Klapphelm NISHUA NFX-1
Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Ob die Zeitschrift eine verlässliche Quelle ist.... Mein HJC IS-Multi wirbt mit flexiblen Anwendungsfähigkeiten und trägt ein "P" im Etikett.
- AlterHeizer
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Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Naja, Werbung ist so eine Sache, wenn aber im Etikett nur ein "P" steht, dann ist dieser Helm nur als Integralhelm zertifiziert.ryna hat geschrieben:Ob die Zeitschrift eine verlässliche Quelle ist.... Mein HJC IS-Multi wirbt mit flexiblen Anwendungsfähigkeiten und trägt ein "P" im Etikett.
Aber in D ist das eigentlich "wurscht", denn in der Vorschrift zur Helmpflicht steht nix von irgend einer Norm, die ein Motorradhelm erfüllen muß ... er muß halt als Motorradhelm "geeignet" sein!
In F und I dagegen muß ein Helm gem. ECE R 22.04 bzw. 22.05 zertifiziert sein, ob es dort Probleme geben kann, wenn jemand mit offenem Klapphelm fährt - keine Ahnung!
Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Klasse Bericht - Praxistipps sind doch immer sehr hilfreich 
Ich fahre seit neustem auf der Enduro einen neuen NISHUA ENDURO CARBON mit 1.150 g als Enduro Helm (sehr schön leicht, aber Stöpsel sind auch Pflicht)
https://www.louis.de/artikel/nishua-end ... t=69954387" onclick="window.open(this.href);return false;
Mein recht bezahlbarer rueger Bluetooth Klapphelm RS-980-Com (hat recht gute Dienste auf Reisen erbracht) mit neuester ECE 22/05 soll durch einen leichten Carbon ersetzt werden
http://www.amazon.de/rueger-Klapphelm-R ... 53055031_5" onclick="window.open(this.href);return false;
Was wäre noch eine sehr leichte Klapphelm Alternative zu dem NISHUA NFX-1 ?

Ich fahre seit neustem auf der Enduro einen neuen NISHUA ENDURO CARBON mit 1.150 g als Enduro Helm (sehr schön leicht, aber Stöpsel sind auch Pflicht)
https://www.louis.de/artikel/nishua-end ... t=69954387" onclick="window.open(this.href);return false;
Mein recht bezahlbarer rueger Bluetooth Klapphelm RS-980-Com (hat recht gute Dienste auf Reisen erbracht) mit neuester ECE 22/05 soll durch einen leichten Carbon ersetzt werden
http://www.amazon.de/rueger-Klapphelm-R ... 53055031_5" onclick="window.open(this.href);return false;
Was wäre noch eine sehr leichte Klapphelm Alternative zu dem NISHUA NFX-1 ?
- CrazyPhilosoph
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Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Also ich muss gestehen, dass ich keine verlässlichen Quellen für meine, dann wohl Vermutung zu nennende, Äußerung habe.
Ich hatte mich vor dem Kauf meines ersten Klapphelms informiert und damals diese Informationen (Versicherung drückt sich bei offenem Klapphelm) erhalten. Leider kann ich nicht mehr sagen woher.
Aus diesem Grund habe ich mir dann auch eine 2KG Mütze zugelegt, die auch offen homologiert war.
Ich hab jetzt mal ganz dumm beim ADAC gefragt
. Schau mer mal.
Evtl. kann ja auch der ein oder andere mitlesende Versicherungsexperte was dazu sagen
Ich hatte mich vor dem Kauf meines ersten Klapphelms informiert und damals diese Informationen (Versicherung drückt sich bei offenem Klapphelm) erhalten. Leider kann ich nicht mehr sagen woher.
Aus diesem Grund habe ich mir dann auch eine 2KG Mütze zugelegt, die auch offen homologiert war.
Ich hab jetzt mal ganz dumm beim ADAC gefragt

Evtl. kann ja auch der ein oder andere mitlesende Versicherungsexperte was dazu sagen

Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Egal ob ein Klapphelm Zulassung als Jethelm hat oder nicht; bei einem Unfall mit hochgeklappten Kinnteil wird eine gegnerische Versicherung bei Schmerzensgeldansprüchen in erster Instanz versuchen Schmerzensgeldansprüche zu kürzen.
Als Fahrer hätte man ja durch korrekt zugeklapptes Kinnteil die Möglichkeit gehabt, Unfallfolgen zu mindern und wird mit einem Teilverschuldensvorwurf konfrontiert.
Bei der ECE-Prüfung werden ja lediglich Norm- und Schlagwerte geprüft.
Mehr zu Helmpflicht; Klick
Als Fahrer hätte man ja durch korrekt zugeklapptes Kinnteil die Möglichkeit gehabt, Unfallfolgen zu mindern und wird mit einem Teilverschuldensvorwurf konfrontiert.
Bei der ECE-Prüfung werden ja lediglich Norm- und Schlagwerte geprüft.
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- CrazyPhilosoph
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- Registriert: Freitag 25. Januar 2013, 12:14
- Wohnort: Reichartshausen
Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Mittlerweile hat mir die Rechtsabteilung des ADAC geantwortet.
Für den interessierten Leser:
Es gibt keine uns bekannte veröffentlichte Rechtsprechung zur Mithaftung bei entsprechenden Klapphelmen, wenn das Visier hochgeklappt war und es zu einem Unfall gekommen ist.
Auf die ECE-Kennung allein kommt es nicht an, da auch die ausreichende Schutzwirkung nach dem Gesetz genügt.
Mit ECE-Kennung ist diese unzweifelhaft, ohne muss die Geeignetheit für die Frage der Ordnungswidrigkeit technisch geprüft werden. Dieses ist aber nur für die Frage der Ordnungswidrigkeit relevant. Die zivilrechtliche Seite, die die Schuldfrage und Schadensregulierung regelt, ist davon losgelöst zu betrachten. Es handelt sich um rechtlich getrennte Verfahren.
Das Mitverschulden bei einem Unfall ist im Einzelfall festzulegen. Eine Mithaftung könnte von der Versicherung angenommen werden, wenn das hochgeklappte Visier zwingend ursächliche Folge für eine besondere Verletzung ist, die bei einem heruntergeklappten Visier nicht eingetreten wäre.
Die Haftung bei einem Unfall muss immer im Einzelfall geklärt werden. Pauschalauskünfte in diesem Zusammenhang sind leider nicht möglich. Fälle, in denen Versicherungen eine Mithaftung bei einem entsprechenden Unfall angenommen haben, liegen uns ebenfalls nicht vor. Dieses wäre rechtlich aber nicht ausgeschlossen. Eine konkretere Auskunft ist uns leider nicht möglich.
Für den interessierten Leser:
Es gibt keine uns bekannte veröffentlichte Rechtsprechung zur Mithaftung bei entsprechenden Klapphelmen, wenn das Visier hochgeklappt war und es zu einem Unfall gekommen ist.
Auf die ECE-Kennung allein kommt es nicht an, da auch die ausreichende Schutzwirkung nach dem Gesetz genügt.
Mit ECE-Kennung ist diese unzweifelhaft, ohne muss die Geeignetheit für die Frage der Ordnungswidrigkeit technisch geprüft werden. Dieses ist aber nur für die Frage der Ordnungswidrigkeit relevant. Die zivilrechtliche Seite, die die Schuldfrage und Schadensregulierung regelt, ist davon losgelöst zu betrachten. Es handelt sich um rechtlich getrennte Verfahren.
Das Mitverschulden bei einem Unfall ist im Einzelfall festzulegen. Eine Mithaftung könnte von der Versicherung angenommen werden, wenn das hochgeklappte Visier zwingend ursächliche Folge für eine besondere Verletzung ist, die bei einem heruntergeklappten Visier nicht eingetreten wäre.
Die Haftung bei einem Unfall muss immer im Einzelfall geklärt werden. Pauschalauskünfte in diesem Zusammenhang sind leider nicht möglich. Fälle, in denen Versicherungen eine Mithaftung bei einem entsprechenden Unfall angenommen haben, liegen uns ebenfalls nicht vor. Dieses wäre rechtlich aber nicht ausgeschlossen. Eine konkretere Auskunft ist uns leider nicht möglich.
Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Servus Philosoph,
vielleicht bin ich crazy, aber ich dachte, dass die Fragestellung nicht ein Hochklappen des Visiers war, sondern ein Hochklappen des Kinnteils.
Vielleicht klinge ich jetzt kleinlich, aber ein Visier hat auch ein "normaler" Integralhelm - auch die meisten Jethelme haben eins, Motocrosshelme nicht, da gibts dann die Brille und Endurohelme sind eigentlich tourentaugliche Motocrosshelme mit Visier.
Die Frage war doch eigenlich, ob es versicherungstechnisch Probleme bereiten könnte, wenn der Verunfallte mit einem Klapphelm mit hochgeklappter Kinnpartie unterwegs war.
Ich gehe davon aus, dass die Antwort die gleiche ist und sehe das so:
Zwei völlig gleiche Unfälle. Einer fuhr mit offenem Visier, einer mit geschlossenem.
Die Versicherung des Gegners der mit offenem Visier fuhr wird argumentieren, dass das offene Visier zumindest eine Mitschuld auslöst, weil gefährlich (lauter, Staub oder Insekten können ins Auge kommen).
Die Versicherung des Gegners der mit geschlossenem Visier gefahren ist, wird argumentieren, dass das geschlossene Visier eine Mitschuld auslöst, weil gefährlich (akkustisch von der Außenwelt abgeschnitten, Visier durch Insekten verschmutzt, Visier durch Ausatmen beschlagen).
Wenn' hart auf hart kommt:
Kann man es letztlich nicht richtig machen (oder auch nicht falsch) -es wird immer auf die beiden Anwälte ankommen und ganz zum Schluss auf die Realitäts- bzw. Praxisnähe des Richters.
Wie eigangs erwähnt... vielleicht bin ich ein wenig crazy.
vielleicht bin ich crazy, aber ich dachte, dass die Fragestellung nicht ein Hochklappen des Visiers war, sondern ein Hochklappen des Kinnteils.
Vielleicht klinge ich jetzt kleinlich, aber ein Visier hat auch ein "normaler" Integralhelm - auch die meisten Jethelme haben eins, Motocrosshelme nicht, da gibts dann die Brille und Endurohelme sind eigentlich tourentaugliche Motocrosshelme mit Visier.
Die Frage war doch eigenlich, ob es versicherungstechnisch Probleme bereiten könnte, wenn der Verunfallte mit einem Klapphelm mit hochgeklappter Kinnpartie unterwegs war.
Ich gehe davon aus, dass die Antwort die gleiche ist und sehe das so:
Zwei völlig gleiche Unfälle. Einer fuhr mit offenem Visier, einer mit geschlossenem.
Die Versicherung des Gegners der mit offenem Visier fuhr wird argumentieren, dass das offene Visier zumindest eine Mitschuld auslöst, weil gefährlich (lauter, Staub oder Insekten können ins Auge kommen).
Die Versicherung des Gegners der mit geschlossenem Visier gefahren ist, wird argumentieren, dass das geschlossene Visier eine Mitschuld auslöst, weil gefährlich (akkustisch von der Außenwelt abgeschnitten, Visier durch Insekten verschmutzt, Visier durch Ausatmen beschlagen).
Wenn' hart auf hart kommt:
Kann man es letztlich nicht richtig machen (oder auch nicht falsch) -es wird immer auf die beiden Anwälte ankommen und ganz zum Schluss auf die Realitäts- bzw. Praxisnähe des Richters.
Wie eigangs erwähnt... vielleicht bin ich ein wenig crazy.
- Mimoto
- Administrator
- Beiträge: 16497
- Registriert: Mittwoch 16. Juni 2010, 09:11
- Wohnort: Idar-Oberstein
- Kontaktdaten:
Re: Klapphelm NISHUA NFX-1
Hauptsache Du bleibst wie Du bis Max.maxmoto hat geschrieben:...vielleicht bin ich ein wenig crazy.

Grüße
Michael /mimoto
Sterbe mit Erinnerungen, nicht mit Träumen.
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