diese Definition der Hilflosigkeit passt in diesem Fall sicher nicht, eine Person im Vollrausch wäre z.B. nur vorübergehend hilflos, jemand mit einem Krampfanfall auch.
Es ist sicher ein Unterschied ob ein Pressefotograf eine Situation zur objektiven Berichterstattung fotografiert oder ein Privatmann dies zu seinem Vergnügen macht. Um auf soziale Misstände oder Notsituationen hinzuweisen muß man keine hilflosen Personen fotografieren, man kann den Obdachlosen ja ablichten wenn er noch nicht sternhagelvoll und hilflos ist.
Gruß
Frido
Zuletzt geändert von Frido am Mittwoch 4. Februar 2015, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
Ich immer noch der Überzeugung, dass es am Ende ein Richter ist, der das Urteil spricht.
Und noch habe ich das Vertrauen in unsere Gerichtsbarkeit nicht ganz verloren bzw. das die Gesetzgebung so angewandt wird, wie sie gedacht ist. Der Rest drumherum ist - mMn viel Geblubber um nichts.