"Only three songs, no flash!"

Welche Fotoausrüstung für wenn, wer benutzt was, Hilfen und Tipps
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Bäda
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Re: "Only three songs, no flash!"

#17 Ungelesener Beitrag von Bäda »

Also erst mal vielen Dank :)
War auch ein langer Weg hin zu den guten Fotos, wenn ich mir da die Fotos aus den Anfänge so anschaue :mrgreen:

Ich überleg mal ein paar Anekdoten und schreib die heut in der Nachtschicht nieder :)

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klauston
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Re: "Only three songs, no flash!"

#18 Ungelesener Beitrag von klauston »

Hier ein kurzes Statement einer zeitumng zum Thema
Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.

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Bäda
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Re: "Only three songs, no flash!"

#19 Ungelesener Beitrag von Bäda »

Da hätte ich jetzt einen ganz anderen Grund erwartet bei den Gunners.

Die hatten nämlich leider einen Vertrag, in dem sie sich alle Rechte an den Bildern zusichern und der Fotograf kriegt genau nix.
Normalerweise unterschreibe ich sowas auch nicht, bzw. ich sprech das mit meinen Kunden ab.
In dem Fall war die Rock Antenne aber Präsentator vom Konzert, da mussten wir dann.

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klauston
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Re: "Only three songs, no flash!"

#20 Ungelesener Beitrag von klauston »

Wie ist das jetzt mit Konzertfotogafie und der neuen Datenschutzverordnung?

lese ja schon Einiges, das da Fotografen aufhören wollen weil die meinen das es legal nicht mehr möglich ist das zu machen.
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Bäda
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Re: "Only three songs, no flash!"

#21 Ungelesener Beitrag von Bäda »

Ja schwieriges Thema im Moment. Streng genommen ist es das Aus für Publikumsbilder auf Konzerten.
Von den Bands kann man sich ja die Erlaubnis im Vorfeld einholen, nur vom Publikum eben nicht.
Und so Scherze wie "mit Zutritt zum Veranstaltungsgelände erklärt man sich bereit, das man fotografiert und veröffentlicht wird", sind dann auch Vergangenheit.

Ich selber bin ehrlich gesagt noch sehr unsicher, wie ich das künftig handhaben werde, es bestätigt mich aber darin, in dem Bereich weniger zu fotografieren, da es sich eh kaum lohnt. Bis auf ein paar Sachen für die Rockantenne.

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klauston
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Re: "Only three songs, no flash!"

#22 Ungelesener Beitrag von klauston »

Ein sehr interessantes Thema von einem Anwalt beleuchtet:

https://www.rechtambild.de/2018/05/foto ... ngebracht/
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H.Kowalski
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Re: "Only three songs, no flash!"

#23 Ungelesener Beitrag von H.Kowalski »

1.000 Dank Klaus für die Verlinkung des wie ich finde wirklich wertvollen Artikels!

Ich möchte daraus zwei Stellen zitieren, die meinem Gefühl nach die Sache auf den Punkt bringen:
RA Wagenknecht hat geschrieben:Warum allerdings nun zahlreiche Juristen nahezu in Weltuntergangsstimmung das Ende der Fotografie heraufbeschwören, ist insbesondere in dieser Form nicht nachvollziehbar. Natürlich ist auch unsere nun folgende Meinung nicht in Stein gemeißelt. Nichts Genaues weiß man schließlich nicht. Aber mal aus unserer Sicht ein paar juristische Worte zur aktuellen Situation um vielleicht auch der Panikmache einiger Kollegen ein wenig Einhalt zu gewähren.
RA Wagenknecht hat geschrieben:Klarstellung: Fotografieren von Veranstaltungen

Da insbesondere im Bereich der Eventfotografie zahlreiche Nachfragen kommen, hierzu ganz kurz:

Egal ob nach KUG oder DSGVO: bei Veröffentlichung der Bilder muss bei fehlender Einwilligung eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 KUG oder eine Rechtfertigungsmöglichkeit nach Art. 6 DSGVO (wie z.B. ein berechtigtes Interesse) vorliegen. Es dürfte daher weder angebracht noch notwendig sein, jedem Gast oder Teilnehmer eine schriftliche Einwilligungserklärung unter die Nase zu halten, nur um fotografieren zu dürfen. Ein Konzertbesucher ist bereits wie ein Kunde des Veranstalters zu behandeln und damit kann bei Hinweis auf die Fotoaufnahmen sowie ggfs. die Rechte der betroffenen Person regelmäßig ein berechtigtes Interesse begründet sein.

Es ist und war jedoch seit jeher auch nach dem KUG nicht erlaubt, Personenbilder „einfach so“ z.B. im Internet zu veröffentlichen. Daran ändert auch der aktuelle Streit DSGVO vs. KUG nichts. Wo es bisher erlaubt war, dürfte es auch weiterhin erlaubt bleiben und wo früher Unsicherheiten bestanden, bestehen diese auch weiterhin.
Die Ausführungen des Rechtsanwalts sind zwar auch nur eine Meinung von vielen - aber ich empfinde sie für mein Rechtsverständnis und nach alledem, was ich über das Thema gelernt habe, sehr differenziert und nachvollziehbar. Vor allem, dass ab Mai angeblich nun alles neu und anders sein soll, halte ich für reine Panikmache! Vielleicht liegt es am Sprichtwort, alles Neu macht der Mai... oder so. :lol:

Aber wie ich schon anderer Stelle schrieb: Datenschutz gab es schon vor der DSGVO - und speziell in Deutschland hatten wir schon zuvor das strengste Datenschutzrecht innerhalb der EU. Lediglich die EU-einheitliche Regelung durch die EU-Verordnung, die als unmittelbar geltendes Recht beansprucht werden kann, falls der nationale Gesetzgeber die Inhalte nicht in den eigenen Gesetzen umgesetzt hat, ist neu. In Deutschland gelten aber weiterhin das Kunsturhebergesetz und das Bundesdatenschutzgesetz. Und diese Vorschriften gibt es schon sehr lange.
Es grüßt der Hein (alias Heiner Kowalski)
http://www.kowalskifilm.de | Dem Hein seine Reiseberichte hier im Forum

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klauston
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Re: "Only three songs, no flash!"

#24 Ungelesener Beitrag von klauston »

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