Urheberrechtsverletzung
Verfasst: Sonntag 17. Juni 2012, 14:43
Hallo zusammen,
mal ein Frage an die aktiven Filmer im Forum hier.
Mein letztes Video "schottern auf Kreta" habe ich fast ausschließlich mit Soundvorlagen aus dem Bearbeitungsprogramn MagixDeluxe unterlegt.
Nun bekomme ich vom ersten Moment nach hochladen auf YT Meldungen, das hiergegen Einsprüche erhoben worden sind.
schottern auf Kreta Juni 2012
Dein Video enthält möglicherweise folgende urheberrechtlich geschützte Inhalte:
Einsprüche
"Blonde Lounge-Trash", tonaufnahme Verwaltet von:
IODA Anspruch zurückgezogen
"Blonde Lounge-Trash", tonaufnahme Verwaltet von:
Made in Etaly Einspruch abgelehnt, Anspruch wurde reaktiviert.
Was bedeutet das?
Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Gelegentlich können Anzeigen neben deinem Video geschaltet werden. Bitte beachte, dass sich der Status des Videos ändern kann, wenn der Videoinhaber seine Richtlinien ändert. Weitere Informationen zum Urheberrecht auf YouTube
Dieser Anspruch hat keinerlei Auswirkungen auf deinen Kontostatus.
Auf meinen Einspruch hin, dass es sich hierbei um Vorlagen aus einem rechtmäíg erworbenen Bearbeitungsprogramm handelt, hat IOADA seinen Anspruch zurück gezogen.
Made in Etaly hingegen lehnt meinen Einspruch ab und reaktiviert den Anspruch. Nun finde ich alledings keine weitere Möglichkeit hiergegen nochmals Einspruch einzulegen.
Es kann ja nicht angehen, dass jemand einen Anspruch erhebt (ohne hierfür den Nachweis zu führen) meinen Einspruch dagegen schlicht ablehnt und den Anspruch einfach aufrecht erhält ohne mir die Möglichkeit des Widerspruchs zu gewähren.
Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Die EULA von Magix sagt hierzu
6. Nutzung der Musik-, Video-, Foto-Dateien:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “WebDesigner“, “WebDesigner Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website, oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.
Gruss
André
mal ein Frage an die aktiven Filmer im Forum hier.
Mein letztes Video "schottern auf Kreta" habe ich fast ausschließlich mit Soundvorlagen aus dem Bearbeitungsprogramn MagixDeluxe unterlegt.
Nun bekomme ich vom ersten Moment nach hochladen auf YT Meldungen, das hiergegen Einsprüche erhoben worden sind.
schottern auf Kreta Juni 2012
Dein Video enthält möglicherweise folgende urheberrechtlich geschützte Inhalte:
Einsprüche
"Blonde Lounge-Trash", tonaufnahme Verwaltet von:
IODA Anspruch zurückgezogen
"Blonde Lounge-Trash", tonaufnahme Verwaltet von:
Made in Etaly Einspruch abgelehnt, Anspruch wurde reaktiviert.
Was bedeutet das?
Dein Video ist immer noch weltweit verfügbar. Gelegentlich können Anzeigen neben deinem Video geschaltet werden. Bitte beachte, dass sich der Status des Videos ändern kann, wenn der Videoinhaber seine Richtlinien ändert. Weitere Informationen zum Urheberrecht auf YouTube
Dieser Anspruch hat keinerlei Auswirkungen auf deinen Kontostatus.
Auf meinen Einspruch hin, dass es sich hierbei um Vorlagen aus einem rechtmäíg erworbenen Bearbeitungsprogramm handelt, hat IOADA seinen Anspruch zurück gezogen.
Made in Etaly hingegen lehnt meinen Einspruch ab und reaktiviert den Anspruch. Nun finde ich alledings keine weitere Möglichkeit hiergegen nochmals Einspruch einzulegen.
Es kann ja nicht angehen, dass jemand einen Anspruch erhebt (ohne hierfür den Nachweis zu führen) meinen Einspruch dagegen schlicht ablehnt und den Anspruch einfach aufrecht erhält ohne mir die Möglichkeit des Widerspruchs zu gewähren.
Hat schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Die EULA von Magix sagt hierzu
6. Nutzung der Musik-, Video-, Foto-Dateien:
Die auf den MAGIX-Produkten enthaltenen Musik- bzw. Video-/Foto-Dateien dürfen grundsätzlich nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden. Ein kommerzieller Zweck liegt vor, wenn mit den Dateien unmittelbar geldwerte Vorteile angestrebt werden (z.B. durch Verkauf, Lizenzierung o. ä.). Dies gilt für die den Produkten “WebDesigner“, “WebDesigner Premium“ und “Foto & Grafik Designer“ beigefügten Musik-, Video- und Foto-Dateien mit der Maßgabe, dass diese Dateien im Rahmen einer eigenen kommerziellen Website, oder einer Erstellung/Bearbeitung eigener Fotos und Grafiken genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.
Gruss
André