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Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Montag 19. März 2018, 17:14
von H.Kowalski
mikettr600 hat geschrieben:Genau, es handelt sich um den letzten frei verfügbaren Movie Maker- wurde ja leider 2012 eingestellt und nicht weiter entwickelt. Läuft aber auch auf neueren WINDOWS- Versionen- bei mir aktuell auf Win 8- auf Win 10 habe ich ihn installiert, aber noch nicht benutzt.
Interessant. Ich hatte für meine Bedürfnisse das Gefühl, die Software kann so gut wie nix was sie meiner Meinung nach können sollte - aber die Funktion mit dem Abspann finde ich pfiffig. :L

Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Montag 19. März 2018, 17:23
von barney
H.Kowalski hat geschrieben:Es wird in zwei Kategorien unterschieden: Namensnennung erforderlich (Creative Commons) und Namensnennung nicht erforderlich. Bei Creative-Commons lizenzierter Musik bedeutet das: Nennung des Titels, des Urhebers und die dort genannte Quelle des Urhebers - eben nicht YouTube als Quelle. [.... ] Da hat YouTube die entsprechenden Rechte erworben, um die Musik auf diese Weise auf YouTube zu verwenden.
Sach mal Heiner (auch für naive User wie mich - und ohne Deine umfassenden Ausführungen zum Thema nochmals studieren zu müssen ;) ),
könnte ich dann auch GEMA-geschütze Titel (die YT früher immer ersatzlos aus den Filmen gelöscht hat) bei entsprechender Angabe der Interpreten bzw. Lizenzgeber wieder mit meinen Filmen auf YT veröffentlichen?
Oder steht immer noch de Abmahnanwaltsgeier mit einem Fuss in meiner Tür? :o

Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Montag 19. März 2018, 17:57
von H.Kowalski
barney hat geschrieben:
H.Kowalski hat geschrieben:Es wird in zwei Kategorien unterschieden: Namensnennung erforderlich (Creative Commons) und Namensnennung nicht erforderlich. Bei Creative-Commons lizenzierter Musik bedeutet das: Nennung des Titels, des Urhebers und die dort genannte Quelle des Urhebers - eben nicht YouTube als Quelle. [.... ] Da hat YouTube die entsprechenden Rechte erworben, um die Musik auf diese Weise auf YouTube zu verwenden.
Sach mal Heiner (auch für naive User wie mich - und ohne Deine umfassenden Ausführungen zum Thema nochmals studieren zu müssen ;) ),
könnte ich dann auch GEMA-geschütze Titel (die YT früher immer ersatzlos aus den Filmen gelöscht hat) bei entsprechender Angabe der Interpreten bzw. Lizenzgeber wieder mit meinen Filmen auf YT veröffentlichen?
Oder steht immer noch de Abmahnanwaltsgeier mit einem Fuss in meiner Tür? :o
Mit dem Abmahnanwaltsgeierfuß würde ich in der Tat aufpassen. :) Die Namensnennung ist nämlich kein Freibrief, der einem ein Nutzungsrecht verleiht. Vielmehr ist die Namensnennung eine der Bedingungen, unter der ein Nutzungsrecht eingeräumt sein kann, z.B. durch Creative Commons Lizenz.

Nachdem sich GEMA und YouTube im jahrelangen Streit einigen konnten, ist es zwar auch möglich, GEMA-Geschützte Musik zu verwenden. Die Bedingungen hierfür sind von den Urhebern jeweils individuell festgelegt und in den "Musikrichtlinien" im YouTube Creator Studio dokumentiert. "Musikrichtlinien" sind sozusagen nochmals eine dritte, ganz eigene Kategorie zu den Kategorien "Namensnennung erforderlich" und "Namensnennung nicht erforderlich" in der Audio-Bibliothek.

Im YouTube "Creator Studio" sieht das so aus:
YouTube Creator Studio
YouTube Creator Studio
Unter Video-Tools | Musik-Bibliothek findet man Stücke zum Herunterladen, die über eine Creative Commons Lizenz verfügen (Namensnennung erforderlich) und Stücke, die den YouTube-Nutzungsbedingungen unterliegen (keine Namensnennung erforderlich).

Unter Video-Tools | Musikrichtlinien findet man urheberrechtliche Richtlinien für Musiktitel, die von den jeweiligen Rechteinhabern festgelegt wurden. In den Musikrichtlinien zu den einzelnen Stücken ist angegeben, was man mit dem Stück darf und unter welchen Bedingungen und in welchen Regionen der Erde das Video abspielbar ist oder nicht. Bei Pharrell Williams - Happy steht zum Beispiel:
Wenn du diesen Titel verwendest
Wiedergabe
Weltweit abspielbar
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Präsentation einer Cover-Version
Wiedergabe
Weltweit abspielbar
Werbung
Es können Anzeigen eingeblendet werden.
Urheberrechtsinhaber können ihre Richtlinien ändern oder Maßnahmen gegen dein Video ergreifen, die von den hier beschriebenen Richtlinien abweichen. Weitere Informationen
...wobei in den weiteren Informationen hier die Einschränkungen genannt sind. Erfahrungsgemäß sind Videos mit solcher Musik z.B. häufig nicht auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) abspielbar.

GEMA-geschützte Stücke, die in den Musikrichtlinen nicht aufgeführt werden, dürfen meines Erachtens auf YouTube nur verwendet werden, wenn ein individuelles Nutzungsrecht erworben wurde.

Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Mittwoch 18. April 2018, 08:40
von mikettr600
Ich habe eine interessante Seite gefunden, wo man Musik für Videos runterladen kann:

https://www.ende.tv/faq#A2" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Donnerstag 5. Juli 2018, 18:40
von Rainisbistro
Spiegel online schreibt heute: „Das Plenum des Europaparlaments in Straßburg hat die EU-Urheberrechtsreform wegen Bedenken etlicher Abgeordneter vorerst ausgebremst.

Im Kern sind es nur zwei Artikel des Entwurfs, die seit Monaten für Streit sorgen. Einmal Artikel 13, der die Debatte um sogenannte Upload-Filter ausgelöst hat. Damit gemeint ist Software, die vorab prüfen soll, ob von Nutzern in Netz hochgeladene Dateien wie Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind.“

Mehr hier:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 16741.html" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Donnerstag 5. Juli 2018, 18:59
von H.Kowalski
Die umstrittene EU-Urheberrechtsnovelle passt natürlich auch zu dem Thema hier insofern ganz gut, dass sich meines Erachtens für Amateurfilmer auch bei einer Zustimmung zum Richtlinienentwurf nichts an den Grundsätzen geändert hätte, die bisher hier besprochen wurden.

Speziell für die Verwendung von (urheberrechtlich geschützter) Musik in Videos hat YouTube bereits jetzt entsprechende Technologien im Einsatz (Content ID System), um Rechteansprüche zu identifizieren und damit die Rechteinhaber zu vergüten oder die Verfügbarkeit einzuschränken. YouTube wäre allenfalls noch davon betroffen, zusätzlich auch Bildmaterial auf urheberrechtliche Legalität hin zu überprüfen.

Vimeo andererseits hat meines Wissens keinen Sitz in der EU hat würde aus den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Allenfalls noch weitere Videoportale mit Sitz oder Niederlassungen in der EU könnten davon betroffen sein. Inwieweit die von Amateurfilmern genutzt werden, sei dahingestellt.

Wer sein Video z.B. auf eigenem Webspace bereitstellt, wäre weder von neu eingeführter Uploadfilterpflicht noch von der Einführung eines Vergütungssystems betroffen. Bei der Novelle geht es um Portale, die mit sog. "nutzergenerierten Inhalten" Geld verdienen, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Dadurch soll die Vergütung der Anspruchsberechtigten sichergestellt werden.

An der eigenen Verantwortung des Amateurfilmers, dafür zu sorgen, dass für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte die erforderlichen Genehmigungen vorliegen (z.B. durch Creative Commons Lizenz, durch käuflich erworbene Lizenz, durch individuelle Genehmigung), würde sich nichts ändern.

Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Samstag 19. Januar 2019, 12:22
von H.Kowalski
In der aktuellen Ausgabe #25.8 von c't uplink, dem Videoposcast vom Heise Verlag, wird differenziert das Thema GEMA-freie Musik diskutiert und erklärt. In der Printausgabe der Zeitschrift CT findet sich wohl auch ein Vergleich von Portalen, von denen man GEMA-freie Musik beziehen kann.

Interessant: sauber differenziert wird zwischen den Begriffen, GEMA-frei heißt nicht kostenlos, kostenlos heißt nicht rechtefrei. Es ist immer die Frage der Lizenz, mit der die Nutzungsrechte eingeräumt werden und welches Entgelt der Urheber dafür verlangt. Nur ein Teil davon wird kostenlos angeboten und darf auch nur in dem Rahmen genutzt werden, den die jeweilige Lizenz einräumt.

https://youtu.be/5aUqOC5x0S4" onclick="window.open(this.href);return false;


Re: Rechtliches zum Thema Musik in Amateurfilmen

Verfasst: Samstag 19. Januar 2019, 13:21
von Karim
Danke für den Hinweis! Interessantes Video :L