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Haftpflichtversicherung für Drohnen

Verfasst: Freitag 2. Februar 2018, 09:58
von Karim
Guten Morgen,

ich wollte bereits eine Haftpflichtversicherung für meine Drohne abschließen, die bei ca. 60€ beginnen; da hat mich gerade noch rechtzeitig Jojo darauf aufmerksam gemacht, dass ich einmal bei meiner bestehenden privaten Haftpflichtversicherung nachfragen sollte, ob man diese nicht um den Punkt „Drohne/Copter“ erweitern kann.

Bei Jojo hat es lediglich 10€ Aufschlag zur privaten Haftplfichtversicherung gegeben für den Copter, bei mir ist diese sogar enthalten für Copter bis 500g (was für die Mavic Air ausreichend ist).

Von daher dies einfach als Tip, bevor man eine eigenständige Haftpflichtversicherung für die Drohne/Copter abschließen möchte.


Vielleicht habt ihr auch noch andere Ratschläge oder Erfahrungen gemacht? Dann hier rein damit! :D

Re: Haftpflichtversicherung für Drohnen

Verfasst: Freitag 2. Februar 2018, 10:09
von elsterracer
Hi, gilt eine Drohne eigentlich als ferngesteuertes Flugzeug? Gilt dann die Regel in Deutschland, dass man mindestens 1500 meter entfernt von jeglicher bewohnten Gegend fliegen muss? (ich hatte mich vor ca. 5 Jahren um Versicherung und legale Flugmöglichkeiten für ein kleines ferngesteuertes Flugzeug gekümmert)
Ich denke, eine Haftpflicht würde auf Fahrlässigkeit plädieren und eh nicht zahlen, wenn man ein Fluggerät im nicht legalen Raum fliegt.
Ist das so? Gibt es dazu Threads? (mir fallen keine gescheihten Stichworte ein um danach zu suchen...)

Grüße
Martin

Re: Haftpflichtversicherung für Drohnen

Verfasst: Freitag 2. Februar 2018, 10:24
von Mimoto
elsterracer hat geschrieben:..
Ist das so? Gibt es dazu Threads? (mir fallen keine gescheihten Stichworte ein um danach zu suchen...)

Grüße
Martin
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Grüße

Re: Haftpflichtversicherung für Drohnen

Verfasst: Freitag 2. Februar 2018, 10:45
von ryna
Zum Thema Versicherungsschutz hatte ich schon mal auf einen Blick in die eigene PHV verwiesen.

Wenn das in den Versicherungsbedingungen nicht unter dem Punkt „ Was ist in welchem Umfang versichert“ zu finden ist, schaut bei den Einschränkungen nach.

Bei „ Was ist nicht bzw. nicht in vollem Umfang versichert“
... ist beim Punkt Luftfahrzeuge der entsprechende Passus zu finden. Beispielhaft der ERGO-Haftpflichtbedingungen steht: „ Schäden durch Luftfahrzeuge, die der Pflichtversicherung unterliegen. Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5kg Fluggewicht.“

D.h. Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Drohnen sind über die private Haftpflichtversicherung versichert.

Eine mögliche Einschränkung in der PHV möchte ich erwähnen. Ausgeschlossen sind üblicherweise Schäden die Familienangehörigen zugefügt werden, die mit in häuslicher Gemeinschaft leben, oder zu den mitversicherten Personen gehören.

Re: Haftpflichtversicherung für Drohnen

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 15:15
von Quhpilot
Also fliegst Du Deiner Frau an den Kopf hat sie Pech gehabt. Fliegt Deine Drohne an den Kirchturm bekommt der Pfarrer von
Deiner Versicherung die neue Turmuhr bezahlt. :mrgreen:

Re: Haftpflichtversicherung für Drohnen

Verfasst: Samstag 3. Februar 2018, 15:22
von Karim
Quhpilot hat geschrieben:Also fliegst Du Deiner Frau an den Kopf hat sie Pech gehabt.
Also wenn mir das passieren sollte, dürftet ihr mich kurze Zeit später Karin nennen... :mrgreen: