/
Da kann einem der Spaß vergehen.
Sobald ne Cam drauf ist. Genehmigung für min 244€ rforderlich.
Gruß
Herbert aka Schippy
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 15:13
von CrazyPhilosoph
Kaum zu gleuben. Es gibt ein Land in Europa in dem die Regulierungswut größer als in Deutschland ist

.
Für Deutschland finde ich die beste Zusammenfassung das hier:
http://www.kopterforum.de/topic/29708-e ... erung-etc/
Und in Österreich würde ICH auch auf eine Genehmigung verzichten, denn die entsprechende Passage im Gesetzestext ist nicht eindeutig.
Ich benutze die aufgezeichneten Filme der Drohne nur zur Auswertung des Flugverhaltens
http://www.omfv.org/artikel/kommentar-z ... -sattmann/
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 17:18
von Schippy
CrazyPhilosoph hat geschrieben:
Ich benutze die aufgezeichneten Filme der Drohne nur zur Auswertung des Flugverhaltens
Damit kommt mann aber sicher nicht durch wenn man den Film dann auf YT stellt.
Hab meinen jetzt mal auf nicht öffentlich gestellt.
Bei dem potentiellen Strafmaß von 22000€ finden sich sicher bald ein paar Konsorten die da Geld machen wollen.
Gruß
Herbert aka Schippy
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Donnerstag 7. Januar 2016, 18:14
von ryna
Ach, hätte ich doch Jura studiert.
Ein Jahr lang Drohnenvideos bei YT abmahnen und dann mit der Kohle in Rente gehen.

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Freitag 8. Januar 2016, 21:00
von FranksPan
In Ö geht das nicht. Der Anwalt muss einen konkreten Schaden seines Mandanten nachweisen. In D ist das sicher ein Minenfeld mehr.
Aber allemal ein sehr problematisches Thema, das die Gerichte noch beschäftigen wird. Deswegen bin ich auch als Modellbausportler unterwegs und nicht als Filmdrohenpilot.
Da wo ich gerade urlaube (Türkei) sollen die Filmdrohnen von der Polizei abgeschossen werden. Hätte schon Lust gehabt meinen Quadcopter mitzunehmen.
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Samstag 9. Januar 2016, 18:19
von FranksPan
Nochmal zum Thema Rechtssicherheit.
In D scheint Bewegung in die Thematik zu kommen. Da die s.g. Aufstiegsgenehmigung Ländersache ist, hat nun Thüringen als erstes Bundesland eine Allgemeinverfügung für prof. Filmdrohnenpiloten erlassen:
http://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/ ... _41_30.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;
Bayern soll angeblich Mitte Januar nachziehen. Es ist dann nur noch eine Frage der Zeit bis alle Bundesländer das Einzelgenehmigungsverfahren einstellen.
Wie gesagt das betrifft die prof. Kollegen der Filmdrohnen, die das Filmmaterial gewerblich nutzen *. Für Hobbyfilmdrohnen war es bis glaube 5 oder sogar 25kg Abfluggewicht ohnehin nicht einzelgenehmigungspflichtig. Jedoch ist diese Allgemeinverfügung auch für Hobbydrohnenpiloten interessant da sie mehr Rechtssicherheit bedeutet, z.B. bei YT.
Warten wir mal ab wie sich die Sache entwickelt. Dann wird sich Ö von ihrem Alleingang bald verabschieden müssen, denn Ö ist - ja man wird es nicht gerne in Ö hören - in vielen Dingen eh ein Anhängsel des Nachbarn.
VG Frank
* Nachtrag: Wenn ich die Allgemeinverfügung mir durchlese betrifft das nicht nur den prof. Bereich sondern auch den Hobbydrohnenpiloten. Das bedeutet dass man die Allgemeinverfügung, mit Haftpflichtversicherungs-Nachweis und einem Flugbuch,... mit dabei haben muss. Max. Abfluggewicht der Drohne 5KG, darüber ist wieder eine Einzelgenehmigung Pflicht.
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Verfasst: Samstag 9. Januar 2016, 21:24
von ryna
Alleine die Punkte 2.10 und 2.11 verbieten schon de facto nahezu jeglichen Start. Diese Verordnung kommt einem Flugverbot gleich.