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Parrot Disco FPV

Verfasst: Mittwoch 14. September 2016, 20:26
von Mimoto
Fliegen mit 3D Brille und das bis 45 Minuten lang und im Umkreis von bis zu 2km.

Also das klingt besser als Fliegen im Flugsimulator. :D

Hier zur Seite:
https://www.parrot.com/de/drohnen/parro ... #disco-fpv
Disco.jpg








Grüße

Re: Parrot Disco FPV

Verfasst: Donnerstag 15. September 2016, 12:38
von golem
Schon geil irgendwie....aber in DE, ist man da nicht meistens schon in der Illegalität?

Re: Parrot Disco FPV

Verfasst: Donnerstag 15. September 2016, 12:46
von Mimoto
golem hat geschrieben:Schon geil irgendwie....aber in DE, ist man da nicht meistens schon in der Illegalität?
..kann ich mir nicht so recht vorstellen warum das über einem Acker illegal sein soll, ich denke wenn man
sich an die Regeln / Vorgaben des Copterfliegen hält sollte es keine Probleme geben.

Ist aber auch nur meine Vermutung. ;)

Grüße

Re: Parrot Disco FPV

Verfasst: Donnerstag 15. September 2016, 13:00
von 2wheeler
Micha

Du bringst mich auf dumme Gedanken. ;) :L

Re: Parrot Disco FPV

Verfasst: Donnerstag 15. September 2016, 14:00
von ryna
Ich bin nicht so tief in der Copterfliegerei drin, ist bei uns das fliegen mit FPV-Brille jetzt erlaubt?

Re: Parrot Disco FPV

Verfasst: Donnerstag 15. September 2016, 14:51
von golem
Dachte nur, da hier von FPV die Rede ist. Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten außerhalb der Sichtweite (ohne besondere optische Hilfsmittel) des Steuerers ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Zum aktiven LEGALEN FPV-Fliegen wird der Lehrer-Schüler-Betrieb vorgeschlagen. Dabei sieht ein zweiter Pilot (Spotter genannt) das Modell direkt ohne Videobrille und kann im Notfall über eine zweite Fernsteuerung eingreifen und die Steuerung des Modells übernehmen.
Siehe auch http://www.strassenbau.niedersachsen.de ... stemen.pdf" onclick="window.open(this.href);return false;

Re: Parrot Disco FPV

Verfasst: Donnerstag 15. September 2016, 17:38
von Mimoto
..oha das meint ihr. War mir garnicht bewusst das dies verboten ist. ;)

Wundern tut mich aber sowie so nix mehr. :roll:

Grüße

Re: Parrot Disco FPV

Verfasst: Donnerstag 15. September 2016, 18:39
von H.Kowalski
Die verlinkte PDF Broschüre vom Verkehrsministerium hat geschrieben:Bei der Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS) handelt es sich um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. (....) Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regelungen über Flugmodelle.
Für privat genutzte Flugmodelle gelten die in der Broschüre genannten Regelungen gar nicht.

Welche Regelungen für Flugmodelle gelten, geht aus der Broschüre nicht hervor. Bei einem verantwortungsvollen Umgang sollte es aber selbstverständlich sein, Fluggeräte nur innerhalb der Sichtweite zu betreiben, finde ich.