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Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 08:11
von thund3rbird
Schippy hat geschrieben:
Ich stelle mir gerade die Frage, wie es da mit der Vorschrift aussieht, dass man immer auf Sicht fahren muss......
Steht natürlich in der StVO. Wenn man nun auf deutschen Autobahnen jederzeit nur so schnell fahren darf, und vor jedem auf der Straße rumliegenden Teil zu bremsen und das auch der Hintermann so hält, werden ab dem Tag noch max. 80 km/h erlaubt sein. Ach ja, nicht nur auf Autobahnen.
Bevor ich vor einer Drohne auf der AB bremse und von hinten abgeschossen werde, fahr ich drüber.

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 10:08
von Mimoto
Kradreisender hat geschrieben:Der Pilot hat sich wohl bei der Polizei gemeldet und angeblich führte ein technischer Defekt dazu, das die Drohne außer Sichtweite geflogen ist.
...das hätte ich auch behauptet. :mrgreen:

Das ist doch jetzt keine Drohnen problem, was lernt man in der Fahrschule:
"jeder Fahrzeugführer muss sein Fahrzeug innerhalb der halben Sichtweite anhalten können."

Die würde ich anzeigen und könnte mir meine Drohne ersetzen. 8-)

Statistisch sind bisher mehr Flugzeuge auf Autobahnen gelandet als Drohnen,
also ich würd mir eher Sorgen über Steinewerfer oder schiessende LKW Fahrer machen,
von den anderen Wahnsinnigen will ich garnicht reden die da unterwegs sind. :Ni:

Grüße

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 10:52
von klauston
Abgesehen davon, muß man auf Autobahnen nicht auf halbe Sicht fahren.

und die Frage ist, war die Drohne schon auf der Fahrbahn oder landete sie gerade, denn da hast wenig Chancen auszuweichen.

Und wenn der Drohnenhalter keine Versicherung hat, eventuell hat er ja ein haus oder eine Wohnung, an die Kohle kommt man notfalls irgendwie.


Und wegen Autobahnen so mal nebenbei:
Wenn man in der Nacht fährt und abblendet darf man eigentlich nur mehr 50 fahren.
Wegen dem Fahren auf Sicht :roll: :roll:

Da ist vor einiger Zeit Einer verurteilt worden, der in der Nacht auf der Autobahn einen Passanten überfahren hat.
Laut Sachverständigem Abblendlicht und schneller als 50 kmH gefahren, der konnte das nicht rechtzeitig erkennen und war schuld :!:

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 12:56
von Stromer
klauston hat geschrieben:. . . Und wegen Autobahnen so mal nebenbei:
Wenn man in der Nacht fährt und abblendet darf man eigentlich nur mehr 50 fahren.
Wegen dem Fahren auf Sicht :roll: :roll:

Da ist vor einiger Zeit Einer verurteilt worden, der in der Nacht auf der Autobahn einen Passanten überfahren hat.
Laut Sachverständigem Abblendlicht und schneller als 50 kmH gefahren, der konnte das nicht rechtzeitig erkennen und war schuld :!:
Servus,

jetzt weiß ich auch warum mir auf österr. Autobahnen so viele mit Fernlicht entgegenkommen und schön blenden, und ich dachte schon in Ö. gibt´s die Auto´s nur mit Fernlicht :mrgreen:


Gruß
Karl

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 14:04
von Mimoto
...Fahrzeuge die langsamer als 80km/h fahren dürfen bei uns erst garnicht auf die AB. :mrgreen:

Grüße

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 16:10
von klauston
Mimoto hat geschrieben:...Fahrzeuge die langsamer als 80km/h fahren dürfen bei uns erst garnicht auf die AB. :mrgreen:

Grüße
Da gehts um die Bauartgeschwindigkeit.
Ist bei uns was ich weiß 40kmH
Und wenn ich mich richtig erinnere, darf man nicht grundlos unter 60kmH fahren......

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 16:41
von CrazyPhilosoph
Krasse Sache wie hier Gerüchte entstehen :kno: .

Die Faustformel für den Bremsweg lautet
(Geschwindigkeit in kmh / 10) * (Geschwindigkeit in kmh / 10) = Bremsweg in m
also bei 50 kmh 25m, bei 100kmh 100m.

Krieg ich wieder Gummipunkte :geek:

Aber viel gefährlicher finde ich gerade aktuell die Eisschollen von LKW-Planen.
Ich würde die Jungs am liebsten alle rauswinken :evil:

Re: Rechtliches zum Thema Drohnen

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 18:14
von Specht
Mimoto hat geschrieben:...Fahrzeuge die langsamer als 80km/h fahren dürfen bei uns erst garnicht auf die AB. :mrgreen:

Grüße
60 Km/h nich 80 km/h ( Klugscheißermodus aus)