@MiMoto: Rechtlich sollten für die Namensnennung im Filmabspann die Hinweise beachtet werden, die in der YouTube-Bibliothek
beim jeweiligen Titel angegeben sind. Dann solltest Du auf der sicheren Seite sein.
Es wird in zwei Kategorien unterschieden: Namensnennung erforderlich (Creative Commons) und Namensnennung nicht erforderlich. Bei Creative-Commons lizenzierter Musik bedeutet das: Nennung des Titels, des Urhebers und die dort genannte
Quelle des Urhebers - eben
nicht YouTube als Quelle. Bei der Musik, die als "Namensnennung nicht erforderlich", braucht man nichts angeben. Dennoch gebe ich gerne freiwillig die Quelle an, die dann YouTube lautet. Da hat YouTube die entsprechenden Rechte erworben, um die Musik auf diese Weise
auf YouTube zu verwenden.
So wie ich Klaus verstehe, geht es ihm eher um die praktische Seite, dass Titel, Interpret usw. in der MP3-Datei als Tag gespeichert sind, um das nicht manuell erfassen zu müssen. Aber das wird er selbst besser beantworten können.