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Urteil zu Brandgefahr beim Laden von Akkus

Verfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 19:46
von ryna
Ein aktuelles Urteil zu Sorgfaltspflichten, die Otto Normalverbraucher so bestimmt nicht auf dem Radar hat.

Quelle: https://www.versicherungsjournal.de/ver ... 138965.php" onclick="window.open(this.href);return false;

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Hausbrand nach Akku-Explosion: Zahlt der Gebäudeversicherer?

9.6.2020 – Ein Mann hatte den Akku eines gebraucht erworbenen Elektrogeräts in einer brennbaren Umgebung aufgeladen, ohne den Ladevorgang zu überwachen. Er handelt in diesem Fall sorgfaltswidrig und ist daher zum Schadenersatz verpflichtet, wenn es bei dem Ladevorgang zu einem Brand kommt. So das Landgericht Coburg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 22. Januar 2019 (23 O 464/17).


Der Beklagte hatte bei einer sogenannten „Recycling-Börse“ zum Preis von acht Euro einen gebrauchten Spielzeughelikopter ohne Bedienungsanleitung und Originalverpackung erworben.
Zum Laden des Akkus hatte er den Hubschrauber in seinem Keller auf einem Wäschetrockner abgestellt. In dessen unmittelbarer Nähe befanden sich unter anderem ein Textilkoffer sowie weitere brennbare Gegenstände.

Regressforderung des Gebäudeversicherers nach Brand

Nach dem Start des Ladevorgangs begab sich der Mann in seine Wohnung. Das sollte sich als Fehler erweisen. Denn etwa zehn Minuten später fing der Stromspeicher Feuer und setzte Teile des Hauses in Brand.
Der Gebäudeversicherer seines Vermieters regulierte zwar zunächst den entstandenen Schaden. Er forderte jedoch von dessen Privathaftpflicht-Versicherer eine teilweise Erstattung seiner Aufwendungen. Das begründete er damit, dass der Käufer beim Aufladen des Akkus gegen Sorgfaltspflichten verstoßen und daher den Brand fahrlässig verursacht habe.
Der Privathaftpflicht-Versicherer hielt die Forderung für unbegründet. Denn es bestehe keine Verpflichtung, den Ladevorgang eines Elektrogerätes zu überwachen. Doch dem schloss sich das Coburger Landgericht nur bedingt an. Es gab der Regressforderung des Gebäudeversicherers statt.

Verstoß gegen Sorgfaltspflichten

Die Richter fanden, dass der Erwerber des gebrauchten Helikopters hätte wissen müssen, dass von dessen Lithium-Ionen-Akku eine Brandgefahr ausging. Denn das sei seit Jahren durch Medienberichte bekannt und gelte insbesondere für gebraucht gekaufte Geräte.
Das Laden des Akkus in brennbarer Umgebung stelle folglich einen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Ohne Informationen über den Zustand des für wenig Geld erworbenen Geräts und insbesondere über etwaige Vorschäden hätte der Ladevorgang daher nur unter Aufsicht in einer nicht brennbaren Umgebung stattfinden dürfen.
Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass diese strengen Anforderungen nicht für neu erworbene Elektrogeräte gelten würden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Wolfgang A. Leidigkeit

Re: Urteil zu Brandgefahr beim Laden von Akkus

Verfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 21:57
von Schippy
Puh da sieht man wie wichtig eine Haftpflichtversicherung ist. So wie das bei einigen fehlerhaften Handys war müsste man da ja ein paar Stunden direkt davor sitzen um einen Brand sicher zu vermeiden.....

Grüßle
Herbert aka Schippy

Re: Urteil zu Brandgefahr beim Laden von Akkus

Verfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 22:20
von Nordmann
Dann dürfte man kein gebrauchtes Schnurlos-Telefon unbeaufsichtigt im Haus laden, was millionenfach 24h rund um die Uhr in Deutschland passiert. Der Schaden wurde mit Sicherheit von einem Sachverständigen begutachtet, da steckt mehr dahinter, als hier berichtet wird. Vielleicht kein CE Kennzeichen oder andere Dinge, die eine Fahrlässigkeit begründen. Wenn dem nicht so wäre, wäre es ein weltfremdes Urteil.

Re: Urteil zu Brandgefahr beim Laden von Akkus

Verfasst: Dienstag 9. Juni 2020, 22:41
von ryna
Hier steht etwas mehr zur Begründung:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... lungen.php" onclick="window.open(this.href);return false;

Befremdlich finde ich im letzten Absatz den Passus zum gebraucht erworbenen Artikel
In jedem Fall ist jedoch dem Mieter ein Vorwurf deshalb zu machen, weil er den Akku in brennbarer Umgebung aufgeladen hatte, ohne dass er über den Zustand des Geräts, insbesondere etwaige Vorschäden etc., informiert war. Schließlich hatte er das Spielzeug für kleines Geld gebraucht gekauft und keinerlei Informationen über dessen Beschaffenheit erhalten.
Das wäre Zündstoff in der Bewertung der Haftung
Darauf könnten sich andere Gerichte bei Schäden durch gebraucht erworbenen Handys, Laptops... beziehen.
Gerade letztere hängen ganztägig in der Dockingstation am Netz, ohne Aufsicht durch den Nutzer.

Re: Urteil zu Brandgefahr beim Laden von Akkus

Verfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 08:36
von diekuh
Das Haus meiner Schwiegermutter ist vor 4 Jahren auch fast vollständig abgebrannt (eindeutige Schadensursache
- Versicherungsfall) . Daher haben wir etwas Erfahrung und kann jedem nur raten, sich sofort einen Anwalt zu nehmen, bevor man das erste Mal mit der Versicherung Kontakt aufnimmt. Die Versicherungen bedienen sich externen Dienstleistern, die sich (wenn man die Autos betrachtet) für gutes Geld die Hände schmutzig machen. Die Versicherung behält ein weißes Hemd an.

Re: Urteil zu Brandgefahr beim Laden von Akkus

Verfasst: Mittwoch 10. Juni 2020, 13:21
von Lord Helmchen
Gebrauchte E-Bikes, gebrauchte E-Autos kaufen?
Muss ich mir ein Bett in die Garage stellen, während das Auto , das E-Bike an der Dose geladen wird?
Fragen über Fragen.
Der Konsum muss angekurbelt werden. Also Angst verbreiten fördert die Neukauf-Bereitschaft.
Der entstandenen Elektromüll ist scheixxxx egal, will mir scheinen.

Und bevor jemand meint, die Judikative sei unabhängig :LoL:

@Nordmann:
Es geht nicht um Akku-betriebene Schnurlostelefone. Das sind ganz normale Akkus mit geringer Überhitzungsneigung.
Die Rede ist von Li-Ionen Akkus, die bekannt dafür sind während des Ladevorgangs mal Feuer zu fangen.
Dieses Problem ist altbekannt, spätestens seit den Samsung Schmachtphone-Brandbeschleunigern

LH :Flu: