Grundsätzlich verboten ist es nicht, jedoch kommt es darauf an, wie weit das Hörvermögen dadurch beeinträchtigt wird. Hier eine Info dazu:
http://lawbike.de/musik-hoeren-mit-mp3- ... -verboten/" onclick="window.open(this.href);return false;
Wenn das eingeschränkte Hörvermögen kausal zu einem Unfall beigetragen haben sollte, könnte es wohl Probleme mit Versicherungen und ggffs. vor Gericht geben. Das gilt aber generell für alle Verkehrsteilnehmer, d.h. auch die Jungs mit ihrer rollenden Disco bekämen im Falle eine Falles Probleme.
Die Gesetzeslage ist dabei wohl eher "gummiartig" und ich denke, daß es vor Gericht garnicht so einfach werden wird, den Tatbestand des eingeschränkten Hörvermögens als kausal für einen Unfall zu beweisen.
Es scheint sich auch in Justizkreisen noch nicht herumgesprochen zu haben, daß Windgeräusche auf dem Motorrad durchaus die festgelegte Lautstärke überschreiten, ab dem am Arbeitsplatz das Tragen von Gehörschutz gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es dürfen ja selbst Gehörlose ohne besondere Auflagen den Führerschein machen.
Besonders gefährdet sind wohl die Radfahrer, die gerne mit Kopfhörer durch die Gegend sausen - sie sind meist der deutlich schwächere Unfallgegner. Infos dazu hier:
https://www.welt.de/finanzen/verbrauche ... oeren.html" onclick="window.open(this.href);return false;
Übrigens, in Frankreich sind alle In Ear-Hörer, Kopfhörer u.ä. seit einiger Zeit im Straßenverkehr verboten, Lautsprecher im Helm, die mit Bluetooth funktionieren, sind erlaubt.