Re: Artikel 13: Urheberrechtsreform
Verfasst: Dienstag 26. März 2019, 22:39
Im Moment gilt noch gar nichts Neues, da müssen erst nationale Gesetze draus gemacht werden.
Reiseberichte mit Routen, Foto und Film (Achtung dieses phpBB - Forum verwendet Cookies, mit der Teilnahme am Forum erklären Sie ihr Einverständnis!)
https://forum.mikemoto.de/
Nach meinem Kenntnisstand geht es in Artikel 17 (ehemals Artikel 13) der Richtlinie um Ansprüche der Urheberrechtsinhaber gegenüber den Plattformen, die das Hochladen von sog. nutzergenerierten Inhalten zulassen. Plattformen sollen verpflichtet werden, Lizenzvereinbarungen zu treffen, um die Rechteinhaber angemessen zu vergüten. Die Plattformen sollen hierfür haften, wenn solche Lizenzvereinbarungen nicht zustande kommen und können sich von der Haftung nur befreien, in dem sie technische Maßnahmen einsetzen, die das Verbreiten der geschützten Inhalte unterbinden. Unter anderem wegen dieser Klausel steht die Richtlinie in der Kritik, weil befürchtet wird, dass gefürchtete Upload-Filter die logische Konsequenz sein werden, die einer Zensurm im Internet gleich kommt.EU-Parlament hat geschrieben:Es liegt nun an den Mitgliedstaaten, den Beschluss des Parlaments in den kommenden Wochen ihrerseits zu billigen. ... Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationale Gesetzgebung umzusetzen.
...
Ziel der Richtlinie ist es, die Stellung der Rechteinhaber zu verbessern, insbesondere von Musikern, Interpreten und Drehbuchautoren (Kreative) sowie von Nachrichtenverlagen, so dass diese eine bessere Vergütung für die Verwendung ihrer Werke auf Internet-Plattformen durchsetzen können.
...
Zahlreiche Bestimmungen wurden mit dem Ziel entwickelt, sicherzustellen, dass die Meinungsfreiheit im Internet gewahrt bleibt. Da das Teilen von Ausschnitten aus Nachrichtenartikeln explizit vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausgenommen ist, wird sich auch in Zukunft hier nichts ändern.
...
Nicht unter die neuen Regeln fällt das nicht-kommerzielle Hochladen von Werken in Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Softwareplattformen wie GitHub. Start-up-Plattformen werden weniger Auflagen unterliegen als etablierte und sehr große Internet-Plattformen.
Was bedeutet das für das MiMoto-Reiseforum?EU-Parlament hat geschrieben:Angenommene Texte PDF 698k
Dienstag, 26. März 2019 - Straßburg Vorläufige Ausgabe Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ***I P8_TA-PROV(2019)0231
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019 zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (COM(2016)0593 – C8-0383/2016 – 2016/0280(COD))
Dieser Text wird derzeit noch für die Veröffentlichung in Ihrer Sprache bearbeitet. Die PDF-Version ist bereits verfügbar, bitte klicken Sie auf das Symbol oben rechts. Letzte Aktualisierung: 26. März 2019
Die dann vermutlich die Abmahnanwälte anziehen dürfte wie das Licht die Motten...H.Kowalski hat geschrieben:Verbleiben dürfte eine Rechtsunsicherheit in diesem Graubereich, um es mal so zu nennen.
Deswegen entwickle ich Open Source Software. Und verdiene meine Brötchen damit. Aber das ist ein ganz anderes Thema.H.Kowalski hat geschrieben:Das durch's Raster fallen zieht sich aber schon heute wie ein roter Faden durch's deutsche Urheberrecht, das darauf ausgelegt ist, per Gesetz bestimmte Nutzungen zu erlauben, dafür aber Geldansprüche der Urheber zu erwirken. Auswege aus der Entgeltlichkeit gibt es beispielsweise über Creative Commons Lizenzen. Das ist aber ein anderes Thema.