Aus welcher Quelle Du das Musikstück herunterlädst und in welcher Qualität, darf nach meinem Rechtsverständnis eigentlich keinen Unterschied machen. An dem Musikstück, vielmehr an dem urheberrechtlich geschützten Werk, "klebt" diejenige CC Lizenz, die der Urheber bestimmt hat. Diese Lizenz räumt Anderen, einschließlich YouTube, das Recht ein, das Stück weiterzuverbreiten. YouTube selbst hat dadurch aber keinerlei eigene Rechte an der Musik erlangt, die Du dort herunterlädst. Insofern können auch keine Rechte von YouTube an der Musik "kleben" bleiben. Die CC Linzenz sieht auch nicht vor, dass Du die Downloadquelle angeben musst. Vielmehr muss der Urheber namentlich genannt werden. Mit welchem Wortlaut die Nennung gewünscht ist, wird häufig angegeben.
Das ist ja genau das geniale an der Creative Commons Lizenzierung. Der Urheber bestimmt die Lizenz, die Anderen Nutzungsrechte einräumt. Jeder darf (unter Einhaltung der Lizenzbestimmungen) das Werk verbreiten, wo, wie und auf welchem Weg er will. Die Rechte aber behält der Urheber.
Nehmen wir mal ein konkretes Beispiel eines Musikstücks "Dangerous" von Kevin MacLeod (incompetech.com).
incompetech.com hat geschrieben:Credit this piece by copying the following to your credits section:
"Dangerous" Kevin MacLeod (incompetech.com)
Licensed under Creative Commons: By Attribution 3.0 License
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/" onclick="window.open(this.href);return false;
Der verlinkte CC Lizenztyp "BY" ist jeweils der selbe. YouTube gibt lediglich eine andere Versionsnummer an als incompetech.com. Das könnte daran liegen, dass der Urheber bei der Veröffentlichung auf YouTube die Lizenzversion aktualisiert hat. Entscheidend ist aber, dass in beiden Quellen "Kevin MacLeod" übereinstimmend als Urheber für die Namensnennung angegeben ist. Die Ursprungs-Quelle incompetech.com ist ebenfalls in beiden Downloadquellen angegeben, was dem Wunsch des Urhebers hinsichtlich der Namensnennung entspricht.
Zwar könnte es streng genommen einen Unterschied machen, dass die 128kbit/s MP3 der Version 3.0 unterliegt und die 320kbit/s MP3 der Version 4.0. Wahrscheinlich wäre das dann von Bedeutung, wenn Du vorhast, die MP3-Datei weiterzuverbreiten, z.B. wenn Du sie auf Deiner eigenen Internetseite zum Herunterladen anbieten willst. Dann müsstest Du die zutreffende Lizenzversion auch angeben.
Beim Videoproduzieren macht es in der Praxis meiner Meinung nach aber keinen Unterschied. Wenn Du die MP3-Datei in einem Video verwendest, geht es dort eh in einem Derivat auf. Technisch gesehen wird der Inhalt entkomprimiert und in der Videodatei in einem anderen MPEG-Verfahren neu komprimiert.
Ich habe mich für mich entschieden - unabhängig davon, wo ich die Datei heruntergeladen habe - im Abspann meiner Videos immer die Lizenzinformationen anzugeben, die der Urheber in seiner eigenen Internetpräsenz angibt. Woher und in welcher Qualität ich technisch die Datei bezogen habe, ist im Video später eh nicht mehr nachvollziehbar. Da kommt es dann auf den Inhalt an, der im Video zu hören ist.
Ich hoffe, ich habe die Frage diesmal richtig verstanden und bin darauf eingegangen. Wenn nicht, tut's mir leid, dann darfst Du Deine Frage gerne nochmal anders formulieren.
Edit:
networker hat geschrieben:Mein Ziel:
Ich möchte mein Video so benutzen wie ich es mit vorstellen - ohne das dritte daran Rechte habe - es steckt ja viel von meiner Zeit in einem Video..
Genau das ist auch mein eigenes Ziel und dafür ist die CC BY Lizenz ideal geeignet. Denn die Rechte an der Musik behält zwar der Urheber der Musik. Urheber Deines Films bist aber Du, ohne dass ein Dritter Rechte an Deinem Film beanspruchen kann.