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Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 13:54
von Mimoto
Schon das Auslösen eines Fotos kann seit diesem Jahr strafrechtliche Auswirkungen haben.
.....Das Risiko beim Auslösen war dagegen gering – man konnte theoretisch verklagt werden, aber es drohte keine Vorstrafe. Es macht schon einen Unterschied, ob man nach dem Auslösen nur ärmer oder sogar vorbestraft ist.
Neues Recht im Jahr 2015
Seit dem 27. Januar droht letzteres, denn es ist ein neuer Paragraph in Kraft getreten. Nun ist zum ersten Mal bereits das Antippen des Auslösers in der Öffentlichkeit in bestimmten Situationen strafbar.
Die Bundesregierung hatte die Regelung geschickt in den Bundestag gemogelt, tief verborgen in einem Gesetz gegen Kinder- und Jugendpornografie.
Nach dieser neuen Regel kann sich heute strafbar machen, wer in der Öffentlichkeit Fotos von „hilflosen“ Menschen macht. Die Bundesregierung will damit vor allem prügelnde Jugendliche, die ihre Opfer mit dem Handy filmen und danach im Netz bloßstellen, ansprechen. Allerdings steht davon nichts im neuen § 201a Strafgesetzbuch.
Der komplette Artikel:
http://www.fotomagazin.de/praxis/tipps- ... fotografen
Grüße
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 14:11
von MoniK
Mimoto hat geschrieben:Schon das Auslösen eines Fotos kann seit diesem Jahr strafrechtliche Auswirkungen haben.
... Die Bundesregierung will damit vor allem prügelnde Jugendliche, die ihre Opfer mit dem Handy filmen und danach im Netz bloßstellen, ansprechen...
Oder vielleicht auch um
solche Situationen verhindern bzw. ahnden können ...

Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 14:17
von klauston
Das hieße aber auch, das man schon bestraft wird, wenn man ein Beweisfoto machen will, um einen Täter später zu identifizieren ?
Also ich stelle mir gerade vor:
Man sieht Jugendliche die wen verprügeln, weil es mehr sind geht man nicht selbst dazwischen sondern ruft die Polizei.
Nun könnte man ein Foto machen um sie zu identifizieren und das später auch zu beweisen, sollte man aber lieber nicht tun, sonst wird man ja selbst bestraft.
Wenn dann die Polizei eintrifft wenn die Jugendlichen weg sind, kann man nur sagen, tut leid, ich durfte keine Fotos machen, das ist ja strafbar.
Aber beschreiben kann ich sie........
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 14:29
von Frido
Hallo,
dürfte sich doch auf den "Normalfotografierer" nicht auswirken, wer macht Fotos von hilflosen Personen? Dann wäre noch zu klären wie "hilflose Person" im Sinne dieses Gesetzes definiert wird. Ist das der Betrunkene der noch alleine nach Hause wanken kann, ein Verletzter mit einem gebrochenen Arm oder ???
@Klaus - Keine Ahnung ob man sich dabei strafbar macht, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Würde das hilflose Opfer wohl den Helfer verklagen der bei der Bestrafung der Täter behilflich ist?
Gruß
Frido
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 14:40
von 2wheeler
Klaus
es gibt eine Unterschied ob man diese Foto's dann in den öffendlichen Raum stellt - oder die Foto's als Beweismaterial an die Polizei überweist.

Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 14:43
von klauston
Wenn das so stimmt, dann eigentlich nicht:
Schon das Auslösen eines Fotos kann seit diesem Jahr strafrechtliche Auswirkungen haben.
Wenn ich es verbotenerweise ausgelöst habe, ist es egal was man dann macht.
Wie wäre es, wenn einen die Polizei dabei erwischt bevor ich es Ihnen freiwillig gebe?
Dann wäre die "Mithilfe zur Täterausforschung" ja nur Schutzbehauptung????
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 14:56
von Mimoto
...vielleicht muss man auf seinen Fotos immer gleich einen Stempel versehen
mit dem Hinweis "
Satire" die darf bekanntlich alles.
Das wird immer bekloppter hier im Land.
Grüße
Re: Fotorecht seit Januar 2015 - Achtung
Verfasst: Mittwoch 4. Februar 2015, 15:07
von Frido
Hallo Klaus,
ohne den genauen Gesetzestext zu kennen oder funktionierende Glaskugel kann man über die Rechtslage nicht diskutieren. Körperverletzung ist auch strafbar, wird aber durch Notwehr und Nothilfe gerechtfertigt, vielleicht gibt es sowas auch in dem neuen Gesetz?
Leider werden die Gesetze seit Jahren qualitativ immer schlechter, ein durchdachtes Gesetz wie das BGB traue ich der heutigen Legislative nicht mehr zu, unabhängig vom Zweck der Regelung.
Gruß
Frido