Kultfaktor Drohnen – Rechte und Pflichten für Hobbypiloten
....In jedem Fall gilt: Vor dem Aufstieg mit einer Drohne ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Eine private Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch eine Drohne verursacht werden, nicht ab – hier sollte eine Aufstockung geprüft werden. Es empfiehlt sich eine zusätzliche Versicherung für Modellflieger. Die Kosten für eine solche liegen (je nach Bestimmung ob Mitglied bei einem Modellflieger-Verein oder nicht) bei rund 50 bis 160 Euro pro Jahr. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass es unterschiedliche Haftungskritierien gibt und sich die Deckungszahlungen nach Art des Nutzungszweckes und des abgeschlossenen Tarifes richtet.
Das Fliegen nahe Flughäfen, Flugstädten, in/über Wohngebieten, Justizvollzugsanstalten, militärischen Anlagen, Industrieanlagen und Anlagen zur Energieerzeugung, Katastrophengebieten, Unglücksorten, Autobahnen, Schienen und stark belebten Gebieten (Veranstaltungen, Konzerten etc.) ist tabu. Das Fliegen mit Drohnen ist nur im sogenannten unkontrollierten Luftrum ohne entsprechende Genehmigungen gestattet. Hier bieten sich ICAO-Karten (Luftfahrtkarten) an, die nach den Richtlinien der International Civil Aviation Organisation (ICAO) gestaltet sind. Der Drohenpilot kann hiermit überprüfen, ob er sich in einem unkontrollierten Luftraum befindet. Diese Zonen sind mit dem Buchstaben „G“ gekennzeichnet und enden in einer Höhe von 2.500 Fuß (762 Meter) über Grund. Die ICAO-Karten können nach einer vorherigen Registrierung bei der deutschen Luftsicherung (DFS) kostenlos eingesehen werden. Für Android-Smartphones gibt es dazu die App VFRnav.
Die Nutzung des Luftraums in Deutschland ist frei, solange eine Drohne das Gesamtgewicht von fünf Kilogramm nicht übersteigt und für rein private Zwecke ohne gewerbliche Interessen betrieben wird. Gewerblich wird es dann, wenn die Drohne Fotos oder Videos aufzeichnet und das Material dann verkauft wird. Dies gilt auch für den Upload auf Videoportale wie YouTube, wenn Werbung zum Video erlaubt wird. Hier erziehlt der Nutzer Einnahmen und geht somit einem gewerblichen Zweck nach. Grundsätzlich gilt: Bei rein privater Nutzung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte von Personen benötigt man keine Genehmigung zum Flug. Drohnen mit einem Gewicht von fünf bis 25 Kilogramm sind meldepflichtig, in der Regel beim zuständigen Luftfahrtamt des jeweiligen Bundeslandes. Eine Genehmigung kostet beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 250 Euro für zwei Jahre. Genehmigungen sind nur in dem Bundesland gültig, in dem diese erteilt wurde. Möchte man in einem anderen Bundesland aufsteigen, ist eine erneute, kostenpflichtige Genehmigung notwendig. Und: Die Aufstiegsregelungen sind in jedem Bundesland unterschiedlich....
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