Rechtliches zum Thema Drohnen
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
2.10 Starts und Landungen dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers
bzw. des Verfügungsberechtigten durchgeführt werden.
OK, ich habe auf meinem Heimstartplatz meine Erlaubnis eingeholt. Wie sieht es aber auf öffentlichem Grund aus?
2.11 Über bebauten Gebiet zu fliegen war bisher ohne Zustimmung der Behörden auch nicht erlaubt. Daher nichts neues.
bzw. des Verfügungsberechtigten durchgeführt werden.
OK, ich habe auf meinem Heimstartplatz meine Erlaubnis eingeholt. Wie sieht es aber auf öffentlichem Grund aus?
2.11 Über bebauten Gebiet zu fliegen war bisher ohne Zustimmung der Behörden auch nicht erlaubt. Daher nichts neues.
- CrazyPhilosoph
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
NIcht das sich hier ein Thüringer erschrecken lässt!
Ein Phantom P3 ist laut LuftVo kein unbemanntes Luftfahrtsystems, selbst wenn die Bilder Filme in YT hochgeladen werden.
Zum unbemannten Luftfahrtsystem wird der Phantom bei professioneller oder gewerblicher Nutzung.
http://www.dmfv.aero/recht/modelle-mit- ... an-wissen/
Also zumindest in D können wir zum Spaß ganz beruhigt weiter Filmen und veröffentlichen wenn wir uns an die Regeln halten
Ein Phantom P3 ist laut LuftVo kein unbemanntes Luftfahrtsystems, selbst wenn die Bilder Filme in YT hochgeladen werden.
Zum unbemannten Luftfahrtsystem wird der Phantom bei professioneller oder gewerblicher Nutzung.
http://www.dmfv.aero/recht/modelle-mit- ... an-wissen/
Also zumindest in D können wir zum Spaß ganz beruhigt weiter Filmen und veröffentlichen wenn wir uns an die Regeln halten
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Die derzeit geltende Allgemeinverfügung ist im November 2015 erlassen worden, die Stellungnahme des DMFV wurde ein halbes Jahr früher veröffentlicht. Ist diese eventuell überholt?
- CrazyPhilosoph
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Meiner Meinung nach nicht, denn die Unterscheidung zwischen UAV und Modellflieger ergibt sich aus der LuftVO auf die sich auch in der Verordnung bezogen wird.
Und Modellflieger sind halt Spassflieger mit Elektroantrieb bis 5 KG zur privaten Nutzung.
Für die gilt die Thüringer Allgemeinverordnung also nach meinem Verständnis nicht.
Die Änderungen in der LuftVO im November halten sich in Grenzen und betreffen nicht die Definition UAV/Modellflieger.
siehe auch http://www.kopterforum.de/topic/43730-n ... -06112015/
Wie schon erwähnt gibt es eine prima Zusammenfassung die auch immer aktuell gehalten wird hier:
http://www.kopterforum.de/topic/29708-e ... erung-etc/
Und Modellflieger sind halt Spassflieger mit Elektroantrieb bis 5 KG zur privaten Nutzung.
Für die gilt die Thüringer Allgemeinverordnung also nach meinem Verständnis nicht.
Die Änderungen in der LuftVO im November halten sich in Grenzen und betreffen nicht die Definition UAV/Modellflieger.
siehe auch http://www.kopterforum.de/topic/43730-n ... -06112015/
Wie schon erwähnt gibt es eine prima Zusammenfassung die auch immer aktuell gehalten wird hier:
http://www.kopterforum.de/topic/29708-e ... erung-etc/
Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Nur der Vollständigkeit halber:
Die bereits vor einigen Wochen angekündigte Allgemeinverfügung zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen des "Luftamt Südbayern" (heiße Luft?)
http://www.regierung.oberbayern.bayern. ... uft/09121/
Nochmal zur Erinnerung. Es geht hier um die Kollegen der kameracopter-geldverdienenden Zunft.
Die bereits vor einigen Wochen angekündigte Allgemeinverfügung zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen des "Luftamt Südbayern" (heiße Luft?)
http://www.regierung.oberbayern.bayern. ... uft/09121/
Nochmal zur Erinnerung. Es geht hier um die Kollegen der kameracopter-geldverdienenden Zunft.
- CrazyPhilosoph
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Hier eine ganz nette WELTWEITE Übersicht:
http://my-road.de/drohnen-gesetze-weltweit/
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
http://www.klausmotorreise.com
Meine Reiseberichte
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen
Ganz frisch von heute...
Schweden verbietet Kameradrohnen
Schweden verbietet Kameradrohnen
Golem.de hat geschrieben:Keine Drohnenbilder mehr von den Schären oder aus Stockholm: Ein schwedisches Gericht hat geurteilt, dass Copter, die mit einer Kamera ausgestattet sind, nur mit einer Genehmigung und zum Zweck der Aufklärung von Straftaten betrieben werden dürfen.
Kameradrohnen sind Instrumente zur Überwachung und deshalb genehmigungspflichtig. Das hat das Oberste Verwaltungsgericht von Schweden entschieden. Damit ist der Einsatz von Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, in Schweden praktisch verboten. ...