Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Guten Morgen,
ab 2021 ist gesetzlich vorgeschrieben sich als Besitzer einer Drohne mit über 250g beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren und auch einen "Nachweis für Fernpiloten" zu erwerben.
Dies kann man auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes tun:
https://lba-openuav.de/einstieg/" onclick="window.open(this.href);return false;
Hier gibt es Online-Kurse, die die Materie entsprechend vermitteln, einen Trainings-Test, um das gelernte zu überprüfen und schließlich die Prüfung selber.
Laut Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes ist es möglich, dass die Server die nächsten Tage überlastet sind aufgrund der großen Nachfrage. Man solle es dann einfach später im Laufe des Monats noch einmal probieren.
Schönen letzten Tag euch in 2020 und bis nächstes Jahr!
ab 2021 ist gesetzlich vorgeschrieben sich als Besitzer einer Drohne mit über 250g beim Luftfahrt-Bundesamt zu registrieren und auch einen "Nachweis für Fernpiloten" zu erwerben.
Dies kann man auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes tun:
https://lba-openuav.de/einstieg/" onclick="window.open(this.href);return false;
Hier gibt es Online-Kurse, die die Materie entsprechend vermitteln, einen Trainings-Test, um das gelernte zu überprüfen und schließlich die Prüfung selber.
Laut Auskunft des Luftfahrt-Bundesamtes ist es möglich, dass die Server die nächsten Tage überlastet sind aufgrund der großen Nachfrage. Man solle es dann einfach später im Laufe des Monats noch einmal probieren.
Schönen letzten Tag euch in 2020 und bis nächstes Jahr!
Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Ich darf das noch ergänzen Karim:
Auch Drohnen UNTER 250 gr. , wie z. B. die neue DJI Mini 2 müssen registriert werden wenn sie kein Spielzeug nur zum fliegen sind, sondern eine Camera
oder sonstige Aufzeichnungsmöglichkeiten haben.
Es genügt die Registrierung die dann nach Prüfung des LBA damit endet das man einen Code gesendet bekommt, den man dann auf der Drohne aufbringen
muss. Also ein verschlüsseltes Drohnen-Kennzeichen über das sich der Besitzer zuordnen lässt.
Verkürzt: Alle Drohnenpiloten müssen registriert werden. Alle Drohnen müssen Haftpflichtversichert sein. Drohnen mit und von ÜBER 250 gr.
müssen darüber hinaus den Online-Kurs und die Prüfung mit dem Befähigungsnachweis machen.(Also der Pilot.... nicht die Drohne )
Ich werde das Online-Training und die Prüfung im Januar trotzdem machen, obwohl ich es normalerweise nicht bräuchte. Schaden kanns nix.
Auch Drohnen UNTER 250 gr. , wie z. B. die neue DJI Mini 2 müssen registriert werden wenn sie kein Spielzeug nur zum fliegen sind, sondern eine Camera
oder sonstige Aufzeichnungsmöglichkeiten haben.
Es genügt die Registrierung die dann nach Prüfung des LBA damit endet das man einen Code gesendet bekommt, den man dann auf der Drohne aufbringen
muss. Also ein verschlüsseltes Drohnen-Kennzeichen über das sich der Besitzer zuordnen lässt.
Verkürzt: Alle Drohnenpiloten müssen registriert werden. Alle Drohnen müssen Haftpflichtversichert sein. Drohnen mit und von ÜBER 250 gr.
müssen darüber hinaus den Online-Kurs und die Prüfung mit dem Befähigungsnachweis machen.(Also der Pilot.... nicht die Drohne )
Ich werde das Online-Training und die Prüfung im Januar trotzdem machen, obwohl ich es normalerweise nicht bräuchte. Schaden kanns nix.
Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Ich war gerade auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes.
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich sich sofort zu registrieren. Es gilt ab heute bis 30. April 2021 eine Übergangsfrist in der man sich
registrieren kann. Ersatzweise gilt ab sofort die Drohne mit einem üblichen Drohnen-Kennzeichen, das Name,Anschrift, ggf. Telefon-Nummer oder
email-Adresse enthält, zu versehen.
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads ... nn=2997182" onclick="window.open(this.href);return false;
Gut das ich die Kleber daheim hab. Also 4 Monate Übergangsfrist.........war mir klar........die sind total überlastet........
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich sich sofort zu registrieren. Es gilt ab heute bis 30. April 2021 eine Übergangsfrist in der man sich
registrieren kann. Ersatzweise gilt ab sofort die Drohne mit einem üblichen Drohnen-Kennzeichen, das Name,Anschrift, ggf. Telefon-Nummer oder
email-Adresse enthält, zu versehen.
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads ... nn=2997182" onclick="window.open(this.href);return false;
Gut das ich die Kleber daheim hab. Also 4 Monate Übergangsfrist.........war mir klar........die sind total überlastet........
Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Hast Du völlig Recht, Jürgen! Gut, dass Du das ergänzt hast - Danke! (Ich hatte das verwechselt mit dem Kenntnisnachweis.)Quhpilot hat geschrieben:Auch Drohnen UNTER 250 gr. , wie z. B. die neue DJI Mini 2 müssen registriert werden wenn sie kein Spielzeug nur zum fliegen sind, sondern eine Camera
oder sonstige Aufzeichnungsmöglichkeiten haben.
Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Alles abgeschlossen und neue Plaketten bestellt.
- Mimoto
- Administrator
- Beiträge: 16434
- Registriert: Mittwoch 16. Juni 2010, 09:11
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Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Kurare79 hat geschrieben:Alles abgeschlossen und neue Plaketten bestellt.
VORSICHT...
Bevor die Plakette bestellt wird, die Erzeugte ID- Ist wohl nicht die ID die auf die Drohne gehört.
Grüße
Michael /mimoto
Sterbe mit Erinnerungen, nicht mit Träumen.
|| >>Meine Reiseberichte<< || >>YouTube Kanal<< || >>Vimeo Kanal<< || >>Flickr<< ||
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Re: Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt
Ach so einMimoto hat geschrieben:[
VORSICHT...
Bevor die Plakette bestellt wird, die Erzeugte ID- Ist wohl nicht die ID die auf die Drohne gehört.
Da schicken die einem nach dem bestandenen Test eine ID zu und die soll es dann wohl nicht sein. Das hätten die aber auch erwähnen können.
Danke für den Hinweis, Micha! Habe die gleich angeschrieben, dass die Plakette noch nicht gedruckt werden soll.
Das ist ja ziemlich konfus...