barney hat geschrieben:H.Kowalski hat geschrieben:Es wird in zwei Kategorien unterschieden: Namensnennung erforderlich (Creative Commons) und Namensnennung nicht erforderlich. Bei Creative-Commons lizenzierter Musik bedeutet das: Nennung des Titels, des Urhebers und die dort genannte Quelle des Urhebers - eben nicht YouTube als Quelle. [.... ] Da hat YouTube die entsprechenden Rechte erworben, um die Musik auf diese Weise auf YouTube zu verwenden.
Sach mal Heiner (auch für naive User wie mich - und ohne Deine umfassenden Ausführungen zum Thema nochmals studieren zu müssen
),
könnte ich dann auch GEMA-geschütze Titel (die YT früher immer ersatzlos aus den Filmen gelöscht hat)
bei entsprechender Angabe der Interpreten bzw. Lizenzgeber wieder mit meinen Filmen auf YT veröffentlichen?
Oder steht immer noch de Abmahnanwaltsgeier mit einem Fuss in meiner Tür?
Mit dem Abmahnanwaltsgeierfuß würde ich in der Tat aufpassen.
Die Namensnennung ist nämlich kein Freibrief, der einem ein Nutzungsrecht verleiht. Vielmehr ist die Namensnennung eine der Bedingungen, unter der ein Nutzungsrecht eingeräumt sein kann, z.B. durch Creative Commons Lizenz.
Nachdem sich GEMA und YouTube im jahrelangen Streit einigen konnten, ist es zwar auch möglich, GEMA-Geschützte Musik zu verwenden. Die Bedingungen hierfür sind von den Urhebern jeweils individuell festgelegt und in den "Musikrichtlinien" im YouTube Creator Studio dokumentiert. "Musikrichtlinien" sind sozusagen nochmals eine dritte, ganz eigene Kategorie zu den Kategorien "Namensnennung erforderlich" und "Namensnennung nicht erforderlich" in der Audio-Bibliothek.
Im YouTube "Creator Studio" sieht das so aus:
- YouTube Creator Studio
Unter Video-Tools | Musik-Bibliothek findet man Stücke zum Herunterladen, die über eine Creative Commons Lizenz verfügen (Namensnennung erforderlich) und Stücke, die den YouTube-Nutzungsbedingungen unterliegen (keine Namensnennung erforderlich).
Unter Video-Tools | Musikrichtlinien findet man urheberrechtliche Richtlinien für Musiktitel, die von den jeweiligen Rechteinhabern festgelegt wurden. In den Musikrichtlinien zu den einzelnen Stücken ist angegeben, was man mit dem Stück darf und unter welchen Bedingungen und in welchen Regionen der Erde das Video abspielbar ist oder nicht. Bei Pharrell Williams - Happy steht zum Beispiel:
Wenn du diesen Titel verwendest
Wiedergabe
Weltweit abspielbar
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Präsentation einer Cover-Version
Wiedergabe
Weltweit abspielbar
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Urheberrechtsinhaber können ihre Richtlinien ändern oder Maßnahmen gegen dein Video ergreifen, die von den hier beschriebenen Richtlinien abweichen. Weitere Informationen
...wobei in den
weiteren Informationen hier die Einschränkungen genannt sind. Erfahrungsgemäß sind Videos mit solcher Musik z.B. häufig nicht auf mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) abspielbar.
GEMA-geschützte Stücke, die in den Musikrichtlinen nicht aufgeführt werden, dürfen meines Erachtens auf YouTube nur verwendet werden, wenn ein individuelles Nutzungsrecht erworben wurde.