Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

Welche Fotoausrüstung für wenn, wer benutzt was, Hilfen und Tipps
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klauston
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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#9 Ungelesener Beitrag von klauston »

naja:
Da heißt es nur: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“

Strafe droht also nicht erst beim Verbreiten – sondern schon beim Auslösen. Doch das ist nicht das einzige Problem, denn es ist ziemlich unklar, was das Gesetz eigentlich meint. Was genau beispielsweise „Hilflosigkeit“ bedeutet, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen. „Unbefugt“ ist so eine Aufnahme nicht, wenn vorher eine Einwilligung eingeholt wird. Als Einwilligung kann schon gelten, dass der Fotografierte freundlich in die Kamera winkt.
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.

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boro
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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#10 Ungelesener Beitrag von boro »

Die Menschen werden immer bekloppter. Darum werden die Gesetze es auch.


Wie man auf die Idee kommen kann, hilflose Menschen zu photographieren und zu filmen werde ich niemals verstehen.
Ich habe mich 2009 nicht einmal getraut die Zeltlager nach dem verheerenden Erdbeben in den Abruzzen zu photographieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erdbeben_v ... quila_2009" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich empfand das als als sehr unpassend, die Not der Menschen dort abzubilden. :(




Gruß
Jochen
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jojo
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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#11 Ungelesener Beitrag von jojo »

boro hat geschrieben:Die Menschen werden immer bekloppter. Darum werden die Gesetze es auch.


Wie man auf die Idee kommen kann, hilflose Menschen zu photographieren und zu filmen werde ich niemals verstehen.
Ich habe mich 2009 nicht einmal getraut die Zeltlager nach dem verheerenden Erdbeben in den Abruzzen zu photographieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erdbeben_v ... quila_2009" onclick="window.open(this.href);return false;
Ich empfand das als als sehr unpassend, die Not der Menschen dort abzubilden. :(

Gruß
Jochen
Chapeau Jochen,
du bringst es auf den Punkt :L

Sinngemäss wollte ich auch so was schreiben

Wer Penner in der Innenstadt und deren Elend fotografiert hat doch einen an der Klatsche (m.M.n.)
Hifllose Personen wie z.B: Jugendliche im Vollrausch und der eigenen Kotze zu fotografieren und dann das in den Sozial Networks zu posten .... :twisted:

Dafür ist das Gesetz gedacht ! Natürlich ist das Gesetz nicht perfekt aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Bei manchen Menschen hat der Prozessor im Smartphone einen höheren IQ als der Besitzer.
Es wird alles und jedes fotografiert und SOFORT hochgeladen.
Ob das Sinn macht?

Man darf auch weiterhin private Fotos machen, z.B. von seinen kleinen Kinder die nackig am Meer planschen.
Allerdings darf man diese Fotos nicht mehr verbreiten, auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte :!:

Und immer den Ball flach halten, das Gesetz gilt nur in D !

Grüssle
Jojo

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klauston
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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#12 Ungelesener Beitrag von klauston »

Es ist egal, für was das Gesetz gedacht war.
Wenn es nicht explizit im Gesetzestext die Ausnahmen nennt, dann gilt es für alle die beschriebenen Situationen.
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Mimoto
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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#13 Ungelesener Beitrag von Mimoto »

jojo hat geschrieben:...
Wer Penner in der Innenstadt und deren Elend fotografiert hat doch einen an der Klatsche (m.M.n.)
..
Grüssle
Jojo
...ja genau Jojo,
Bilder die Elend zeigen in unseren Wohlstandsland kommen gar nicht gut,
die Würde dieser Menschen werden im Moment des Fotos massiv angegriffen.

Das sie so Leben müssen sind sie selber schuld also braucht man daran nix zu tun.

Ganz toll und so tiefgründig nachgedacht. :L :L :L

Schaudernde Grüße

@Jochen, Deine nichtgemachten Fotos hätten vielleicht den ein oder anderen dazu gebracht den
ein oder anderen Klingelbeutel zu füllen.
Michael /mimoto

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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#14 Ungelesener Beitrag von Nordmann »

Mimoto hat geschrieben:Das wird immer bekloppter hier im Land. :evil:

Grüße
Nicht: "Das wird ....." sondern wir werden immer bekloppter, u.a. auch deshalb, weil die Spitzfindigkeiten immer abenteuerlicher werden. Das Gesetz mag so gut oder schlecht sein, der Grundgedanke ist klar definiert und der ist gut.

Wer bei seinen Fotographien im öffentlichen Raum den gesunden Menschenverstand gebraucht, wird auch weiter nicht mit diesem Gesetz in Konflikt kommen.

Also bleibt gelassen, macht eure Fotos weiter wie bisher und zeigt sie uns. Oder hat hier schon jemand ein Foto gefunden, das diesem Geestz widerspricht und jetzt gelöscht werden muss? Ich habe jedenfalls noch kein einziges gefunden, aber viel Wind um nichts. ;)

Gruß

Nik

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klauston
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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#15 Ungelesener Beitrag von klauston »

Wo siehst Du, das der Grundgedanke klar formuliert wurde?

Es steht anscheinend so drin, das selbst das Auslösen in gewissen Situationen zu einer Vorstrafe führen kann.
wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.“
Wer definiert jetzt Hilflosigkeit ???

Da werden wohl erst mal Gerichte Präsidenzfälle schaffen müßen damit das klar wird.

In Österreich wurde einmal der sogenannte "Mafiaparagraf" eingeführt, der ganz klar dazu angedacht war, das man Kriminelle Banden stärker bestrafen kann.
Dann hat man eine Gruppe Tierschützer ( Veganer ) erwischt, die halt illegal Videoaufnahmen usw machten um Tierleid zu dokumentieren.
Und weil es eine Gruppe war, die gemeinsam illegale Dinge gemacht hat ( lächerliche wie unbefugtes Eindringen in Ställe usw ), hat man diese nach dem Mafiaparagrafen angeklagt. Da hat der Staatsanwalt wenig Spielraum.
Der Prozess zog sich über Jahre, und hat die Beteiligten ruiniert. ( prozesskosten gingen in die 100.000ende pro Person )
Jeder wußte, das der Mafiaparagraf nie dafür gedacht war, das Gesetz wurde später auch repariert, aber erst nachdem die Tierschützer alles an hab und Gut verloren hatten.....

So gesehen sehe ich da nichts klar definiert, ausser das es alle trifft, solange es nicht klar ausgenommen wird.
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Andre
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Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung

#16 Ungelesener Beitrag von Andre »

klauston hat geschrieben:Wer definiert jetzt Hilflosigkeit ???
Wikipedia sagt dazu :

Objektiver TatbestandBearbeiten

Im medizinischen Bereich in Deutschland gilt laut allgemeingültiger Definition als hilflos, wer „infolge von Gesundheitsstörungen nicht nur vorübergehend [...] zur Sicherung seiner persönlichen Existenz [...] fremder Hilfe dauerhaft bedarf.“[6] Als minimaler Betreuungsbedarf für Hilflose werden zwei Stunden täglich angenommen, während Pflegebedürftige ab 45 Minuten täglich betreut werden können.
meine Momentaufnahmen

Glück ist wie pupsen, wenn man es erzwingt wird's Scheisse ;-)

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