
War auch ein langer Weg hin zu den guten Fotos, wenn ich mir da die Fotos aus den Anfänge so anschaue

Ich überleg mal ein paar Anekdoten und schreib die heut in der Nachtschicht nieder

RA Wagenknecht hat geschrieben:Warum allerdings nun zahlreiche Juristen nahezu in Weltuntergangsstimmung das Ende der Fotografie heraufbeschwören, ist insbesondere in dieser Form nicht nachvollziehbar. Natürlich ist auch unsere nun folgende Meinung nicht in Stein gemeißelt. Nichts Genaues weiß man schließlich nicht. Aber mal aus unserer Sicht ein paar juristische Worte zur aktuellen Situation um vielleicht auch der Panikmache einiger Kollegen ein wenig Einhalt zu gewähren.
Die Ausführungen des Rechtsanwalts sind zwar auch nur eine Meinung von vielen - aber ich empfinde sie für mein Rechtsverständnis und nach alledem, was ich über das Thema gelernt habe, sehr differenziert und nachvollziehbar. Vor allem, dass ab Mai angeblich nun alles neu und anders sein soll, halte ich für reine Panikmache! Vielleicht liegt es am Sprichtwort, alles Neu macht der Mai... oder so.RA Wagenknecht hat geschrieben:Klarstellung: Fotografieren von Veranstaltungen
Da insbesondere im Bereich der Eventfotografie zahlreiche Nachfragen kommen, hierzu ganz kurz:
Egal ob nach KUG oder DSGVO: bei Veröffentlichung der Bilder muss bei fehlender Einwilligung eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 KUG oder eine Rechtfertigungsmöglichkeit nach Art. 6 DSGVO (wie z.B. ein berechtigtes Interesse) vorliegen. Es dürfte daher weder angebracht noch notwendig sein, jedem Gast oder Teilnehmer eine schriftliche Einwilligungserklärung unter die Nase zu halten, nur um fotografieren zu dürfen. Ein Konzertbesucher ist bereits wie ein Kunde des Veranstalters zu behandeln und damit kann bei Hinweis auf die Fotoaufnahmen sowie ggfs. die Rechte der betroffenen Person regelmäßig ein berechtigtes Interesse begründet sein.
Es ist und war jedoch seit jeher auch nach dem KUG nicht erlaubt, Personenbilder „einfach so“ z.B. im Internet zu veröffentlichen. Daran ändert auch der aktuelle Streit DSGVO vs. KUG nichts. Wo es bisher erlaubt war, dürfte es auch weiterhin erlaubt bleiben und wo früher Unsicherheiten bestanden, bestehen diese auch weiterhin.