Urteil - Panoramafreiheit gilt nicht bei Drohnenaufnahmen

Copter oder Drohne, ist ein Luftfahrzeug, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung betrieben und navigiert werden kann und über bauarttypische Steuereinrichtungen verfügt. Uns gehts hier um Copter oder Gimbal (Kardanische Aufhängung) fürs Fotografieren und Filmen.
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ryna
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Urteil - Panoramafreiheit gilt nicht bei Drohnenaufnahmen

#1 Ungelesener Beitrag von ryna »

GERICHTSURTEIL:
Panoramafreiheit gilt nicht bei Drohnenaufnahmen
Wer geschützte Werke mit einer Drohne fotografiert, darf die Aufnahmen nicht ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen.
https://www.golem.de/news/gerichtsurtei ... 74465.html

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