Rechtliches zum Thema Drohnen

Copter oder Drohne, ist ein Luftfahrzeug, das ohne eine an Bord befindliche Besatzung betrieben und navigiert werden kann und über bauarttypische Steuereinrichtungen verfügt. Uns gehts hier um Copter oder Gimbal (Kardanische Aufhängung) fürs Fotografieren und Filmen.
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FranksPan
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#17 Ungelesener Beitrag von FranksPan »

2.10 Starts und Landungen dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers
bzw. des Verfügungsberechtigten durchgeführt werden.

OK, ich habe auf meinem Heimstartplatz meine Erlaubnis eingeholt. Wie sieht es aber auf öffentlichem Grund aus?

2.11 Über bebauten Gebiet zu fliegen war bisher ohne Zustimmung der Behörden auch nicht erlaubt. Daher nichts neues.
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#18 Ungelesener Beitrag von CrazyPhilosoph »

NIcht das sich hier ein Thüringer erschrecken lässt!
Ein Phantom P3 ist laut LuftVo kein unbemanntes Luftfahrtsystems, selbst wenn die Bilder Filme in YT hochgeladen werden.
Zum unbemannten Luftfahrtsystem wird der Phantom bei professioneller oder gewerblicher Nutzung.

http://www.dmfv.aero/recht/modelle-mit- ... an-wissen/

Also zumindest in D können wir zum Spaß ganz beruhigt weiter Filmen und veröffentlichen wenn wir uns an die Regeln halten :L

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ryna
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#19 Ungelesener Beitrag von ryna »

Die derzeit geltende Allgemeinverfügung ist im November 2015 erlassen worden, die Stellungnahme des DMFV wurde ein halbes Jahr früher veröffentlicht. Ist diese eventuell überholt?

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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#20 Ungelesener Beitrag von CrazyPhilosoph »

Meiner Meinung nach nicht, denn die Unterscheidung zwischen UAV und Modellflieger ergibt sich aus der LuftVO auf die sich auch in der Verordnung bezogen wird.
Und Modellflieger sind halt Spassflieger mit Elektroantrieb bis 5 KG zur privaten Nutzung.
Für die gilt die Thüringer Allgemeinverordnung also nach meinem Verständnis nicht.

Die Änderungen in der LuftVO im November halten sich in Grenzen und betreffen nicht die Definition UAV/Modellflieger.
siehe auch http://www.kopterforum.de/topic/43730-n ... -06112015/

Wie schon erwähnt gibt es eine prima Zusammenfassung die auch immer aktuell gehalten wird hier:
http://www.kopterforum.de/topic/29708-e ... erung-etc/

FranksPan
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#21 Ungelesener Beitrag von FranksPan »

Nur der Vollständigkeit halber:

Die bereits vor einigen Wochen angekündigte Allgemeinverfügung zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen des "Luftamt Südbayern" (heiße Luft?) :D

http://www.regierung.oberbayern.bayern. ... uft/09121/


Nochmal zur Erinnerung. Es geht hier um die Kollegen der kameracopter-geldverdienenden Zunft.
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#22 Ungelesener Beitrag von CrazyPhilosoph »

Hier eine ganz nette WELTWEITE Übersicht:
http://my-road.de/drohnen-gesetze-weltweit/

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klauston
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#23 Ungelesener Beitrag von klauston »

Es gibt auch schon Drohnen Abwehrsender

http://www.promedianews.de/produkte/dro ... oersender/
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.

http://www.klausmotorreise.com

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ryna
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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

#24 Ungelesener Beitrag von ryna »

Ganz frisch von heute...

Schweden verbietet Kameradrohnen
Golem.de hat geschrieben:Keine Drohnenbilder mehr von den Schären oder aus Stockholm: Ein schwedisches Gericht hat geurteilt, dass Copter, die mit einer Kamera ausgestattet sind, nur mit einer Genehmigung und zum Zweck der Aufklärung von Straftaten betrieben werden dürfen.
Kameradrohnen sind Instrumente zur Überwachung und deshalb genehmigungspflichtig. Das hat das Oberste Verwaltungsgericht von Schweden entschieden. Damit ist der Einsatz von Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, in Schweden praktisch verboten. ...

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